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Alternativangebot mit Zwang zu Sofortüberweisung

  • May 4, 2020
  • 9 Antworten
  • 962 Aufrufe

Hallo,

ich wollte heute ein Handy bei O2 finanzieren und habe nun ein Alternativangebot per Mail erhalten. Grundsätzlich habe ich damit kein Problem.

Ich empfinde es allerdings als unzumutbar, dass dieses Angebot nur mir einer Vorauszahlung per Sofortüberweisung annehmbar ist. Ich gebe doch nicht meine Kontodaten an ein fremdes Unternehmen! Laut BGH darf ein Onlineshop Sofortüberweisung nicht als einziges Zahlungsmittel anbieten.. Ich werde das in jedem Fall der Verbraucherzentrale melden und möchte euch bitten, diese Praxis zu prüfen.

Die Frage: kann ich dieses Angebot von euch auch annehmen ohne Fremden Zugriff auf mein Konto zu geben? 

 

Lösung von bioschaf

Auch wenn das Produkt mittlerweile anders heißt und die Firma mittlerweile schwedisch ist bleibt der Vorgang derselbe: Ich gebe damit einem Dritten Zugang zu meinem Bankaccount und sensiblen Informationen. Natürlich ist das Zahlungsmittel an sich zulässig. Aber nicht als einzige Möglichkeit zu bezahlen. Hier greift nicht die Vertragsfreiheit sondern der Verbraucherschutz. 

Ich habe mir jetzt das Handy woanders gekauft und bei der Verbraucherzentrale eine Beschwerde eingereicht. Das ist denke ich zielführender als eine halbseidene juristische Diskussionen in einem Forum. Für mich persönlich ist das Thema damit abgeschlossen. 

 

 

9 Antworten

stefanniehaus
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Es geht nur über den vorgeschriebenen Weg. Das ist auch legitim, weil du immernoch die Möglichkeit hast das Angebot abzulehnen (durch Nicht-Überweisung).

Zudem solltest du deine nicht ganz so gute Bonität nicht o2 zur Last legen.


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  • May 4, 2020

Das halte ich für eine Fehlinterpretation der BGH-Ansicht. Es ist schlicht nicht zulässig, Sofortüberweisung als einziges Zahlungsmittel anzubieten:

https://www.vzbv.de/pressemitteilung/bgh-staerkt-kundenrechte-beim-bezahlen-im-internet

Das ich das Angebot auch nicht annehmen kann ist mir durchaus klar.

Vielleicht kann sich auch jemand äußern der dazu qualifiziert ist?


stefanniehaus
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Auch die Moderatoren werden dir nur antworten können, dass es keine andere Zahlungsmöglichkeit gibt.


Denner
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  • May 4, 2020

@bioschaf Das Urteil hat nichts mit deinem Fall zu tun. Da ging es um die Praxis, das zahlen mit Kreditkarte 25€ Aufpreis gekostet hat.

 


  • Autor
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  • May 4, 2020

Nein, es geht nicht um die Praxis einen Aufschlag für Kreditkarten zu nehmen. "Sofortüberweisung" [ist] als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit unzulässig.

https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2834

Das soll dann die Verbraucherzentrale bewerten. Ich finde es schlicht schade, dass O2 hier Kunden dazu drängt einen Dienst zu nutzen der Konten ausspioniert und der “für sie mit nicht überschaubaren, potentiell erheblichen rechtlichen Risiken im Verhältnis zu ihrer Bank verbunden ist.” (Zitat aus dem BGH-Urteil)

 


bs0
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  • May 4, 2020

"Sofortüberweisung" [ist] als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit unzulässig.

 

Erstens betrifft das Urteil eine Zahlungsweise, die es nicht mehr gibt (Sofortüberweisen wird heute als Überbegriff verwendet, damals war es eine einzige Dienstleistung von einer einzigen Firma) und zweitens besagt das Urteil nicht, dass ein Unternehmen andere Zahlungsweisen anbieten muss, nur, dass wenn andere Zahlungsweisen angeboten werden, mindestens eine davon kostenlos sein muss. Der Hintergrund des Urteils ist ein anderer als der, den du hier vermutest. Es gibt auch ein Grund warum es im Urteil heißt "Sofortüberweisung" [ist] als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit unzulässig. Das Urteil stammt auch aus einer Zeit vor den aktuellen Banking-Richtlinien. Die VZ hat sich wie folgt dazu geäußert: “Die einzige kostenlose Bezahlmöglichkeit darf Verbraucher nicht zwingen, gegen das Verbot ihrer Bank zu verstoßen, Daten an einen externen Dienstleister zu über­mitteln.” Das ist heute nicht mehr der Fall.

Dass es schade ist, dass o2 dieses Verfahren einsetzt, und zwar ohne Alternative, stimme ich dir 100% zu, allerdings besteht in Deutschland Vertragsfreiheit. Du musst das Handy nicht kaufen, wenn dir die Zahlungsbedingungen nicht zusagen, o2 muss es dir aber auch nicht verkaufen.


Denner
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  • May 5, 2020

@bioschaf Diese Zahlart spioniert nicht aus und ist mittlerweile rechtlich zulässig.

 

Sie ist sogar sicher!


  • Autor
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  • Lösung
  • May 5, 2020

Auch wenn das Produkt mittlerweile anders heißt und die Firma mittlerweile schwedisch ist bleibt der Vorgang derselbe: Ich gebe damit einem Dritten Zugang zu meinem Bankaccount und sensiblen Informationen. Natürlich ist das Zahlungsmittel an sich zulässig. Aber nicht als einzige Möglichkeit zu bezahlen. Hier greift nicht die Vertragsfreiheit sondern der Verbraucherschutz. 

Ich habe mir jetzt das Handy woanders gekauft und bei der Verbraucherzentrale eine Beschwerde eingereicht. Das ist denke ich zielführender als eine halbseidene juristische Diskussionen in einem Forum. Für mich persönlich ist das Thema damit abgeschlossen. 

 

 


Denner
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  • May 5, 2020

Bitte hier die Antwort der vbz Posten.