Ich habe gerade erst bemerkt, dass ich monatlich für Verbindungen und Services 7,99€ zahle und frage mich für was?! Ich habe weder wissentlich gebucht, noch wissentlich Verbindungen, die nicht im Rahmen meiner All-Net-Flat beinhaltet wären. Unter “Preise und Rabatte” taucht das ebenfalls nicht auf. Wird aber ständig mit abgebucht. Ich bitte um eine Erklärung und hoffe auf eine Erstattung.
Was steht auf der letzten Seite der Rechnung? Sieht wie Mehrwertdienste aus.
Zur Info:
öffentliche ip Adresse beantragen
Ja, genau das steht dabei - unter dem Punkt Verbindungen & Services. Aber was soll das konkret sein? Und wie werde ich das los?
Ich habe jetzt alle Dienste von zugelassen auf gesperrt gewechselt. Dennoch habe ich nie wissentlich irgendwas davon in Anspruch genommen. Irgendwo müsste doch irgendwann mehr stehen als ein Preis? wann habe ich wo welches Abo oder dergleichen gebucht / für was zahle ich konkret? Einen öffentliche IP habe ich erst jetzt abgeschlossen. Und die kostet mich einmalig und nicht dauerhaft. Ansonsten habe ich nur 2 zusätzliche Simkarten. Aber keine Services gebucht.
Bin über google und die Beschwerde eines anderen O2-Kunden auf “Abofallen” gestoßen und nach einer Überprüfung gefunden woher die Abbuchung kommt: Titel: o2 Unlimited Games
Startdatum: 14. Juni 2023
Preis: 7,99 €
das gibts doch nicht?! Den Scheiß hab ich nie bestellt, gebucht, zugesagt, gewollt!!! Welche Möglichkeiten hab ich da das loszuwerden? Gibts nen Tipp - Direkt kündigen oder Ergebnis der Beschwerde abwarten?
Hast du in der Entertainment Wallett geschaut? Link ist im Beitrag.
Hab meinen Beitrag geändert. Genau das wars! Auch kein einziger Download - hab also nicht versehentlich was angeklickt oder so (wobei ich da schon drauf achte, aber sag niemals nie...).
Kündige erst einmal. Ein o2 Mitarbeiter meldet sich hier noch.
Ich dank dir für deine Tipps! Ohne die wär ich nicht weitergekommen! Herzlichen Dank!!! Bin mal gespannt wie das weitergeht… Liebe Grüße!
Hallo
herzlich willkommen in unserer o2 Community
ich habe gesehen, dass du mit den Tipps , die hier gegeben wurden, schon das Abo abbestellt hast und die gewünschten Einstellungen vorgenommen hast.
Die Reklamationsfrist für die Rechnungen beträgt 8 Wochen nach der Zustellung.
Ich habe dir deshalb für die letzten beiden Rechnungen die Kosten erstattet.
Wir haben zu diesem Thema auch folgenden Artikel
Gruß, Solveig
Hallo!
Das kann doch echt nicht sein, dass mir etwas aufgehalst wird, was ich nie bestellt habe und ich dafür bezahlen muss? Wenn ich etwas bestelle, muss es dafür eine Bestätigung geben. Das ist entweder eine Sprachaufnahme oder wie hier eben meine Nachricht. Nichts davon kann vorliegen! Das muss doch überprüfbar sein! Da steckt doch Kalkül dahinter, wenn so verfahren wird. Ich bin echt stinksauer, wie das läuft...
o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.
Ich würde Beschwerde einreichen. Da hat o2 dann am Ende auch alles erstattet.
Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:
- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.
- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus Redirect, Registrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.
Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html
Beschwerde – so geht es!
Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.
Diese Informationen brauchen wir
- Ihre persönlichen Daten,
- Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
- Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
- Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
- Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,
Auch wenn es hier noch die Möglichkeit einer Überprüfung durch die BNetzA gibt, es besteht auch die Pflicht, Rechnungen zu kontrollieren. 8 Wochen dürften dafür ausreichend sein. In anderen Situationen ist man schnell im Bereich einer Duldung. Nur mal so als Hinweis für die Zukunft.
Guten Morgen
ich verstehe dich aber wie Solveig bereits geschrieben hat, beträgt die Reklamationsfrist für die Rechnungen 8 Wochen nach der Zustellung.
Du hast bei Buchung der Option keine SMS Bestätigung bekommen?
Viele Grüße
Kathi
Hallo!
Danke für die erneute Rückmeldung! nein, es gab keine sms Bestätigung. Ändert das was am Sachverhalt? LG
nein, es gab keine sms Bestätigung. Ändert das was am Sachverhalt? LG
ja, mit einer SMS hättest du dein Widerrufsrecht nutzen können.
Heist ohne Sms keine Möglichkeit das Widerrufsrecht auszuüben, also Erstattung?
Ich kann dir tatsächlich leider nicht mehr anbieten als die Rückerstattung, die du bereits bekommen hast
Wir müssen uns da an die Reklamationsfrist halten.
LG Kathi
Heist ohne Sms keine Möglichkeit das Widerrufsrecht auszuüben, also Erstattung?
Du hast dich an die BNetzA gewandt?
Zudem wolltest du offiziell widerrufen, weil die Frist zum Widerruf wegen fehlender Belehrung erst 12 Monate später beginnt. Somit muss auch auf dem Weg alles erstattet werden.
das es hier über das Forum nicht geht,
heißt nur, das du es (schriftlich) reklamieren musst
und die Fachabteilung dann entscheidet.
z.B. über das Kontaktformular
https://www.o2online.de/service/kontaktformular/
Guten Morgen
können wir dich hier noch weiter unterstützen oder hast du alle Infos dazu bekommen?
Melde dich gern jederzeit hier wieder
Lieben Gruß, Kathi
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