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Nachberechnung


Hallo,

 

ich glaube O2 hat bzw. wird sehr viele Kunden in den nächsten Tagen oder Wochen verlieren.

 

Ich habe meine letzte Rechnung bekommen und statt 60 Euro stand dieses Mal ein Betrag von 570 Euro drauf ( auch schon abgebucht ) . Daraufhin habe ich bei der Hotline angerufen und musste mich 2 Tage mit unfreundlichen Mitarbeitern herumschlagen. Laut O2 ist ganz plötzlich das neue " Nachberechnungsgesetz" am 1.1.11 in Kraft getreten und keiner wusste Bescheid. .. Ja, klar! Die Bundesnetzagetur sagte allerdings, dass das schon Ende November feststand. O2 hat es NATÜRLICH NICHT für nötig gehalten die Kunden im Dezember 2010 darüber zu informieren. Stattdessen überraschen sie diese lieber ein halbes Jahr später, und der Kunde verlässt sich darauf, dass alle Gespräche und Sms in den monatlichen Abrechnungen enthalten sind.

Auf die Frage, ob es möglich sei ( wenn das alles so rechtens ist ) in Raten zu zahlen, bekam ich die Antwort: " Ja, ist es, aber das Handy wird gesperrt." O2 ist im Moment der allerletzte Verein den es gibt!!

 

Natürlich habe ich mich schlau gemacht, denn so einfach werde ich es denen nicht machen, und laut der Urteile zweier Amtsgerichte, dürfen Telefonate und SMS nur 2 Monate im Nachhinein nachberechnet werden.

 

So viel zu O2. 😄


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22 Antworten

Juliee schrieb:
Natürlich habe ich mich schlau gemacht, denn so einfach werde ich es denen nicht machen, und laut der Urteile zweier Amtsgerichte, dürfen Telefonate und SMS nur 2 Monate im Nachhinein nachberechnet werden.

 


Sehr interessant. Magst du die Aktenzeichen nennen oder die Quellen, wo du das gelesen hast?

Benutzerebene 7
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Was soll das für ein Gestz sein? Das einzige, was sich meines Wissens einschlägig geändert hat ist das Umsatzsteuerrecht in Bezug auf Mobilfubkverbindungen im Ausland.

 

Ja, bitte poste mal die entsprechenden Aktenzeichen. Das mit den 2 Monaten wäre nämlich ziemlich problematisch, denn viele ausländische Netzbetreiber leiten die Abrechnungsdaten oft viel später weiter, und es gilt in Deutschland eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

 

Bitt auch daran denken, dass diese Urteile - sofern sie bereits rechtskräftig sind - für o2 nicht bindend sein dürften.

Benutzerebene 7
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Habe mich mal mit dem Googeln von den Urteilen begnügt, aber nichts Aussagendes gefunden.Juliee sollte echt mal diese Urteile posten.

 

 

Laut AGB, auch ältere enthalten im Bereich Zahlungsbedingungen:

 

9.3 Telefónica Germany stellt dem Kunden die Mobilfunkdienstleistungen grundsätzlich
monatlich in Rechnung. Rechnungen können unberechnete Beträge
aus den Vormonaten enthalten.

 

Also sehe ich den Verweis auf das Nachberechnungsgesetz als etwas irreführend, denn da geht es ja um den Ausweis der Roaminggebühren ohne USt.

 

Verjährungfrist für Nachberechnungen: 3 Jahre

 

 

bs0 schrieb:
Ja, bitte poste mal die entsprechenden Aktenzeichen. Das mit den 2 Monaten wäre nämlich ziemlich problematisch, denn viele ausländische Netzbetreiber leiten die Abrechnungsdaten oft viel später weiter, und es gilt in Deutschland eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

 

Bitt auch daran denken, dass diese Urteile - sofern sie bereits rechtskräftig sind - für o2 nicht bindend sein dürften.

____________

Interessanter Weise hört man von den sehr späten Nachberechnungen nur bei o2 und nicht bei anderen Netzbetreibern.

Sollte o2 der einzige Anbieter sein, der die Abrechnungsdaten zu spät bekommt? Wers glaubt.

o2 war einfach über Monate nicht in der Lage das System so umzustellen, so dass es die Auslandsgespräche korrekt ausweist.

 

Mit den 3 Jahren Verjährungsfrist ist euer neues Schlagwort, oder? Ständig wird es von euch wiederholt. Klar gibt es diese Verjährungsfrist, aber wenn o2 nach 3 Jahren nachberechnen würde, würde ich das mal bei Gericht prüfen lassen. Aver egal.

 

Juliee zieht darauf bestimmt ab...

http://www.lawcommunity.de/volltext/70.html

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Wenn man allein schon den ersten Satz liest:

"Besteht eine vertragliche Pflicht eines Mobilfunkanbieters, die in einem bestimmten Monat erbrachten Leistungen mit der Abrechnung für diesen Monat abzurechnen,[...]"

Die Verpflichtung besteht hier nicht; entsprechend braucht man auch garnicht weiter zu lesen ;-)

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Sandroschubert schrieb:
bs0 schrieb:
Ja, bitte poste mal die entsprechenden Aktenzeichen. Das mit den 2 Monaten wäre nämlich ziemlich problematisch, denn viele ausländische Netzbetreiber leiten die Abrechnungsdaten oft viel später weiter, und es gilt in Deutschland eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

 

Bitt auch daran denken, dass diese Urteile - sofern sie bereits rechtskräftig sind - für o2 nicht bindend sein dürften.

____________

Interessanter Weise hört man von den sehr späten Nachberechnungen nur bei o2 und nicht bei anderen Netzbetreibern.

Sollte o2 der einzige Anbieter sein, der die Abrechnungsdaten zu spät bekommt? Wers glaubt.

o2 war einfach über Monate nicht in der Lage das System so umzustellen, so dass es die Auslandsgespräche korrekt ausweist.

 

Mit den 3 Jahren Verjährungsfrist ist euer neues Schlagwort, oder? Ständig wird es von euch wiederholt. Klar gibt es diese Verjährungsfrist, aber wenn o2 nach 3 Jahren nachberechnen würde, würde ich das mal bei Gericht prüfen lassen. Aver egal.

 

Juliee zieht darauf bestimmt ab...

http://www.lawcommunity.de/volltext/70.html

 

 

@Sandroschubert

 

http://www.lawcommunity.de/volltext/70.html

 

Die Beklagte ind diesem Fall hat verloren. Und ganz oben steht

 

Besteht eine vertragliche Pflicht eines Mobilfunkanbieters, die in einem bestimmten Monat erbrachten Leistungen mit der Abrechnung für diesen Monat abzurechnen, stellt eine Nachberechnung von Leistungen, die in einem bereits abgerechneten Monat in Anspruch genommen wurden, eine Verletzung dieser Pflicht dar. Hieraus folgt aber nicht, dass der Mobilfunkanbieter die nachberechnete Entgeltforderung verliert. 

 

 

Dass Auslandsgespräche manchmal erst nach 1 - 2 monaten berechnet werden ist mir persönlich auch bei o2 noch nie passiert, aber jeder Anbieter weist ggf. auf diese Möglichkeit hin. Was hat denn o2 davon, wenn sie erst später abrechnen? - sie bekommen doch das Geld erst viel später.

 

Verjährungsfrist ist übrigens überhaupt kein neues Schlagwort, aber wenn man anfängt von der rechtlichen Situation zu reden dann ist es hier zutreffend. Und in letzter Zeit werden zum gleichen Thema viele Threads aufgemacht.

 

Klar würde man eine Nachberechnung nach 3 Jahren - wahrscheinlich nicht mal nach einem - nicht einfach so hinnehmen, aber wir reden hier von wenigen Monaten. Jeder darf unabhängig davon vor Gericht gehen und o2 muss natürlich immer nachweisen, dass die Abrechnung richtig ist.

 

Verjährungsfrist und Rechtmäßigkeit einer Nachberechnung sind zwei paar Schuhe. Die allgemene Verjährungsfrist (als maximum) ist gesezlich festgelegt, das kann man nicht bestreiten, aber Ausnahmen kann es immer geben und nur weil es diese Frist gibt heisst natürlich auch nicht, dass es immer rechtens ist, etwas nachzubrechnen. Das behauptet aber niemand.

 

Hier geht es erstmal darum, dass angeblich irgendwelche Gesetze geändert wurden und irgendwelche Amtsgerichte haben im Einzelfall die Frist auf 2 Monate gesetzt. Dafür wollen wir erstmal die Quellen.

Benutzerebene 1
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Die Frist für eine Nachberechnung von Kosten ergibt sich aus §195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist: Diese beträgt drei Jahre:

 

Auf deutsch: Forderungen können insgesammt drei Jahre bestehen, bevor diese verjähren

Ich war bei der Verbraucherschutzzentrale und habe denen den Vorfall geschildert. Auch von deren Seite kam kein Verständnis für O2 auf. Sie gaben mir das Aktenzeichen der Amtsgerichte Kamen und Lünen AZ 12 C609/99 und AZ 7 C 851/99 . Ich kann wirklich nur jedem von O2 abraten!!

Benutzerebene 6
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http://dejure.org/gesetze/TKG/45i.html

 

(1) Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Im Falle der Beanstandung hat der Anbieter das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach Satz 3 verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug; die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung wird mit der nach Satz 3 verlangten Vorlage fällig. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht, welche Verfahren zur Durchführung der technischen Prüfung geeignet sind.

 

Also, einfach Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und eine technische Prüfung verlangen. Da wird o2 wahrscheinlich Probleme bekommen, da die Verbindungsdaten in der Regel nicht länger als 2 Monate gespeichert werden und ohne diesen Nachweis besteht keine Pflicht zur Zahlung 😉

 

gruß, zündi

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Würden die Daten nicht länger als 2 Monate gespeichert werden, könnte auch nichts, was länger als 2 monate zurück liegt, nachberechnet werden ;-)

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Juliee schrieb:
Ich war bei der Verbraucherschutzzentrale und habe denen den Vorfall geschildert. Auch von deren Seite kam kein Verständnis für O2 auf. Sie gaben mir das Aktenzeichen der Amtsgerichte Kamen und Lünen AZ 12 C609/99 und AZ 7 C 851/99 . Ich kann wirklich nur jedem von O2 abraten!!

Und jetzt willst du dich im die Zahlung drücken?

Gehst du auch in den Supermarkt und sagst an der Kasse, dass du nicht bezahlen möchtest?

Benutzerebene 6
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stefanniehaus schrieb:
Juliee schrieb:
Ich war bei der Verbraucherschutzzentrale und habe denen den Vorfall geschildert. Auch von deren Seite kam kein Verständnis für O2 auf. Sie gaben mir das Aktenzeichen der Amtsgerichte Kamen und Lünen AZ 12 C609/99 und AZ 7 C 851/99 . Ich kann wirklich nur jedem von O2 abraten!!

Und jetzt willst du dich im die Zahlung drücken?

Gehst du auch in den Supermarkt und sagst an der Kasse, dass du nicht bezahlen möchtest?

Wenn der Supermarkt erst  Monate später die Hand aufhalten würde, na klar 😉

 

Ich würde auch nicht so ohne weiteres Monate später berechnete Mobilfunkverbindungen zahlen, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Da dürfte o2 erstmal eine technische Prüfung machen und mir den Bericht vorlegen. Und wenn sie das nicht könnten, Pech für o2  😛

Benutzerebene 4
Du immer mit deiner technischen Prüfung. Die findet bei der Rechnungsstellung statt. Das Ergebniss deiner Forderung wäre ein Satz in dem inhaltlich steht "geprüft und korrekt". Das Rechnungssystem wird ständig von der Bundesnetzagentur überwacht - da ist nichts mehr zu prüfen. o2 erfüllt diesen TKV Passus schon, bevor die Rechnung überhaupt raus geht.

 

Nachberechnungen sind gesetzlich bis zu 3 Jahre erlaubt. Staubläufer hat den entsprechenden BGB § ja schon gepostet.

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o2_Henning schrieb:
Du immer mit deiner technischen Prüfung. Die findet bei der Rechnungsstellung statt. Das Ergebniss deiner Forderung wäre ein Satz in dem inhaltlich steht "geprüft und korrekt". Das Rechnungssystem wird ständig von der Bundesnetzagentur überwacht - da ist nichts mehr zu prüfen. o2 erfüllt diesen TKV Passus schon, bevor die Rechnung überhaupt raus geht.

 

Nachberechnungen sind gesetzlich bis zu 3 Jahre erlaubt. Staubläufer hat den entsprechenden BGB § ja schon gepostet.

Naja, wenn das Abrechnungssystem immer korrekt funktionieren würde, hätte ich im letzten halben Jahr nicht 4 Rechnungen beanstanden müssen. Das vollständige Abbuchen von Gutschriften und nichtgreifen des Tagesairbags ist schon ein echter Klassiker. Desweiteren gibts noch berechnete Verbindungen trotz Family-Flat und falsch berechnete Roaming-Verbindungen. Bis jetzt hat o2 seinen Fehler noch immer eingesehen, wenn auch manchmal nicht direkt und erst, nachdem ich dem Hotliner bis ins letzte Detail die Rechnung erklärt und um jeden Cent gekämpft habe. Wie auch immer, ich würde in dem Fall, um den es hier geht trotzdem eine technische Prüfung verlangen.Falsche Rechnungen sind bei o2 gar nicht so selten und auch extrem überhöhte Forderungen kommen durchaus vor: http://www.teltarif.de/grenznahes-ungewolltes-roaming-inland-urteil-landgericht-keine-zahlpflicht/news/43323.html

Benutzerebene 7
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Da die technische Prüfung bereits erfolgt ist, kann sie zwar gerne nochmal erfolgen, das Ergebnis steht aber schon fest.

Auch in dem von dir verlinkten Fall hätte eine Prüfung keinen Fehler ergeben, da sich die Person ja wirklich in einem ausländischen Netz befunden hat und die Abrechnung an sich somit lt. Preisliste und somit korrekt erfolgt ist.

Benutzerebene 6
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stefanniehaus schrieb:
Da die technische Prüfung bereits erfolgt ist, kann sie zwar gerne nochmal erfolgen, das Ergebnis steht aber schon fest.

Auch in dem von dir verlinkten Fall hätte eine Prüfung keinen Fehler ergeben, da sich die Person ja wirklich in einem ausländischen Netz befunden hat und die Abrechnung an sich somit lt. Preisliste und somit korrekt erfolgt ist.

Soso, das Ergebnis steht also schon vorher fest. Bei den vielen Rechnungsfehlern die o2 macht, wage ich das dann doch zu bezweifeln. Die Abrechnung in dem verlinkten Beispiel ist tatsächlich "korrekt ermittelt" worden, bezahlen muss der Betroffene sie allerdings nicht (was jeder geistig normale Mensch auch nachvollziehen kann, da 6000 Euro für einen Monat surfen nicht stimmen können).

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Das Ergebnis steht bereits fest, da wir in diesem Thread bereits festgestellt haben, dass hier Verbindungen berechnet werden, die auch stattgefunden haben. Wir diskutieren hier ja über nichts erfundenes.

Der TO geht es ja nur darum, dass Verbindungen, die über Monate nicht berechnet wurden, nun alle zusammen berechnet werden. Und das dürfte jeder Prüfung standhalten.

 

Keine Frage - o2 hat lange gebraucht um die Rechnungsstellung anzupassen und sollte auch Ratenzahlung ermöglichen. An den Beträgen selbst ist aber nicht zu rütteln. Da kannst du prüfen sooft du willst.

stefanniehaus schrieb:
Das Ergebnis steht bereits fest, da wir in diesem Thread bereits festgestellt haben, dass hier Verbindungen berechnet werden, die auch stattgefunden haben. Wir diskutieren hier ja über nichts erfundenes.

Der TO geht es ja nur darum, dass Verbindungen, die über Monate nicht berechnet wurden, nun alle zusammen berechnet werden. Und das dürfte jeder Prüfung standhalten.

 

Keine Frage - o2 hat lange gebraucht um die Rechnungsstellung anzupassen und sollte auch Ratenzahlung ermöglichen. An den Beträgen selbst ist aber nicht zu rütteln. Da kannst du prüfen sooft du willst.

Genau das ist der Punkt: Verbindungen sind ordnungsgemäß zustande gekommen und müssen somit bezahlt werden. Außerdem kann ich mich noch nicht über meinen geistigen Stand beschweren. Dennoch habe ich schon mehrfach gesehen, dass die Beträge über mehrere Tausend Euro in Rechnung gestellt waren und die Rechnungen waren richtig, da einige Smartphone-Kunden vergessen, eine Flat zu buchen und bis der Arzt kommt im Internet surfen. Also, zündi, 6000 Euro Rechnungen können durchaus richtig sein.

Benutzerebene 6
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o2_Vlad schrieb:
stefanniehaus schrieb:
Das Ergebnis steht bereits fest, da wir in diesem Thread bereits festgestellt haben, dass hier Verbindungen berechnet werden, die auch stattgefunden haben. Wir diskutieren hier ja über nichts erfundenes.

Der TO geht es ja nur darum, dass Verbindungen, die über Monate nicht berechnet wurden, nun alle zusammen berechnet werden. Und das dürfte jeder Prüfung standhalten.

 

Keine Frage - o2 hat lange gebraucht um die Rechnungsstellung anzupassen und sollte auch Ratenzahlung ermöglichen. An den Beträgen selbst ist aber nicht zu rütteln. Da kannst du prüfen sooft du willst.

Genau das ist der Punkt: Verbindungen sind ordnungsgemäß zustande gekommen und müssen somit bezahlt werden. Außerdem kann ich mich noch nicht über meinen geistigen Stand beschweren. Dennoch habe ich schon mehrfach gesehen, dass die Beträge über mehrere Tausend Euro in Rechnung gestellt waren und die Rechnungen waren richtig, da einige Smartphone-Kunden vergessen, eine Flat zu buchen und bis der Arzt kommt im Internet surfen. Also, zündi, 6000 Euro Rechnungen können durchaus richtig sein.


Im verlinkten Artikel war sie jedenfalls nicht richtig. 6000 Euro anstatt 25 Euro für eine Flatrate bzw 60 Euro bei Roaming sind schlichtweg Wucher. Aber o.k., wenn o2 dann solche Kosten versucht einzuklagen, fallen sie halt damit auf die Nase 😛 .

Hi,

 

Kosten die nachberechnet werden und dies nach einigen Monaten, ist echt doof und nicht mehr wirklich komplett nachvollziehbar.

 

Jedoch weiß ich nicht warum man sich aufregt. Denn man hat ja telefoniert und muss auch zahlen, das ist doch ganz logisch.

Also darf man sich da nicht aufregen oder meinen gar nicht bezahlen zu müssen. Das geht nicht.

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Neben den gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährungsfrist gelten natürlich auch die Prinzipien von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und das Verbot gegen Wucher (§ 138 BGB). Aus diesm Grund kann es natürlich auch sein, dass Nachberechnungen theoretisch möglich, jedoch nicht zulässig sind. 6000 Euro für 1 Monat Internet wären zum Beispiel richtig berechnet aber ganz sicher nicht zulässig (Wucher).

 

Deswegen kann man keinesfalls pauschal sagen, dass alle Rechnungen, die an sich richtig sind, auch zur Zahlungspflicht führen. Natürlich ändert das aber ncihts daran, dass tatsächlich in Anspruch genommene aber noch nicht abgerechnete Leistungen nachträglich in Rechnung gestellt werden dürfen.

Benutzerebene 4
Ob die Kosten in dem Fall nun bezahlt wurden oder nicht ist Offtopic.

 

Fakt ist aber nunmal, dass die Berechnung der Verbindungen auch hier völlig korrekt erfolgt und das Rechnungsystem des Anbieters keinen Fehler gemacht hat.

 

Ich kennen keinen einzigen Fall, egal ob o2 oder anderswo in Deutschland, bei dem nachweislich eine nicht geführte Verbindung berechnet wurde.