Hallo,
ich wollte mal fragen wo genau man auf der O2 Seite etwas darüber findet, welche Kosten die Mailbox im Ausland verursacht?
Grund: Meine Mutter war letzten Monat zwei Wochen in Ägypten. Ich habe in der Mailbox eine vorübergehende Nachricht eingespeichert (dass sie im Urlaub ist blabla) und zwar ohne Aufnahme. D.h. die Leute rufen an, hören die Nachricht und dann legt die Mailbox auf.
Nun wurde sie einige Male im Ausland angerufen, sie hat abgelehnt und für die 2 Wochen sind Kosten von ca. 50€ entstanden.
Laut EVN hat das meine Mutter 2,99€+1,59€ gekostet, wenn jemand angerufen und die Mailboxnachricht gehört hat.
Und das finde ich jetzt sehr dreist. Ich habe mich vorher über Auslandspreise informiert und über die Mailbox stand nix dabei. Dass das Abhören was kostet, war für mich klar.
Ich hab vorhin nochmal gestöbert und nur gefunden, dass die Mailbox im EU-Ausland nix kostet.
Daher: Wo steht der Hinweis? Oder gibts den gar nicht? Dann würde ich nämlich gleich eine Anfrage stellen auf Rückerstattung.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
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domokun schrieb:Welcher hinweis? Der Anruf geht ins Ausland und wird dann vom Telefon an die Mailbox zurück nach Deutschland geleitet, daher auch die "doppelte" Abrechnung.
Daher: Wo steht der Hinweis? Oder gibts den gar nicht? Dann würde ich nämlich gleich eine Anfrage stellen auf Rückerstattung.
Für die Einrichtung hättest du dich vorher schlau machen müssen und das beim Auslandsaufenthalt die Mailbox abeschaltet werden sollte ist seit Jahren bekommt und bei google gibt es dazu zig Treffer.
Du kannst o2 einen Breif schreiben und auf Kulanz hoffen, mehr aber auch nicht.
Gruß Sandroschubert
steht sogar in der Internet Preisliste . Einfach mal bei Roaming lesen.
Anrufe (abgehend)2,99 €/Min.
Anrufe (eingehend)1,59 €/Min.
Über die Preisliste hatte ich mich informiert. Da ich selbst nie die Mailbox genutzt habe, habe ich mich bisher auch nie über die Funktionsweise informiert.
Ich bin davon ausgegangen, dass der Anrufer bei Auflegen direkt mit der Mailbox verbunden unf nicht übers Handy weitergrleitet wird.
Daher dir Frage wo das explizit bei o2 steht.
Ich bin davon ausgegangen, dass der Anrufer bei Auflegen direkt mit der Mailbox verbunden unf nicht übers Handy weitergrleitet wird.
Daher dir Frage wo das explizit bei o2 steht.
Dann wurde das Telefon in Ägypten angeschaltet. Damit weiss das Netz das sie dort ist. Die Geschpräche werden dorthin und von dort wieder nach Deutschland geleitet.
Gruß Sandroschubert
Gruß Sandroschubert
Hat sie Sandroschubert! Sie hat die Gespräche sogar abgelehnt.
In solchen Ländern gibts nur die Möglichkeiten, entweder Mailbox an und Handy aus, oder Mailbox komplett aus.
In solchen Ländern gibts nur die Möglichkeiten, entweder Mailbox an und Handy aus, oder Mailbox komplett aus.
Dann ist ja alles korrekt abgerechnet worden.
Erst ging das Gespräch nach Ägypten, dann nach Deutschland zurück.
Erst ging das Gespräch nach Ägypten, dann nach Deutschland zurück.
Sandroschubert schrieb:Das könnte man glauben, wenn man die Preisliste liest. Tatsächlich wird zwischen den Netzen lediglich signalisiert, dass der Kunde das Gespräch im ägyptischen Netz entweder nicht angenommen hat oder es abgeleht hat.
Dann wurde das Telefon in Ägypten angeschaltet. Damit weiss das Netz das sie dort ist. Die Geschpräche werden dorthin und von dort wieder nach Deutschland geleitet.
Gruß Sandroschubert
Seit Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2010, wonach Anrufe auf die Mailbox für den Angerufenen grundsätzlich kostenlos sein müssen, werden die Gespräche nicht wirklich über das Ausland geroutet.
Da die EU-Verordnung aber für Ägypten nicht gilt, können die Netzbetreiber selbst entscheiden, wie sie abrechnen: Bei der Telekom kosten beispielsweise Umleitungen auf die Mailbox weltweit keinen Aufpreis, o2 verlangt eben die Kosten für zwei "virtuelle" Gespräche...
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kostenbremse-fuer-mobiles-Internet-im-Ausland-greift-1030587.html
Dieses Verhalten von O2 grenzt an Betrug:
§ 263 StGB: "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
O2 spiegelt hier vor, dass zum Besprechen der Mailbox der Anruf (die Sprachnachricht) physikalisch ins Ausland und zurück auf die Mailbox in Deutschland übertragen wird, d.h. mithin zwei Kommunikationskanäle für diese Dienstleistung belegt werden. Dem ist technisch nicht so. O2 erbringt für das Speichern der Nachricht eines deutschen Anrufers auf einer deutschen Mailbox, die unter einer deutschen Telefonummer erreichbar ist, keine Leistung, die nicht bereits durch die Gebühren abgegolten ist, die der Nutzer für die Nutzung der Mailbox in Deutschland entrichtet.
Ich denke, es macht Sinn, dass die Opfer dieser fragwürdigen Praxis sich zusammenschließen und öffentlichkeitswirksam gegen dieses Verhalten von O2 vorgehen. Der Umstand, dass die EU dieses Gebaren in ihrem Geltungsbereich bereits unterbunden hat, zeigt seine Fragwürdigkeit. Entsprechende AGBs und/oder Preislisten sind mutmaßlich in Deutschland nicht rechtens. Sinnvoll sind hier sicherlich auch Beschwerden bei Verbraucherschutzzentralen und der Bundesnetzagentur. Zudem schreiben Zeitschriften wie Computer-Bild gerne über solche Praktiken; eine Reportage vernichtet die Wirkung zahlreicher Werbeanzeigen.
@O2: Macht es den Betroffenen und euch selbst leicht und erstattet die auf diese Weise erzielten Einnahmen zurück. Ihr seid eigentlich ein guter Provider. Dieses Verhalten und die beschämt stotternden Mitarbeiter an der Telefon-Hotline, die es rechtfertigen müssen - das sollte doch unter eurer Würde sein!
§ 263 StGB: "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
O2 spiegelt hier vor, dass zum Besprechen der Mailbox der Anruf (die Sprachnachricht) physikalisch ins Ausland und zurück auf die Mailbox in Deutschland übertragen wird, d.h. mithin zwei Kommunikationskanäle für diese Dienstleistung belegt werden. Dem ist technisch nicht so. O2 erbringt für das Speichern der Nachricht eines deutschen Anrufers auf einer deutschen Mailbox, die unter einer deutschen Telefonummer erreichbar ist, keine Leistung, die nicht bereits durch die Gebühren abgegolten ist, die der Nutzer für die Nutzung der Mailbox in Deutschland entrichtet.
Ich denke, es macht Sinn, dass die Opfer dieser fragwürdigen Praxis sich zusammenschließen und öffentlichkeitswirksam gegen dieses Verhalten von O2 vorgehen. Der Umstand, dass die EU dieses Gebaren in ihrem Geltungsbereich bereits unterbunden hat, zeigt seine Fragwürdigkeit. Entsprechende AGBs und/oder Preislisten sind mutmaßlich in Deutschland nicht rechtens. Sinnvoll sind hier sicherlich auch Beschwerden bei Verbraucherschutzzentralen und der Bundesnetzagentur. Zudem schreiben Zeitschriften wie Computer-Bild gerne über solche Praktiken; eine Reportage vernichtet die Wirkung zahlreicher Werbeanzeigen.
@O2: Macht es den Betroffenen und euch selbst leicht und erstattet die auf diese Weise erzielten Einnahmen zurück. Ihr seid eigentlich ein guter Provider. Dieses Verhalten und die beschämt stotternden Mitarbeiter an der Telefon-Hotline, die es rechtfertigen müssen - das sollte doch unter eurer Würde sein!
Du stellst hier eine Behauptung auf, was dir zusteht. Ich bitte dich, diese auch zu beweisen.
O2 spiegelt hier vor, dass zum Besprechen der Mailbox der Anruf (die Sprachnachricht) physikalisch ins Ausland und zurück auf die Mailbox in Deutschland übertragen wird, d.h. mithin zwei Kommunikationskanäle für diese Dienstleistung belegt werden. Dem ist technisch nicht so. O2 erbringt für das Speichern der Nachricht eines deutschen Anrufers auf einer deutschen Mailbox, die unter einer deutschen Telefonummer erreichbar ist, keine Leistung, die nicht bereits durch die Gebühren abgegolten ist, die der Nutzer für die Nutzung der Mailbox in Deutschland entrichtet.
Ich sehe das technisch anders.
Meier0815 schrieb:Ich stelle auch mal eine Behauptung auf: Bei der Bild-Zeitung ist selbst das Datum gelogen!
Zudem schreiben Zeitschriften wie Computer-Bild gerne über solche Praktiken ...]
@Frank_B1: Das ist juristisch eine interessante Argumentation - ich soll als Nutzer beweisen, dass O2 eine Dienstleistung erbracht hat, die technisch keinen Sinn macht, von mir nicht gewünscht ist und nicht nachvollzogen werden kann? Hier wird die Beweislast vor Gericht bei O2 liegen; ich lebe in München und mache Öffentlichkeitsarbeit - ein solches Verfahren ist es wert.
Meier0815 schrieb:Und diese Umstände privilegieren dich, Vermutungen in den Raum zu stellen, die auf Nachfrage nicht belegbar sind? Das sind mir die liebsten, unsere Elite.
[...] ich lebe in München und mache Öffentlichkeitsarbeit
Ich lebe in Leipzig und bin Elektriker. Was darf ich?
Einen Beweis für die Behauptungen hätte ich auch gerne.
Abgesehen davon: Du rufst dazu auf, auf unterschiedlichen Wegen dagegen vorzugehen (Verbraucherschutz, Bundesnetzagentur, Medien). Mach Du das doch. Und berichte über die Ergebnisse.
Nach meiner Meinung weiß man (oder sollte wissen), worauf man sich beim Roaming einlässt, welche Kosten entstehen können und was man tun kann, um unerwünschte Kosten zu vermeiden.
Abgesehen davon: Du rufst dazu auf, auf unterschiedlichen Wegen dagegen vorzugehen (Verbraucherschutz, Bundesnetzagentur, Medien). Mach Du das doch. Und berichte über die Ergebnisse.
Nach meiner Meinung weiß man (oder sollte wissen), worauf man sich beim Roaming einlässt, welche Kosten entstehen können und was man tun kann, um unerwünschte Kosten zu vermeiden.
Meier0815 schrieb:Soll nun der vermeintliche Straftäter seine Unschuld beweisen? Ist das so in Deutschland? Ich bin der Meinung, man muss ihm die Schuld nachweisen. Also, leg los.
@Frank_B1: Das ist juristisch eine interessante Argumentation - ich soll als Nutzer beweisen,........................Hier wird die Beweislast vor Gericht bei O2 liegen
Vielleicht solltest du dich juristisch mal bilden und nicht einfach wild Straftaten unterstellen, die du nicht belegen kannst. Somit machst du dich damit selbst schnell strafbar.
Interessant wie manche wie Meier0815 versuchen nach dem letzten Strohhalm zu greifen.
Da werden einfach unbewiesene Behauptungen in den Raum gestelt und Sachverhalte einfach mal eben so umgedreht wie es einem passt.
Zum Glück fällt da kaum einer drauf rein.
Aber die eigene Schuld auf andere abzuwälten ist ja meist der erste Schritt den man unternimmt.
Da werden einfach unbewiesene Behauptungen in den Raum gestelt und Sachverhalte einfach mal eben so umgedreht wie es einem passt.
Zum Glück fällt da kaum einer drauf rein.
Aber die eigene Schuld auf andere abzuwälten ist ja meist der erste Schritt den man unternimmt.
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