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Rücklastschrift-Gebühren

  • July 1, 2016
  • 1 Antwort
  • 1382 Aufrufe

Kasia_Syn
Besucher:in
Hallo, wir haben Ihnen vor einiger Zeit ein von unserer Hausbank aufgesetztes Schreiben geschickt, damit Sie unsere alte Bankverbindung durch eine neue ersetzten, da wir ein neues Gemeinschaftskonto eröffnet haben als Ehepaar. Dies wurde uns auch bestätigt.

Es wurde dann auch ordnungsgemäß einmalig ein Betrag von 35€ von diesem NEUEN Konto abgebucht von Telefonica, es hatte anscheinend funktioniert.

Seltsamerweise bekamen wir dann beim nächsten Abbuchen des Rechnungsbetrages sowie auch beim Abbuchen des nächsten Ratenplanbetrages (35€) die Meldung (eine SMS auf unsere Handys), dass das (alte) Konto nicht gedeckt/vorhanden/was auch immer ist. Wir sollen unverzüglich den ausstehenden Betrag begleichen, sonst wird gesperrt. Und das, obwohl Sie ja schon mal von dem neuen Konto abgebucht und uns ja auch bestätigt hatten, den Kontowechsel zur Kenntnis genommen zu haben. Und nun stellen Sie uns Rücklastschrift-Gebühren von gesamt 8€ in Rechnung; es sind zwar „nur“ insgesamt 8€ Gebühr, aber es ist nicht unser Fehler gewesen. Erst bestätigen sie die neue Kontonummer, buchen sogar ab – und dann funktioniert es auf einmal doch nicht und wird uns in Rechnung gestellt. Und das gleich 2x; einmal 4€ Rücklastschriftgebühr für den nicht abbuchbaren Haupt-Rechnungsbetrag sowie noch mal 4€ für den Ratenplan-Betrag.

1 Antwort

o2_Michi
  • Moderator
  • July 5, 2016
Hallo @Kasia_Syn,

das können wir gerne klären. Bitte schreibe uns dazu eine https://. ☺️

Viele Grüße,

Michi