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AGB Anderung zum 01.12.


Benutzerebene 7
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Habe folgende Mails für 2 meiner Nummern bekommen. Kommen für die anderen Rufnummern auch noch Änderungen? Was genau geändert wurde habe ich übrigens nicht nachvollziehen können, außer dem Passus:

 

sofern keine gesetzliche Regelung…..(Verlängerung um 24 Monate ohne Kündigung)

 

 

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer o2 Mobilfunkverträge aufgrund von Änderungen des Telekommunikationsgesetzes zum 01.12.2021 und Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Guten Tag, liebe Kundin, guten Tag, lieber Kunde,

der Gesetzgeber hat vor einiger Zeit eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen, die zum 01.12.2021 in Kraft tritt. Mit der Neufassung werden unter anderem die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (RICHTLINIE (EU) 2018/1972 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11.12.2018) umgesetzt. Viele Neuregelungen betreffen den Bereich des Vertragsrechts und enthalten Regelungen, die den Kundenschutz weiter stärken.
Mit den beabsichtigten Änderungen passen wir die zu Ihren o2 Mobilfunkverträgen mit den Rufnummern 0179-XXXX25X, 0179-XXXX26X vereinbarten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-/Laufzeitverträge)“ (im Folgenden: „AGB“) mit Wirkung zum 01.12.2021 an die Vorgaben des neuen TKG an und beziehen dabei auch ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit ein. Die Änderungen sind im Anhang im Einzelnen aufgeführt und erläutert und beziehen sich insbesondere auf:
 
die Regelungen zu Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme, z. B. die Abschaffung von Kosten für die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter
die zusätzliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts bei Preis- oder sonstigen Vertragsänderungen neben dem bisherigen Widerspruchsrecht, das Ihnen erhalten bleibt
die Regelungen zu Vertragsverlängerung und Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit
Darüber hinaus aktualisieren wir Adress- und Kontaktangaben und passen die Nummern von Paragraphen oder Klauseln an, soweit sich diese infolge der Änderungen verschieben. Zur besseren Übersicht erhalten Sie im Anschluss an die aufgeführten Änderungen eine komplette Fassung Ihrer AGB unter Berücksichtigung aller zum 01.12.2021 beabsichtigten Änderungen.

Sie können den beabsichtigten Änderungen innerhalb von 6 Wochen nach Zugang dieses Schreibens in Textform widersprechen. Sollten Sie nicht innerhalb dieser Frist und in dieser Form widersprechen, stellt dies Ihre Zustimmung dar, und die Änderungen werden zum 01.12.2021 wirksam.
 
 
Einen Widerspruch können Sie für jeden der oben genannten o2 Mobilfunkverträge einzeln erklären, z. B. indem Sie eine SMS mit dem Wort „Widerspruch“ von der diesem Vertrag zugeordneten Mobilfunkrufnummer an die 71222 (kostenfrei aus dem deutschen o2 Mobilfunknetz) senden. Sie können den beabsichtigten Änderungen auch einheitlich für alle oben genannten o2 Mobilfunkverträge widersprechen, z. B. indem Sie von einer der oben genannten Mobilfunkrufnummern eine SMS mit den Worten „Widerspruch alle“ an die 71222 senden.

Selbstverständlich werden wir zwingende gesetzliche Vorgaben auch im Falle eines Widerspruchs beachten. 

Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.

Freundliche Grüße
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
 

 

 
 

18 Antworten

sofern keine gesetzliche Regelung…..(Verlängerung um 24 Monate ohne Kündigung)

 

 grumpf, verstehe ich das jetzt richtig?

nach der Mindestlaufzeit wird um 24 Monate verlängert,

wenn nicht gekündigt?

nicht mehr um 12 Monate??

dann sollte dies nicht in AGBs versteckt werden.

Benutzerebene 7
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8. Vertragslaufzeit / Kündigung
8.1 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit laufen auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. 8.2 Verträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch, soweit sie nicht von einer Partei zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit fortwährend um jeweils den Verlängerungszeitraum, der bei Vertragsschluss vereinbart wurde, so lange wie dies gesetzlich zulässig ist. Der Vertrag kann mit der Kündigungsfrist, die bei Vertragsschluss vereinbart wurde, zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden, soweit nicht gesetzlich eine kürzere Kündigungsfrist gilt. Die konkreten Angaben für (1.) das Datum des Vertragsbeginns, (2.) den aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestlaufzeit – im Falle eines verlängerten Vertrages also des Endes des Verlängerungszeitraums – und (3.) die Kündigungsfrist und den letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine – gegebenenfalls weitere – Vertragsverlängerung zu verhindern, wird Telefónica Germany dem Kunden auf jeder Rechnung sowie auf jeder Information über den besten Tarif mitteilen. Telefónica Germany wird den Kunden rechtzeitig vor einer Verlän- gerung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger hinweisen auf (1.) die stillschweigende Verlängerung des Vertrages, (2.) die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch seine fristgerechte Kündigung zu verhindern, und (3.) die Kündigungsfrist, mit der dieser Vertrag nach seiner
Verlängerung gekündigt werden kann.
8.3 Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt Telefónica Germany das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund,
der vom Kunden zu vertreten ist, richten sich Schadensersatzansprüche von Telefónica Germany gegen den Kunden nach den gesetzlichen Be-
stimmungen.
8.4 Kündigt Telefónica Germany eine gleichzeitig mit Abschluss dieses Mobilfunkvertrages vereinbarte zusätzliche Option, die allein in der besonderen
Tarifierung von Leistungen besteht (z. B. Flatrate/Pack) und deren Vertragslaufzeit kürzer ist, als die Laufzeit dieses Mobilfunkvertrages, gilt Folgen- des: Eine Kündigung nach Satz 1 wird dem Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Kündigung wirksam werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Kündigung sowie sein nachfolgend beschriebenes Kündigungsrecht informiert. Der Kunde kann innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Mitteilung nach Satz 2 und 3 ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kündigung des gesamten Mobilfunkvertrages erklären. Der gesamte Mobilfunkvertrag kann durch die Kündigung des Kunden frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Kündigung von Telefónica Germany nach Satz 1 wirksam werden soll. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.

Benutzerebene 7
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Wenn du es verstanden hast, kannste es mir ja erklären 😂

Wenn du es verstanden hast, kannste es mir ja erklären 😂


ich fürchte,  im Zweifelsfall ist das nicht so wie erwartet …….

da brauche ich einen freien Kopf und am besten einen  Juristen zur Seite.

“ ich will doch einfach nur Telefonieren und ein paar Daten nutzen

und kein Jurastudium machen “

Benutzerebene 7
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Es geht um Folgendes: Für Neuverträge und aktive Verlängerungen gilt ab Dezember, dass nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden darf. Für laufende Verträge gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Verlängerungszeitraum (bisher gesetzlich max. 12 Monate).

Benutzerebene 7
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Ich interpretiere daraus, dass man sich ab Dezember für Neuverträge oder VVL die Laufzeit (1 Monat, 12 Monate, 24 Monate etc) aussuchen kann und dann die vertraglich vereinbarte Mindestvertraglaufzeit inkl Kündigungsfrist gilt. Für aktuell laufende Verträge ändert sich aber nichts. 

 

Ab 5. Oktober gibt's ja schon was "neues" bzgl myHandy-Tarif-bundle 

https://www.teltarif.de/o2-my-handy-bundle-48-monate/news/85802.html 

 

 

Benutzerebene 7
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Nein, wenn das nur für Neuverträge und VVL gelte, hätten dir mir das nicht mitgeteilt. 

Benutzerebene 7
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Die neuen AGB gelten auch für bestehende Verträge, ja, aber es ist bisher nicht wirklich klar gewesen, ob die neuen gesetzlichen Kündigungsfristen auch für bestehende Verträge gelten sollen. Mit dieser Formulierung weist o2 darauf hin, dass grundsätzlich der vertraglich vereinbarte Verlängerungszeitraum gilt, aber nur insofern und solange keine kürzere Frist gesetzlich vorgesehen ist.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Bin mir nicht sicher, aber eine gesetzlich Regelung bricht immer vertragliche Regelungen. Von daher würden die neuen Verlängerungsvorschriften per Gesetz auch für Verträge ohne AGB Änderung greifen, wenn die Verlängerungsphase erst nach Inkraftsetzung Setzung des Gesetzes stattfindet. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Ja, genau, und mit dieser Formulierung hat o2 auf diese Situation hingewiesen. Mit einer aktiven Verlängerung akzeptierst du aber die aktuellen AGB (weil das ein neuer Vertrag ist), es wäre also nur relevant für Bestandskunden, die der Änderung während der Laufzeit widersprechen. Dann gilt wie immer gemäß Vertrag wenn gesetzlich zulässig.

Benutzerebene 3

Die Antwort verbirgt O2 geheimnisvoll in dem Satzfragment “soweit nicht gesetzlich eine kürzere Kündigungsfrist gilt”. Und die gilt natürlich.

Warum so kompliziert? Vermutlich soll es nicht jeder Kunde auf die Nase gebunden bekommen?

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Die kürzere Kündigungsfrist gilt bei einer passiven Verlängerung. Eine längere Frist kann trotzdem einvernehmlich vereinbart werden.

Danke für die hilfreichen Auslegungen!

da ich die Original Nachricht leider nicht mehr habe, würde ich gerne wissen ob ich jetzt noch irgendetwas widersprechen o.ä. muss?

Über schnelle Hilfe wär ich sehr froh!

PS ich habe im Juli gerade meinen Vertrag verlängert, hätte natürlich aber auch gern einen kürzeren Kündigungszeitraum für alle Fälle… Liebe Grüße und Danke im Voraus!

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Nur du kannst entscheiden ob du den AGB zustimmst oder nicht.

Auch bestehende Verträge haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, bei dir wäre das dann ab Juli 2023.

Nur du kannst entscheiden ob du den AGB zustimmst oder nicht.

Auch bestehende Verträge haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, bei dir wäre das dann ab Juli 2023.

Danke, aber wo bzw wie kann ich den AGBs widersprechen? Wie gesagt, finde ich leider die Nachricht von O2 nicht mehr. 
wenn ich das tun würde hätte ich theoretisch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten oder?

Hallo zusammen :wave::blush:

alle Verträge, auch bestehende sind nach nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar.

Zum Wiederspruch:

Sie können den beabsichtigten Änderungen innerhalb von 6 Wochen nach Zugang dieses Schreibens in Textform widersprechen. Sollten Sie nicht innerhalb dieser Frist und in dieser Form widersprechen, stellt dies Ihre Zustimmung dar, und die Änderungen werden zum 01.12.2021 wirksam.

 

Einen Widerspruch können Sie für jeden der oben genannten o2 Mobilfunkverträge einzeln erklären, z. B. indem Sie eine SMS mit dem Wort „Widerspruch“ von der diesem Vertrag zugeordneten Mobilfunkrufnummer an die 71222 (kostenfrei aus dem deutschen o2 Mobilfunknetz) senden. Sie können den beabsichtigten Änderungen auch einheitlich für alle oben genannten o2 Mobilfunkverträge widersprechen, z. B. indem Sie von einer der oben genannten Mobilfunkrufnummern eine SMS mit den Worten „Widerspruch alle“ an die 71222 senden.

 

 

LG Steffen

Nur du kannst entscheiden ob du den AGB zustimmst oder nicht.

Auch bestehende Verträge haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, bei dir wäre das dann ab Juli 2023.

Danke, aber wo bzw wie kann ich den AGBs widersprechen? Wie gesagt, finde ich leider die Nachricht von O2 nicht mehr. 
wenn ich das tun würde hätte ich theoretisch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten oder?

@sine

hi, warum möchtest du eine längere Kündigungszeit behalten?

die Mindestlaufzeit wird dadurch nicht verändert?

alte Regelung: Kündigung 3 Montate zum Ende der Mindestlaufzeit

neue Regelung: Kündigung 1 Montate zum Ende der Mindestlaufzeit

 

 

Wichtige neue Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes bringt viele neue Regeln für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge – und zwar für alle Verträge, egal ob Sie Ihren Vertrag vor dem 1. Dezember 2021 oder danach abgeschlossen haben.
  • Dazu gehören: Kürzere Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen, ein Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite, Entschädigungen in verschiedenen Fällen und mehr Transparenz.
  • Angesichts der Breitband-Unterversorgung fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Universaldienst, der diese Unterversorgung beheben soll.

 

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/wichtige-neue-kundenrechte-fuer-telefon-handy-und-internetvertraege-65879

Hallo @sine, vielleicht meldest du dich ja hierzu noch einmal. :blush:

Ich wünsche dir auf jeden Fall schon einmal besinnliche Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.:blue_heart:

Wenn du Interesse hast in Zukunft Smartphones oder aber auch Gadgets einfach mal testen zu wollen, schaue gerne bei uns im Angetestet-Bereich vorbei.

Dort vergeben wir wöchentlich mehrere Geräte an unsere User zum Testen.

LG Steffen

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