Hallo @Wolta,
willkommen in der Community.
Ein wichtiger Hinweis , falls noch nicht getan; setze unbedingt die Drittanbietersperre unter Mein o2.
Siehe:
Ein Moderator meldet sich dann bei dir hier.
Gruß
Danke für den Hinweis. Ja, ich habe Drittanbieter gesperrt.
Hallo @Wolta,
schau dir mal bitte dieses FAQ an:
LG
Hallo o2-Team,
ich habe den Hinweis von Vilureef nicht verstanden. Was genau soll ich in dieser FAQ suchen?
Ich habe in den letzten zwei Wochen schon zu viel Zeit mit diesem “Thema” verbracht. Mit Hilfe Info, die ich auf dieser und auf anderen Internetseiten gefunden habe, habe ich gleich:
1. o2 Music Abo gekündigt;
2. alle Drittanbieter gesperrt;
3. hier um Hilfe gebeten, die falsch abgerechneten Kosten zurückerstattet zu bekommen.
Ich bin erstaunt, wie viele Kunden o2 schon abgezockt hat. Desto effektiever soll m.E. der Support sein.
Mein Fall wurde auch nach einer Woche noch nicht bearbeitet. Kann ich noch mit Ihrer Hilfe rechnen oder muss andere Schritte unternehmen?
VG
Hallo @Wolta ,
ich heiße dich herzlich willkommen in unserer Community.
gern habe ich da einmal für dich nachgeschaut und die die Zahlungen der letzten zwei Rechnungen für das Abo erstattet.
Passt es dann jetzt so?
Viele Grüße,
Andrea
Hallo Andrea,
danke für dein Antwort.
Ich habe aber nicht verstanden: wann und in welcher Form erhalte ich die Rückerstattung?
Auch auf der letzten Rechnung werden immer noch Kosten für dieses blöde Abo abgezogen und es gibt keinen Hinweis auf eine Gutschrift.
Bitte melde Fälle, wo Abos ohne Grund entstehen, der BNetzA. Das hier in Rede stehende Abo dürfte nicht zu den vertrauenswürdigen Diensten zählen. Somit wäre m.E. das Redirect - Verfahren anzuwenden gewesen.
Hier geht es zum Beschwerdeformular
Hinweise der BNetzA dazu:
Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2010 Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung (Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019)) festgelegt. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung sind von den Mobilfunkunternehmen seit 01.02.2020 umzusetzen. Wie auch in der Pressemitteilung enthalten, hat die Bundesnetzagentur darin festgelegt, dass Drittanbieterdienstleistungen von den Mobilfunkunternehmen über die Mobilfunkrechnung nur abgerechnet werden dürfen, wenn:
- eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
Bei Anwendung des Kombinationsmodells kann von einem generellen Redirect für Abrechnungen von Drittanbieterdiensten abgewichen werden, wenn Mobilfunkunternehmen eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben. Mobilfunkanbieter, die die Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben, wenden Verfahrensweisen an, die gleichermaßen geeignet sind, die Identifizierung eines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung von einem Drittanbieterdienst (einer neben der Verbindung erbrachten Leistung eines Drittanbietes) zu nutzen und die Mobilfunk-Teilnehmer wirksam davor zu schützen, dass ein solcher Dienst gegen seinen Willen abgerechnet wird. Bei Abgabe dieser Selbstverpflichtungserklärung ist es möglich, dass Transaktionen (auch Abonnements) von sogenannten Trusted Partnern nicht mit einem Redirect belegt werden müssen. Der Verzicht auf die Implementierung eines Redirects für Trusted Partner erfolgt mit der Maßgabe, dass auch diese Dienste einer strengen Zulassungsprüfung bei Vorliegen eines Anbindungsantrags an das Rechnungssystem des Mobilfunkanbieters unterliegen. Die Liste der Dienste, die einem Trusted Partner Login unterliegen, ist dauerhaft auf besonders vertrauenswürdige Dienste zu beschränken.
Zu diesem Zweck ist in der Festlegung vorgegeben, dass von den Mobilfunkunternehmen eine Liste der Trusted Partner zu veröffentlichen und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren ist. Die derzeitige Liste der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG finden Sie unter https://www.zahleinfachperhandyrechnung.de/wp-content/uploads/Trustedpartnerlogin.pdf.
Für die Auslösung einer Transaktion im Bereich der Trusted Partner ist es erforderlich, dass sich der Nutzer bereits vor Vertragsschluss eine Authentifizierung über Benutzername und zusätzlich einem Authentifizierungsfaktor aus einer der Kategorien Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. TAN-Übermittlung auf das Gerät) oder Inhärenz (z.B. Face-ID) vornimmt. Entsprechende Sicherheitsmechanismen werden insbesondere von Diensten mit einer hohen Marktdurchdringung genutzt, die über etablierte, transparente Zahlungsabläufe verfügen.
Die Zahlungsabläufe sind auch über die verschiedenen Zahlungsmethoden hinaus einheitlich ausgestaltet und am Markt bekannt. Die Transaktionen werden regelmäßig per E-Mail oder SMS bestätigt.
Hallo @Wolta ,
die Erstattung für die letzten zwei Rechnungen ist bereits durchgelaufen, auf deiner nächsten Rechnung findest du sie dann auch aufgeführt.
Die letzte Rechnung war bereits erstellt als ich die Ersattung beauftragt habe, darum wird es erst auf der nächsten angezeigt werden. Du kannst aber mal schauen, es kann sein, dass es dir unter Mein o2 oder der Mein o2 App bereits fürher angezeigt wird.
Viele Grüße,
Andrea
Es geklappt. Danke,@o2_Andrea !
Ahhh super @Wolta, das freutm ich sehr zu lesen.
Falls wir dir sonst noch weiterhelfen können, gebe uns hier gerne wieder Bescheid,
Schau auch gerne bei uns im Angetestet-Bereich vorbei, wir sind dorti mmer auf der Suche nach neuen Community-Tester:Innen.
Vielleicht hast du ja auch mal Lust darauf, ein Smartphone oder Gadget bei dir daheim ausgiebig testen zu wolllen, wir würden uns sehr freuen.
LG Steffen