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Rechnung Monatsanfang

  • June 1, 2022
  • 3 Antworten
  • 32 Aufrufe

Ich hab hier schon einiges gelesen. Aber hätte noch eine Zusatzfrage. Rechnung besagt “fällig zum 25.”. Die Umstellung zum Monatsanfang würden 29,99€ kosten.

Ich habe keine Einzugsermächtigung, sondern überweise selber jeden Monat. 

Was würde nun passieren, wenn ich selber immer am Monatsanfang überweisen würde? Die Rechnung wäre ja dann auch monatlich beglichen worden. Und da ich es selber überweise, müssen sie ja nicht irgendetwas umstellen. Oder? Würden die mir dann nachträglich 29,99 berechnen? Dürften die das überhaupt? 

 

Lösung von o2_Dennis

Hallo @WhoKnowsIt,

wenn du selbst überweist, ändert das nichts am jeweiligen Fälligkeitsdatum. Eine automatische Anpassung des Abrechnungszeitraumes wird ebenfalls von uns aus nicht veranlasst. Dafür wird also keine zusätzliche Berechnung erfolgen.

VG
Dennis

3 Antworten

Sandroschubert
Legende

Hallo,

wenn du immer im voraus überweist dann musst du nichts umstellen.

Warum sollte o2 dafür etwas berechnen?

Gruß


Vilureef
Legende
  • June 1, 2022

Hallo,

denke daran, dass du dann vorab zum 01. überweist und nicht nachträglich, sonst bist du im Rückstand.

LG


o2_Dennis
  • Moderator
  • Lösung
  • June 7, 2022

Hallo @WhoKnowsIt,

wenn du selbst überweist, ändert das nichts am jeweiligen Fälligkeitsdatum. Eine automatische Anpassung des Abrechnungszeitraumes wird ebenfalls von uns aus nicht veranlasst. Dafür wird also keine zusätzliche Berechnung erfolgen.

VG
Dennis