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Mehrwertsteuer

  • June 27, 2020
  • 6 Antworten
  • 235 Aufrufe

stephankrüger
Besucher:in

Hallo,

 

ich habe meine aktuelle Rechnung erhalten. Da steht die Fälligkeit beim 2. Juli. Nach meiner Information ist der Tag der Fälligkeit / Abbuchung maßgeblich für den Steuersatz. In dem Fall müssten da jetzt aber 16% stehen.

 

Edit by o2_Katja: Verschoben vom Wohnzimmer zu Rechnung

Lösung von o2_Michi

Hallo @stephankrüger ,

 

willkommen bei uns in der Community. :relaxed:

 

Die Umsetzung zur Senkung der Mehrwertsteuer tritt ab dem 01.07. in Kraft, der Rechnungszeitraum vorher liegt in diesem Fall dann noch vor diesem Datum, d.h. bei 19% MwSt.

 

Viele Grüße,

Michi

 

Nachtrag von o2_Katja: Hier findet ihr die frischen News zur Mehrwertsteuer: → https://hilfe.o2online.de/o2-news-3/mehrwertsteuersenkung-so-profitiert-ihr-davon-538426

6 Antworten

Denner
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  • Legende
  • June 27, 2020

Die Info ist falsch  

 

 


o2_Michi
  • Moderator
  • Lösung
  • June 27, 2020

Hallo @stephankrüger ,

 

willkommen bei uns in der Community. :relaxed:

 

Die Umsetzung zur Senkung der Mehrwertsteuer tritt ab dem 01.07. in Kraft, der Rechnungszeitraum vorher liegt in diesem Fall dann noch vor diesem Datum, d.h. bei 19% MwSt.

 

Viele Grüße,

Michi

 

Nachtrag von o2_Katja: Hier findet ihr die frischen News zur Mehrwertsteuer: → https://hilfe.o2online.de/o2-news-3/mehrwertsteuersenkung-so-profitiert-ihr-davon-538426


Sandroschubert
Legende

Nach meiner Information ist der Tag der Fälligkeit / Abbuchung maßgeblich für den Steuersatz. In dem Fall müssten da jetzt aber 16% stehen.

Nach der Information könnte ich am 30.06.2020 günstig tanken mit Karte zahlen und die Abbuchung am 02.07.2020 würde dann mit 16% Mehrwertsteuer erfolgen.

 

Meiner Meinung nach ist die Rechnungsstellung ausschlaggebend. Soll aber so sein das der Leistungszeitraum ausschlaggebend sein soll.


Denner
Legende
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  • Legende
  • June 28, 2020

Die Umsatzsteuer entsteht mit der Leistungserbringung und muss spätestens im übernächsten Monat nach der Leistungserbringung deklariert werden, wird eine Rechnung erstellt, wird die Umsatzsteuer zum Ende des Monats der Rechnungserstellung deklariert werden, liegt diese vor diesem Zwangsdatum.

 

o2 hat also für Juni die Umsatzsteuer dem Finanzamt zu deklarieren, wenn Leistungserbringung vor July war und die Rechnung im Juni erstellt wurde. 
 

trickreich wird das, wenn o2 im letzten Halbjahr 2020 eine Nachberechnung für Leistungen aus der Zeit vor Mai 2020 nachberechnet, denn die müssten mit 19% nachberechnet werden. 


bs0
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  • Legende
  • June 28, 2020

 

Meiner Meinung nach ist die Rechnungsstellung ausschlaggebend. Soll aber so sein das der Leistungszeitraum ausschlaggebend sein soll.

 

Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Zeitpunkt der Erbringung der Leistung maßgeblich. Sofern der Abrechnungszeitraum nicht dem Kalendermonat entspricht, wie es bei o2 üblich ist, muss also für die Zeit bis 30.06. 19%, für die Zeit ab dem 01.07. 16% berechnet werden. Das gilt (steuerrechtlich) natürlich nur für die Ausweisung der MwSt. auf der Rechnung. Im Privatkundenbereich schließt man Verträge mit Bruttopreisen ab, o2 wäre also nicht verpflichtet, diese Bruttopreise zu ändern, hat aber angekündigt die Preise ab dem 1. Juli entsprechend zu senken. Bei einem Vertrag mit einer monatlichen Grundgebühr in Höhe von EUR 19,99 wäre das eine Ersparnis von insgesamt 3 Euro bis Ende des Jahres.


Sandroschubert
Legende

Im Privatkundenbereich schließt man Verträge mit Bruttopreisen ab, o2 wäre also nicht verpflichtet, diese Bruttopreise zu ändern, hat aber angekündigt die Preise ab dem 1. Juli entsprechend zu senken. 

Die Ankündigung hätten sie nicht machen müssen, denn laut AGB sind sie verpflichtet den Preis entsprechend zu senken beziehungsweise zu erhöhen wenn die Mehrwertsteuer erhöht wird.

 

Grüße