Hallo,
ich benötige Hilfe bei der Frage zur Zahlungsverpflichtung. Meine Schwester hat mit ihrem Ex ein Handyvertrag gemacht, da sie nch keine 18 war. Er als Vertragsinhaber und sie als Kontoinhaberin. Sie nutze dann das handy bis jetzt. Zum Oktober letzten Jahres sollte der Vetrag auslaufen und daher hat sie ihn gebeten, ihn zu kündigen oder falls möglich zu einem billigeren Tarif zuwechseln, da sie das Geld nicht mehr aufbringen konnte. Er weigerte sich jedoch, was Rechnungen anhäufte. Er will nun einen Anwalt einschalten, da aus seiner Sicht meine Schwester für die Zahlungen aufkommen muss. Stimmt das oder ist er als Vertragsinhaber derjenige, der dafür aufkommen muss?
Grüße
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Grundsätzlich ist der Vertragsinhaber zur Zahlung verpflichtet und hat alle Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen zu tragen. Er kann natürlich den Nutzer in Regreß nehmen, wenn der Vereinbarungen verletzt. Konnte z.B. die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, dann steht Ärger an.
Bei so faulen Geschäften sollte man SIM und ggf. Handy an den Vertragsinhaber zurückgeben, denn sonst laufen natürlich Verpflichtungen weiter.
Bei so faulen Geschäften sollte man SIM und ggf. Handy an den Vertragsinhaber zurückgeben, denn sonst laufen natürlich Verpflichtungen weiter.
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