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Rabatt nicht berücksichtigt


Ich habe zum 16.10.2020 meinen Vertrag in einem o2-Shop verlängert, da mir dort ein Vertrag mit 50% Rabatt auf die Grundgebühr bei Vertragsverlängerung angeboten wurde. Ich sollte statt 49,99 € nur 24,99 € pro Monat zahlen. Bei der Verlängerung wurden mir die Unterlagen zur Verlängerung mit gewährtem Rabatt schriftlich mitgegeben. Scheinbar gab es jedoch bei Übermittlung des Rabattes Probleme und dieser Rabatt wurde mir bis heute nicht gewährt. Ich habe gestern das fünfte mal angerufen und alle 5 mal sagte man mir, dass der Rabatt im System irgendwie nicht richtig aktiviert aber für meinen Vertrag ersichtlich sei und es auf der nächsten Rechnung berücksichtigt werde. Außerdem werde eine Gutschrift für mich erstellt, bei der alle seitdem entstandenen Rechnungen berücksichtigt werden. Das wären ca. 80 € Gutschrift. Heute bekam ich eine Meldung, dass mir eine Gutschrift von 5,56 € gebucht wurde. Auf meinen mittlerweile 6.!!!! Anruf wegen dieser Sache teilte mir die Dame vom Kundenservice mit, dass dieser Rabatt nicht ersichtlich sei und auch nicht mehr berücksichtigt werden kann und ich die vollen 24 Monate die Grundgebühr von 49,99 € zahlen müsse. Warum haben alle 5!!! Vorherigen Mitarbeiter diesen Rabatt im System gesehen, wenn dieser angeblich nicht hinterlegt ist und nicht gewährt werden kann??? Warum ist der beim 6. Anruf plötzlich verschwunden? Warum kann der nicht gewährt werden, wenn ich dies schriftlich in der Bestätigung der Vertragsverlängerung vorliegen habe? Muss man in solch einem Fall nicht von vorsätzlichem Betrug ausgehen, wenn man schriftlich einen Rabatt gewährt aber diesen dann nicht berechnen will? 


4 Antworten

Benutzerebene 7
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Was steht denn in den schriftlichen Unterlagen? Magst du das mal anonymisiert hier einstellen? 

 

Warum klärst du alles telefonisch und nicht schriftlich? Rechnungen sind innerhalb 8 Wochen schriftlich zu widersprechen/beanstanden/reklamieren. 

@Kevin1892 du hast da im Shop nicht zufällig eine neue SIM-Karte erhalten, oder?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Muss man in solch einem Fall nicht von vorsätzlichem Betrug ausgehen, wenn man schriftlich einen Rabatt gewährt aber diesen dann nicht berechnen will? 

Betrug ist immer vorsätzlich, und nein, davon muss man in dem Fall bestimmt nicht ausgehen. Wenn du das tust, dann solltest du Anzeige erstatten.

Hallo @Kevin1892,

 

herzlich willkommen in der Community. :bouquet:

 

Vielen Dank das du dich hier meldest. Es tut mir leid, dass du verschiedene Aussagen bei der Kundenbetreuung erhalten hast.

Hast du den schriftlichen Nachweis schon zur prüfung eingereicht? Hast du zu deinem Anliegen noch eine Rückmeldung erhalten?

 

Viele Grüße Bianca

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