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Ich hatte insgesammt 3 Verträge gemacht für eine Person auf meinen Namen. Jetzt hab ich aber alle kosten und komme da nicht mehr hinterher und die Person schiebt auch die änderung der Daten ständig auf. Kann ich das nicht auch ohne die Person ändern lassen? 

@ArianaFe

nein, für Verträge die du abgeschlossen hast bist du verantwortlich.

Einen Vertragsinhaberwechsel musst du selbst auf den Weg bringen.

Vielleicht hilft der Hinweis, dass du die SIM-Karte duchaus sperren kannst,

aber die Kosten bleiben bei dir.


Es ist nie eine gute Idee für andere Personen Verträge abzuschließen (außer vielleicht die enge Familie) denn als Vertragsinhaber haftest du für alle Kosten, die der Nutzer mit dem Vertrag verursacht. Ich hoffe, du hast wenigstens Drittanbietersperren eingerichtet.


@ArianaFe 

Handelt es sich lediglich um Tarife oder auch um o2 myHandy Raten? Diese können nicht auf eine andere Person übertragen werden.

 

@poales 

Ich lese heraus, dass die betreffende Person kein Interesse hat, den Auftrag zum Vertragsinhaberwechsel anzunehmen... 

 

 

Ein Inhaberwechsel kann aber auch seitens o2 abgelehnt werden.


 

Vielleicht hilft der Hinweis, dass du die SIM-Karte duchaus sperren kannst,

aber die Kosten bleiben bei dir.

@Bollermann 

deshalb der Hinweis,

ohne “freiwillige “ Mitarbeit des Nutzers bleibt @ArianaFe auf den Kosten sitzen.


Tatsächlich sind es nur MyHandy Ratenverträge ohne eine Sim Karte. Kann ich da wirklich nichts machen außer die Geräte zurück zu fordern? Ein Freund meinte ich soll die Geräte zurück fordern und auch zurück geben an O2


@ArianaFe 

wie schon geschrieben können myHandyRatenkaufverträge nicht an eine andere Person übertragen werden.

eine Rückgabe ist für diese Geräte auch nicht vorgesehen.

 


Okay vielen danke für die hilfe an alle


@ArianaFe 

Leider ist es so... Du haftest für die vollständige Zahlung, bis die myHandy Raten vollständig abbezahlt sind. Auch wenn du die Geräte zurück bekommst, musst du weiter zahlen. Eine Rückgabe an o2 ist nicht möglich. 

Wenn die Geräte defekt sind, kannst auch nur du die Reparatur in Auftrag geben. 

Ich hoffe, du lernst daraus. 


@ArianaFe wenn Du die Geräte zurückbekommst, kannst Du die Geräte aber verkaufen und den Erlös für die Abzahlung der Ratenverträge nutzen!


@schluej Andersherum 😉 Die Geräte kann man erst verkaufen wenn sie einem gehören, und dazu muss man sie abbezahlt haben.


Da man die Geräte eh abbezahlen muss, ist es doch eigentlich egal, wann man diese verkauft. 


Tatsächlich habe ich jetzt daraus gelernt und werde auch keine Zahlung verweigern sondern weiter zahlen und die Geräte zurück fordern. Tatsächlich habe ich nirgends gelesen dass es illegal sein soll, Geräte zu verkaufen obwohl die noch in Zahlung sind, jedoch dass es zu Problemen kommen könnte wenn Telefonica wind davon bekommt, da es laut vertrag noch deren Eigentum ist


Da man die Geräte eh abbezahlen muss, ist es doch eigentlich egal, wann man diese verkauft. 

Für den o2-Kunden vielleicht ja, für den Käufer aber nicht, da er z.B. keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.

@ArianaFe "Illegal" ist es insofern, dass du fremdes Eigentum verkaufst. In der Praxis ist es jedoch so, dass o2 das nicht erfahren würde wenn du weiterhin zahlst. o2 interessiert sich eigentlich nur für das Geld.


@bs0 ja. Aber wenn man die Raten schlecht zahlen kann, wäre verkaufen und das nutzen des Erlöses für das Abbezahlen des Kredit nicht verwerflich. Ärger mit dem Inkasso kann ja auch nicht das Ziel sein.  


Dazu muss man die Geräte erstmal unbeschadet zurück erhalten haben. Evtl hat der Nutzer ja auch schon weiter verkauft? ... Wer weiß, wer weiß...


 

das ist der offizielle Text der AGBs von O2

da muss jeder selbst entscheiden  wie er das umsetzt.😉

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von Telefónica Germany. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen an Dritte oder sonstige unberechtigte Verfügungen zu Lasten des Eigentums von Telefónica Germany sind unzulässig.

https://www.o2online.de/assets/blobs/agb/agb-a-verkauf-lieferbedingungen/


@poales 

Die AGB sind bekannt. 

Aber o2 will das "Eigentum" ja gar nicht zurück und es interessiert auch nicht, ob gestohlen, Schaden oder Verkauf, sondern lediglich das Geld. 


In den AGB gibt o2 die übliche rechtliche Situation bei Ratenzahlungsvereinbarungen wieder. Rechtlich ist der Verkauf nicht in Ordnung, aber solange o2 das Geld bekommt, hat der Kunde keine Probleme. Zwar könnte das Gerät natürlich zurückgefordert werden, aber bei einem Handy lohnt sich das eher nicht. Bei einem Auto, zum Beispiel, würde es natürlich anders aussehen.


@Bollermann

das  du die AGBs kennst hab ich nicht angezweifelt.

 

ich finde es problematisch ohne Hinweis auf den Eigenstumsvorbehalt

den Weiterverkauf vorzuschlagen, wie hier von verschiedenen Nutzern geschehen.

klar geht das häufig gut, aber im Gewährleistungsfall gibts Stress.

wenn jemand bewusst diesen Weg gehen will,

sollte er sich auch über die rechtliche Lage klar sein.


Hallo @ArianaFe,

herzlich willkommen in die o2 Community. 💙

Oh nein, die Situation die du beschreibst hört sich nicht schön an. Wie dir bereits geschrieben wurde, sind die Verträge  jedoch nicht übertragbar. Ich hoffe sehr, dass du es mit der Person klären kannst, damit du nicht auf den Kosten sitzenbleibst.

Liebe Grüße, Lea


Hallo @ArianaFe,

es ist in der Tat enttäuschend, wenn man jemandem hilft und für diese Person ein Handy oder Gerät kauft, und dann stellt sich heraus, dass die Raten nicht gezahlt werden. Hast du die Möglichkeit, das Handy zurückzufordern? Wenn ja, könntest du auch eine vorzeitige Abzahlung in Erwägung ziehen. Sollte es dir schwerfallen, den Restwert zu begleichen, wäre es hilfreich, bei deiner Bank nachzufragen, ob eine Umschuldung möglich ist. So könntest du das Gerät verkaufen, um die Schulden bei der Bank zu decken.

Halte uns gerne auf dem Laufenden, wie es bei dir weitergeht und ob wir dir mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

Liebe Grüße, Maren 🍂


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