Hier kannst du nichts fordern und schon gar nicht bis zu einem bestimmten Datum. Wenn du Rechnungen reklamieren willst, dann mache das schriftlich bei o2, am besten per Einwurfeinscreiben. Bedenke, dass Rechnungen binnen 8 Wochen reklamiert werden müssen.
Wenn “Mehrwertdienste” in der Rechnung stehen, dann kann das viel sein. Auf Seite 2 steht wirklich nicht wofür genau die Beträge berechnet wurden? Auch nicht unter “gut zu wissen” am Ende der Rechnung? Wenn du das Paket nun im Kundenportal gefunden hast, hast du es dort hoffentlich wieder gekündigt, damit keine weiteren Kosten anfallen.
Vielen Dank für deine Antwort auf meinen Eintrag. Das geht natürlich so auch noch per Post und Einschreiben raus. Da O2 ja aber einen erheblichen Teil seines Supports in dieses Kundenforum “outsourced” und Kunden mit vergleichbaren Problemen fast zwangsläufig hier landen, fand ich es wichtig, das auch hier zu hinterlassen. Und es gibt durchaus Einträge mit dem selben Thema, die hier Rückmeldungen seitens O2 erhalten haben.
Auf drei Seiten Rechnung ist tatsächlich nicht der geringste Hinweis auf das unter “Mehrwertdienste” abgerechnete Produkt zu finden. Nachdem ich über Umwege endlich den “Übeltäter” (O2 Music Abo) gefunden hatte, habe ich das natürlich umgehend gekündigt...auch wenn etwas kündigen zu müssen, dass man nicht bestellt hat, natürlich ziemlich grotesk ist.
Und: -no offence (!)- aber:
Rechnungen sind rechtlich drei Jahre anfechtbar, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGBs o.ä. “wegregeln”. Daher die wirklich nicht als Angriff gemeinte Frage: Worauf basiert deine Aussage, dass Rechnungen binnen 8 Wochen reklamiert werden müssen?
Zum Thema Mobilfunkanbieter und “Mehrwertdienste” gibt es einen interessanten Artikel der Stiftung Warentest vom Oktober 2020: https://www.test.de/Handy-Abofallen-5505132-0/
O2 kommt darin natürlich auch vor.
Keine Sorge, ich werte deine Frage nicht als Angriff. Eventuell verwechselst du die Reklamationsfrist mit der gesetzlichen Verjährungsfrist? Diese beträgt in der Tat 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahrs in dem eine Forderung entstanden ist und kann auch nicht in den AGB anders geregelt werden.
Rechtliche Grundlage für die Reklamationsfrist bei Telefonrechnungen ist § 45i Telekommunikationsgesetz. Infos dazu findest du u.a. hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/telefonrechnung-pruefen-so-reklamieren-sie-falsche-abrechnungen-5196
Darüber hinaus besteht selbstverständlich die Möglichkeit, etwaige gesetzliche bzw. vertragsrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Hallo @illdottore
Super Artikel der Stiftung Warentest. Steht eigentlich alles drin.
Falls dich das Thema darüber hinaus interessiert, Hier wurden ebenfalls einige Überlegungen dazu geäußert.
Gruß
Gmo