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AGB Änderung zum 01-12-2021 --> Sonderkündigungsrecht ?

  • September 25, 2021
  • 8 Antworten
  • 5353 Aufrufe

Hallo,

habe ich durch o.g. Änderung der AGB ein Sonderkündigungsrecht ?

Falls ja, mit welcher Frist und wie ist der Ablauf ?

Falls nein, warum nicht ?

Vielen Dank für die Antworten im voraus.

 

vG

Frank

Lösung von Sandroschubert

Hallo,

du hast kein “Sonderkündigungsrecht”. Wenn die AGB nicht passt widersprichst du einfach und wirst sehen was dann passiert.

8 Antworten

Sandroschubert
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Hallo,

du hast kein “Sonderkündigungsrecht”. Wenn die AGB nicht passt widersprichst du einfach und wirst sehen was dann passiert.


bs0
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  • Legende
  • September 25, 2021

Warum nicht? Weil du widersprechen kannst.


schluej
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  • September 25, 2021

Du mußt schriftlich widersprechen, in der Regel sollte in der AGB auch geregelt sein was passiert wenn man widerspricht.

https://static2.o9.de/resource/blob/59426/c1a64a11e3a1a61de7a7f80ec3f5e8a7/agb-postpaid-download-data.pdf

13 Änderungen von AGB und Leistungsbeschreibung

13.2 Änderungen gem. Ziffer 13.1 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Änderung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, so stellt dies seine Zustimmung zu der Änderung dar und diese wird mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam. Hierauf wird Telefónica Germany den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Änderung fristgerecht in Textform, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.


Klaus_VoIP
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  • September 25, 2021

Ein Kündigungsrecht entsteht eigentlich nur, wenn Du in irgendeiner Form benachteiligt wärst. Trifft das zu? Wohl kaum. Hier ist es wegen BGH und Gesetzesänderungen(TKG) notwendig gewesen und warum solltest Du bei rechtskonformen Verhalten einen Kündigungsgrund haben?

Nach Einführung der neuen AGB gibt es aber dann neue, potentielle Sonderkündigungsmöglichkeiten!


bs0
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  • Legende
  • September 25, 2021

Du mußt schriftlich widersprechen, in der Regel sollte in der AGB auch geregelt sein was passiert wenn man widerspricht.

Nicht in den AGB aber in der Mitteilung dazu. Wenn nicht, dann gilt standardmäßig, dass die alten AGB weiterhin gelten, aber natürlich gelten die Gesetzesänderungen auch so.


schluej
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  • September 25, 2021

@bs0 siehe oben.


bs0
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  • Legende
  • September 25, 2021

OK, dann hat o2 entschieden, das in die AGB mit aufzunehmen. Sehr vorbildlich. In der Mitteilung muss es auch stehen, aber auch das steht im Text der AGB.


o2_Larissa
  • Team
  • October 10, 2021

Hi @yamro,
herzlich willkommen zurück in unserer Community :blue_heart:
Ist mit den Antworten von @Sandroschubert, @bs0, @Klaus_VoIP und @schluej deine Frage geklärt worden oder ist noch was offen geblieben?

Liebe Grüße
Larissa