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50% Rabatt man wird nur verarscht


Hi alle, 

ich wurde von O2 verarscht wegen 50% Rabatt für O2 Stammkunden. Ich habe laufenden Vertrag Datentarif und soll als Kunde weiteren Vertrag 50%

Rabatt erhalten. Darauf bin ich weiteren mobilvertrag eingegangen( 50% Rabatt). Auf der Website von O2 war alles 50% beim Vertragsabschluss. Bis ich die erste Rechnung voll 100% plus Gebühr von 40 € erhalte. Ich fühlte mich verarscht von 02 . Ein Gespräch bringt nicht weite. Die Frau erklärte, ich sei mit einem Datenvertrag und der neue ist Funkvertrag.
     Habe ich hier mit ahnungslosen idioten zu tun? Alles geht über Funk. Ich gehe davon aus, dass 02 versucht nur abzuzocken.

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Lösung von stefanniehaus 16 November 2020, 17:26

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19 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Es geht nicht um den die Übertragung per Funk sondern um den Unterschied zwischen Datenvertrag und Telefonvertrag. Datenverträge sind eben nicht kombivorteilberechtigt.

Nein, o2 versucht dich nicht abzuzocken, denn es steht auch in der Auftragsbestätigung drin, dass etwaige Kombivorteile noch geprüft werden müssen, und die Bedingungen für den Vorteil stehen in der Information zum Tarif bei einer Bestellung. Nur weil du diese nicht gelesen hast, kannst du nicht von Abzocke reden.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3

Ebenso steht auch in der Kombivorteilmatrix, dass die Datenverträge nicht als Gebertarif dienen können:

https://static2.o9.de/resource/blob/69692/ab26f70b4f8f4056fe815b029fad6c4d/kv-tarifkombinationen-im-ueberblick-download-data.pdf

 

Soweit also alles korrekt.

Benutzerebene 7
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@Abzocke00 Es ist immer wieder verwunderlich, das es Leute schaffen, einen einfachen Prozess so zu versenken!

 

Wahrend des Bestellprozess gibt es gefühlte 200 Hinweise, wann und für was die 50% gelten. Es gibt sogar einen Link zu der Rabattmatrix, wo alle Varianten aufgezeigt werden. 
 

Du hast Dich selbst abgezockt!

Hallo @Abzocke00,

 

erstmal herzlich willkommen bei uns in der Community. :relaxed:

 

Bei dieser Tarif-Kombination kann ich @bs0 und @stefanniehaus nur zustimmen, diese ermöglicht keinen Kombirabatt. Anhand der Tabelle kann vorab geschaut werden, ob der neue Vertrag einen Kombivorteil erhalten kann. Wenn ein weiterer Vertrag abgeschlossen wird, erfolgt die Prüfung des Kombivorteils - in diesem Falle war es leider nicht möglich, tut mir leid.

Bei Rückfragen melde dich gerne wieder bei uns.

 

Viele Grüße,

Michi

Hallo @Abzocke00,

 

erstmal herzlich willkommen bei uns in der Community. :relaxed:

 

Bei dieser Tarif-Kombination kann ich @bs0 und @stefanniehaus nur zustimmen, diese ermöglicht keinen Kombirabatt. Anhand der Tabelle kann vorab geschaut werden, ob der neue Vertrag einen Kombivorteil erhalten kann. Wenn ein weiterer Vertrag abgeschlossen wird, erfolgt die Prüfung des Kombivorteils - in diesem Falle war es leider nicht möglich, tut mir leid.

Bei Rückfragen melde dich gerne wieder bei uns.

 

Viele Grüße,

Michi

 

Hallo,

Wenn der Vertrag mit 50 % beworben wird und O2 sich das Recht vorbehält die Rabattfähigkeit des Vertrages im Nachhinein zu prüfen, sollte dem Kunden das Recht vorbehalten bleiben, bei Ablehnung des Rabattes zurückzutreten, auch wenn die 14 Tage verstrichen sind.

Daß O2 bei Vertragsabschluß nicht in der Lage ist, das klar zu definieren und dem Kunden zumutet hierzu selbst in einer Tabelle nachzuschauen, ist m.E. einfach nur unprofessionell.

Dies erst in der Rechnung auszuweisen, genügt meines Erachtens nicht.

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Besser wäre es vermutlich, wenn bei der Bestellung verhindert wird, dass jemand mit Kombivorteil bestellen kann, wenn zu dem Zeitpunkt nicht geprüft werden kann ob tatsächlich die Voraussetzungen vorliegen. Trotzdem reicht es meiner Meinung nach aus, dass die Bedingungen bei der Bestellung angegeben sind und die Mail auf die ausstehende Prüfung hinweist. Diese zu lesen liegt im Verantwortungsbereich des Bestellers. Wer nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist im Kundenportal nachschaut oder ggf. nachfragt ist dann selber schuld. Mann muss auch als Kunde etwas Eigenverantwortung übernehmen. Auch wenn eine Verbesserung der Transparenz sicherlich nicht schaden kann, z.B. ein Checkbox bei der Bestellung, damit der Kunde bestätigen muss, dass er die Bedingungen zur Kenntnis genommen hat. Auch eine Benachrichtigung nach erfolgter Prüfung wäre eventuell wünschenswert.

Das Problem hierbei sehe ich darin, daß keine übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen und O2 das Widerrufsrecht des Kunden aushebelt. Der Kunde wird hierbei unangemessen benachteiligt.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

@Gmo es gibt eine übereinstimmende Willenserklärung. Es gibt genug Informationen, nur wenn die Leute Vertrage so naiv abschließen, wie sie sich eine Kugel Eis kaufen, geht das halt für diese Kunden gelegentlich nach hinten los, ohne bedauern von mir. 
 

Mir wäre das nicht passiert. 

Hej,

ich halte es auch für äußerst fragwürdig, dass zuerst einmal suggeriert wird, man erhielte einen 50% Nachlass, der durch irgendwelche Sternchenvermerke dann doch eingeschränkt wird. DENNOCH eine Auftragsbestätigung zu erstellen, in der erneut der 50% Rabatt ausgewiesen wird, wohl mit der erneuten Einschränkung, dass man quasi die Berechtigung für den Nachlass erst noch prüfen müsse, ist auch grenzwertig. Weshalb wird nicht deutlich der unrabattierte Betrag angezeigt, mit dem Hinweis, dass dieser nur unter der Voraussetzung XyZ gewährt werde.

In der Tat sollte sich dies im Einzelfall einmal eine Rechtsberater ansehen, denn ganz von der Hand ist der Vorwurf des „Aushebelns“ des Widerrufsrecht nicht zu weisen.

Allein aus der Schilderung des Betroffenen ist abzuleiten, dass eben KEINE übereinstimmende Willenserklärung vorliegt. Hieraus ergibt sich u.U. ein sog. Vertragsirrtum, unabhängig einer Bewertung, ob nicht tatsächlich das Widerrufsrecht ausgehebelt wird, weil die endgültige Bestätigung des irrig angenommenen, aber eben auch in der Bestätigung „ausgelobten“ Rabattes erst dann entschieden wird, wenn die Widerrufsfrist laut o2 bereits abgelaufen sei.

Argumentativ wäre dennoch eine Widerruf sinnvoll, um im Zweifelsfalle einer später anerkannten Widerruffrist, bezogen auf das Bekanntmachen der TATSÄCHLICHEN Kosten, nicht verstreichen lassen zu haben.

ym2c

K.

 

Hej,i

Argumentativ wäre dennoch eine Widerruf sinnvoll, um im Zweifelsfalle einer später anerkannten Widerruffrist, bezogen auf das Bekanntmachen der TATSÄCHLICHEN Kosten, nicht verstreichen lassen zu haben.

ym2c

K.

 

Das hätte leider zur Folge, daß der Vertrag gar nicht erst zustande käme.  Dem Kunden wird erst einmal suggeriert, der Vertrag wäre rabattiert. Danach läßt O2 die Widerrufsfrist verstreichen zu Lasten des Kunden und nutzt dies zum eigenen Vorteil aus. Kein seriöses und partnerschaftliches Verhalten.

hej,

die Passage sollte sich auf den ursprünglichen Beitrag beziehen. Sprich der TE sollte umgehend jetzt noch einen Widerruf des Vertrages an o2 richten, falls „später“ festgestellt wird, dass die Widerrufsfrist ggf. erst dann beginne, wenn die „wahren Kosten/Grundgebühren“ dem TE bekanntgegeben wurden/ ersichtlich wurden. 

o.t.

Keine Ahnung wie verfahren würde, wenn man einen Widerruf sogleich formuliert, mit einer entsprechend angepassten Formulierung wie … sofern kein Rabatt i.H.v. x % der GG gewährt würde…

(ehr hypothetisch...)

:)

K.

Hallo,

 

ich zitiere mal aus der Preisangabenverornung:

 

"Zweck der Preisangabeverordnung

Das Ziel der Preisangabenverordnug ist es zum einen, den Konsumenten eine in erster Linie untereinander vergleichbare, überschaubare Preisansicht zwischen den Produkten und zum anderen eine vollständige und sachlich zutreffende Verbraucherinformation bezüglich der Höhe des Preises zu gewährleisten. Dadurch werden Preiswahrheit und Preisklarheit festgelegt, zwei wesentliche Faktoren für einen funktionierenden Handel.

Beispielsweise muss der Gesamtpreis bei Produkten, die aus mehreren Einzelteilen bestehen, gut sichtbar hervorgehen."

 

Mich überzeugt das Arbeiten mit * bezüglich der Preisangaben nicht. Der tatsächliche Preis gehört spätestens in der Auftragsbestätigung klar genannt. 

 

Tipp! 

 

Wenden Sie sich mal an die Experten der Verbraucherzentrale. Vielleicht können diese Experten für Verbraucherrechte Licht in die strittigen Angaben bringen. Auch käme eine Musterfeststellungsklage durchaus in Betracht, alleine schon, um den Sachverhalt zu klären. 

 

Ein Appell an O2, dies einzustellen, wird sicher nichts bringen. Auch sind Sie nicht der Erste, der auf diese Sternchen herein fällt.

 

Übrigens, technisch wäre es seitens O2 sicher kein Problem, mittels Software diese Prüfung bei Vertragsabschluss bzw. vor Versand der Auftragsbestätigung durchzuführen. Man müsste es nur wollen. :)

 

Gruß

 

Hafe

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Nimmt ja trumpeske Züge an.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Das Problem hierbei sehe ich darin, daß keine übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen und O2 das Widerrufsrecht des Kunden aushebelt. Der Kunde wird hierbei unangemessen benachteiligt.s

Potentielle Grauzone.

Ich kenne den Bestellvorgang nicht, und eventuell übersehe ich etwas, aber solange bei der Bestellung ersichtlich ist, unter welchen Voraussetzungen der Kombivorteil gilt, wird das Ergebnis der Prüfung für den Kunden auch im Vorfeld bekannt sein. Dann schließt er den Vertrag ab und weiß, dass er den Kombivorteil nicht bekommt, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen. Voraussetzung: Er muss die Texte lesen!

Trotzdem scheint mir das alles nicht ganz transparent und kundenfreundlich zu sein. Zu klärende Fragen wären hier m.E.:

Reichen die Angaben bei der Bestellung (Form und Inhalt)?

Ist es für den Kunden zumutbar, sich während der Widerrufsfrist zu informieren, ob der Vorteil gewährt wurde oder nicht?

Muss der Vertragspartner über das Ergebnis der Prüfung direkt informieren?

Natürlich steht es Betroffenen frei, sich diesbezüglich rechtlich beraten zu lassen.

 

 

erdNimmt ja trumpeske Züge an.

dies finde ich eine unsachliche Äußerung, die ich nicht auf mich beziehe.

Wenn es O2 nötig hat, seine Angebote und Bestellprozesse teilweise so abzufassen und zu gestalten, daß Kunden in die Irre geführt werden, muß man sich nicht über entsprechende Kommentare wundern. 

@Hafe1 

schön einmal wieder etwas von Ihnen nach langer Zeit zu hören.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Nicht o2 führt in die Irre, der Kunde agiert zu unbedarft. 

 

 

Hallo,

 

die Prüfung seitens O2 beim Abschluss eines rabattierten Zusatzvertrages führt in Verbindung mit einen nicht berechtigten Tarif zu der obigen Aussage im Bestellprozess. Dabei muss man sich mit dem vorhandenen Tarif einloggen. Für mich stellt sich daher die Frage, welchen Sinn die im Bestellprozess integrierte Prüffunktion hat? 

 

Wenn zusätzlich die Auftragsbestätigung (lt. Aussage des Kunden) keine Klarheit zum endgültigen Preis bringt, muss sich O2 schon fragen lassen  in wieweit die Preisangabenverordnung korrekt angewendet wird. 

 

Für mich ist dies eine klare Täuschung des Verbrauchers. Es ist dem Kunden nicht zuzumuten, zunächst händisch die zutreffende Tabelle auf Kombivorteile zu suchen und zu prüfen. O2 hat die Pflicht, den korrekten Endpreis sowohl im Bestellprozess als auch in der Auftragsbestätigung nach Prüfung anzugeben. 

 

@Denner 

Nicht der Kunde agiert zu unbedarft, O2 verstößt m. E. gegen das Prinzip der Preisklarheit! 

 

@Gmo 

 

Danke für die freundliche Begrüßung. Allerdings werde ich nur noch vereinzelt Beiträge lesen und entsprechend selten kommentieren. 

 

Gruß

 

Hafe

 

 

Hej,

die Seite von o2 ist voll von „solchen Täuschungen“ … So gibt es ja einen speziellen Kindertarif den o2 FREE starter flex Partnerkarte für 4,99 mtl.

Ausgelobt wird er ausdrücklich wie folgt:

Das ist drin > Telefonieren und surfen: Mit Allnet Flat in alle dt. Netze und 1 GB LTE (mit bis zu 50 MBit/s und Weitersurfoption-Garantie)

Nett wie hier FREE und Weitersurf-Garantie verwendet wird. Was denkt wohl der unvoreingenommene Kunde? Eine Drosselung auf 32KBit/s als Weitersurfgarantie-Garantie wohl sicherlich nicht.

Nun werden die o2.Versteher zu (formalen) Recht sagen, dass ausschlaggebend das Produktinformationsblatt sowie die versendete Auftragsbestätigung sei, aber mal ehrlich, muss man dann so mies und irreführend mit der Weitersurf-Option werben?

jm2c, 

K.

Und wer es nicht glaubt, dass o2 das o.g. „verspricht“ 

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Das mit dem Kombivorteil ist für mich ausreichend im Bestellprozess erklärt, die einzige Sauerei, die ich o2 vorwerfe m, ist den Closed 2020 Tarif weiterhin als Free 2019 zu verkaufen. 

 

 

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