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[abgetrennt] Diskussion


Liebe Leute,

xxxxxxx

Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 47b Abweichende Vereinbarungen: Von den Vorschriften dieses Teils oder der auf Grund dieses Teils erlassenen Rechtsverordnungen darf, soweit nicht ein Anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden; -

§§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 312a Abs. 3, 311 Abs. 1 BGB hilfsweise jedenfalls, gegen § 308 Nr. 5 BGB verstoßen Ihre Kosten Mehrkosten als unwirksam jetzt schon zu sehen sie sind. gelten, für jeden sofortigen Tarifwechsel erlauben bliebe.

 

Auch wer bei solchen Handyläden ginge ist immer schlechter beraten als beraten darin worden zu zahlen fürNüsse, denn es dürfte jeden klar sein, wer Hunger hat ißt, - und so, sind alle Handyläden, die nur des Kunden Geldes sehen, nicht aber um Kostengünstige Angebote zu-erstellen oder sie auf blau vergeben können, es schenkt keiner dem anderem was umsonst.

 

So und hierauf kommt es an ob in dem Vertrag es eine Einrede gab, das kann hier nicht abschließend beurteilt werden, da Vertragsvorgänge nicht bekannt sind.

Fakt ist jedoch, nach billigem Ermessens, das jeder Vertrag auch unter Sonderfunktionen geändert werden darf wie bei Krankenkassen auch das übliche ist Art. § 3 GG.  Rechtler-Justiz..

 

Edit o2_Flo: Beitrag gekürzt / Aus altem Thema verschoben: https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/tarifwechsel-516231


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6 Antworten

Und ist der Vertrag verlängerbar oder nicht? 


Na klar geht automatisch. Jedervertrag der nicht befristet war oder ist, stellt ein automatischer Verlangerung dar BVerwG , Urteil vom 25.10.2017 - XII ZR 1/17 ..

Keine Macht den Drogen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

@Rechtler-Justiz 

Ich weiß nicht wie lange du gebraucht hast, diese ganzen konfusen Infos aus dem Internet zusammenzustellen, aber da sie rein gar nichts mit dem eigentlichen Thema hier zu tun haben, frage ich mich, was du damit bezweckst. Und du hast dich deswegen heute extra im Forum angemeldet?

       o h bsO,

wenn man xxxxxx bekannt ist, sollte man sich echt beraten lassen. Scheint xxxxx sein..

Und wenn man nichts davon versteht, sollte man nichts kommentieren, wo von xxxxx könne. xxxxx besser..

 

Edit o2_Steffen: Beleidigung und Provokationen entfernt.

Hallo @Rechtler-Justiz,

 

bitte zügeln und jegliche Beleidigungen und Provokationen hier in der Community unterlassen. Ich weise dich nun das erste Mal auf unsere Netiquette hin. Bitte denke bei deinen nächsten Beiträgen an diese.

Vielen Dank

 

Steffen

Benutzerebene 7

Hallo @Rechtler-Justiz,

Falls du Hilfe oder Unterstützung bei der Verwaltung deines Vertrags benötigst, eröffne gerne ein neues Thema hier in der Community und stell deine Frage :) Wir versuchen dir dann gerne zu helfen.

Viele Grüße,
Flo