Steht in der letzten Mobilfunkrechnung auf der letzten Seite im der tabellarischen Auflistung was von “Kündigungseingang am”? Hast du eine anderweitige Kündigungsbestätigung?
Wenn nein, dann sieht es schlecht aus.
Du bist in der Pflicht nachzuweisen, dass du fristgerecht gekündigt hast. Wird dir im Zweifelsfalle aber auch dein Rechtsanwalt nochmal mitteilen.
Ich habe mich bereits von einem Anwalt beraten lassen und ich habe 2 Zeugen, die anwesend waren und das Gespräch zur telefonischen Kündigung, wie es bei o2 vorgegeben wird, mitgehört haben. Das diese dann von o2 nicht korrekt vorgenommen wird ist nicht mein Problem.
Es ist insofern dein Problem, alsdass DU in der Beweispflicht bist.
Mit befreundeten “Zeugen” ist das vor Gericht immer so eine Sache. Da würde ich mich nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen. Aber du scheinst ja bereits beraten worden zu sein.
Die Kundenbetreuung wird eine nicht vorliegende Kündigung auch nicht herbei zaubern können.
Die Kündigung wurde online vorgemerkt, darüber habe ich auch eine Bestätigung erhalten. Anschließend habe ich mich telefonisch gemeldet, so wie von o2 vorgegeben. Den Anruf kann man mithilfe meines Verbindungsnachweises sehr gut nachvollziehen. Wie glaubwürdig die Zeugen sind, kann ja dann das Gericht entscheiden. Es ist eine Frechheit wie o2 mit Kunden umgeht und das werde ich auch gerne anderen Leuten mitteile und diese entsprechend warnen! Vielen Dank für die unqualifizierten Kommentare, die mich in meiner Annahme nochmals bestätigen.
Es gibt genug Kunden, die die Kündigungsfrist verpennen und dann behaupten, sie hätten gekündigt. Das muss bei dir natürlich nicht der Fall sein.
Aber nicht ohne Grund ist gesetzlich klar geregelt, dass derjenige, der kündigt, den Eingang der Kündigung auch nachweisen muss.
Wenn du einen Verbindungsnachweis hast, dann ist doch alles in Butter. Bei der Kundenbetreuung in Nürnberg einreichen und gut is. Dafür braucht man nicht mal einen Rechtsanwalt.
Und nein, es ist keine Frechheit, wie o2 mit Kunden umgeht. Wenn keine Kündigung vorliegt, ist der Vertrag nicht gekündigt. Daran ist nichts frech., sondern das normalste der Welt.
Naja wenn man sich einmal die Zeit nimmt und recherchiert wieviele ehemalige Kunden von o2 genau dasselbe Problem hatten, dann spricht das schon alleine Bände. Der Vertrag wurde gekündigt, das ist Fakt. Ich werde die entsprechende Mail, Verbindungsnachweis und die Zeugenaussage von meinem Anwalt zusenden lassen. Nicht dass man anschließend wieder behauptet nichts bekommen zu haben ;-)
Nicht jeder, der dasselbe “Problem” hat, hat auch gekündigt ;-)
Aber du weißt ja was zu tun ist.
Ich kann mich so an keinen Fall erinnern, wo o2 bei nachgewiesener Kündigung den Vertrag dann nicht beendet hat.
Also die Bestätigung, dass du die Kündigung lediglichvorgemerkt hast, sagt gar nix aus. Hast du den *Einzelverbindungsnachweis noch, bzw den Anruf unter der angegebenen Nummer noch im Anrufverlauf? Wie gesagt: DU musst beweisen, dass die Kündigung fristgerecht beim Anbieter eingegangen ist, bzw dass DU die Kündigung bestätigt hast. "Zeugen" bringen übrigens auch nichts, wenn die zb mit dir neben dem Postkasten stehen und du die Kündigung unter Zeugen fristgerecht einwirfst... Die Kündigung gilt erst, wenn diese nachweislich beim Anbieter eingegangen ist. So wird das auch beim "Anruf" sein.
*Den Einzelverbindungsnachweis oder den Screenshot des Anrufes musst DU vorlegen.
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Irgendetwas muss ja der Anwalt gesagt haben. Und er hat wirklich gesagt, dass man sich mit dem Anliegen an ein Forum wenden soll?
Also keine schriftliche Beschwerde? Nichts, was der Anwalt dann bei Bedarf vor Gericht verwerten könnte?
Er hat dir nichts wegen der letzten Lastschrift gesagt, welche du zurückgebucht hast? Du solltest vielleicht die Rechnung prüfen, ob die Abbuchung gerechtfertigt ist oder nicht?
Wenn du tatsächlich bei einem Anwalt warst dann verstehe ich nicht was du hier im Forum erreichen möchtest. Er bekommt ja Geld dafür, Briefe an o2 zu schicken, die man zwar selber schicken könnte, aber wenn eine RSV das übernehmen will, lass ihn doch machen.
Hi @NilsB ,
deinem Text entnehme ich, dass du bisher sehr viel Aufwand betrieben hast dein Anliegen zu klären. Dass deine gewünschte Lösung bisher nicht herbeigeführt worden ist, ist demnach umso ärgerlicher. Ohne zwar exakt zu wissen wie die Sachlage nun genau aussieht, kann ich deinen Unmut natürlich trotzdem verstehen. Da du bereits deinen Anwalt eingeschaltet hast, werden wir Moderatoren in der Community keine Maßnahmen mehr zur Klärung des Anliegens ergreifen. Ich hoffe du hast Verständnis dafür, denn dein Anwalt wird demnach bereits mit der zuständigen Abteilung in Verdingung sein.
LG,
Marc