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Mehrwertdienst O2 Unlimeted Games unwissentlich und willentlich abgeschlossen


Hallo liebe Community,
Liebe O2 Moderatoren,

 

nachdem heute die neues Monatsrechnung eingetrudelt ist, habe ich zum zweiten Mal in Folge einen Mehrwertdienst mit einem Betrag von 7,99 EUR auf meiner Rechnung entdeckt. 
Über Mein O2 konnte ich keine näheren Angaben herausfinden, weshalb ich mich dazu entschlossen habe, mich an den O2 Kundendienst zu wenden. 

Die sehr freundliche und zuvorkommende Mitarbeiterin erklärte mir auf meine Nachfrage, dass ich wohl o2 Unlimited Games gebucht hätte. Es handele sich um ein monatliches Abo, welches sie gerne für mich kündigen würde. Soweit so gut. Ich teilte mit, dass ich das wünsche. Erst zu spät viel mir ein, ob sie mir sagen könne, wann ich das Abo denn abgeschlossen habe. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass diese Frage nicht mehr beantwortet werden könne, da das Abo nun schon gekündigt sei.

Ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung, wie und wann ich dieses komische Abo abgeschlossen haben könnte. Willentlich und wissentlich war es definitiv nicht.

In anderen Beiträgen habe ich nun gelesen, dass in diesen Fällen die Beträge erstattet worden sind. 

Ich würde nun gerne meinen beiden letzten Abrechnungen (mit den Mehrwertdienst-Abrechnungen, welche ich definitiv nicht in Anspruch genommen habe, weil ich nicht mal etwas davon wusste) widersprechen.
Ist es erforderlich, dass ich meinen Widerspruch gegen die beiden letzten Monatsabrechnungen schriftlich per Brief an die O2 Telefonica richte?

Drittanbietersperre habe ich nun gesetzt.

Vielen Dank schon mal.

Sternenstaub_123


3 Antworten

@Sternenstaub_123 

schau mal hier:

 

Reklamieren solltest du hier: https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

schriftlich kündigen, oder versuchen Abos hier selbst zu verwalten oder zu beenden:

 

Setze dringend eine Drittanbietersperre. https://www.o2online.de/service/drittanbieter/

 

o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.

 

Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:

- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.

- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus RedirectRegistrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html

 

Beschwerde – so geht es!

Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.

Diese Informationen brauchen wir

  1. Ihre persönlichen Daten,
  2. Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
  3. Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
  4. Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
  5. Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,

 

Direkt zum Beschwerdeformular

Hallo und herzlich willkommen in der Community @Sternenstaub_123. 💙

Gut, dass du hierzu bereits im Austausch mit unseren Kolleg:innen warst und das Abo gekündigt werden konnte.

Rechnungen kannst du innerhalb von 8 Wochen direkt über unser Kontaktformular reklamieren, falls du dies bis jetzt noch nicht getan hast.

LG Steffen

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