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Warum O2 Service
Frage

Sohn hat per Handyrechnung bezahlt


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28 Antworten

  • Autor
  • Neuling
  • 14 Antworten
  • 21. Dezember 2021
bielo schrieb:

In der Tat.

Berichte gern, damit wir auf dem neuesten Stand sind, wie Google Play sich so verhält. 

Mache ich 


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  • Profi
  • 42092 Antworten
  • 21. Dezember 2021
bielo schrieb:
Heidi25 schrieb:
bielo schrieb:

Meiner Erkenntnis nach erstattet Google das. 

Nein leider nicht

Vermutlich haben sich die Zeiten geändert und die Fälle wurden zu viel.

 

Rechtlich sehe ich das so, dass da kein Vertrag zustande gekommen sein dürfte (fehlende Einwilligung/Genehmigung), der Inhaber sich aber ggf Schadensersatzpflichtig gemacht haben könnte. 

So sieht es aus. Problematisch ist es jedoch immer wenn Vertragsinhaber und Nutzer nicht eine Person sind. Der Vertragsinhaber muss nämlich glaubhaft machen können, dass der die Leistung vom Kind gebucht wurde und, dass seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt wurde (z.B. Drittanbietersperre, Bekanntgabe des Passworts usw.). Die Ansichten diesbezüglich gehen allerdings auseinander.

Eine Beratung bei der VZ könnte helfen, aber eigentlich wurde die Rechtslage hier bereits kommuniziert. Eventuell gibt es von der VZ ein paar Tipps wie man argumentieren kann falls die schriftliche Reklamation ablehnt wird.


o2_Vivian
  • Team
  • 8569 Antworten
  • 7. Januar 2022

Hallo @Heidi25,

herzlich willkommen bei uns in der Community! Bitte entschuldige die verspätete Antwort. 

Du hast hier ja schon viele tolle Tipps und Hinweise erhalten, vielen Dank an alle meine Vorredner*innen. :thumbsup_tone2:

Hast du zwischenzeitlich neue Informationen erhalten? Und als wichtigster Punkt: Hast du inzwischen eine Drittanbietersperre für deinen Vertrag gesetzt? Dies kannst du hier durchführen: Drittanbieter und Mehrwertdienste

Außerdem findest du dort auch noch weitere Intormationen zum Thema Drittanbieter und Bezahlen per Handyrechnung.

Viele Grüße

Vivian 


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