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Guten Tag,

leider bekomme ich seit einer Vertragsumstellung vor einigen Monaten keinen EVN mehr. Ich hatte das bereits reklamiert und mir wurde zugesichert, dass der EVN wieder aktiviert worden wäre. Leider scheint das aber nicht der Fall zu sein. Ich bekomme nach wie vor nur die Anzeige, dass kein EVN erstellt wäre, weil keine Verbindungen außerhalb der Flat angefallen wären. Das stimmt aber nicht, auf der Rechnung sind durchaus solche Verbindungen enthalten.

Dürfte ich darum bitten, dass der EVN nun tatsächlich wieder aktiviert wird?

Vielen Dank!

Sind es tatsächlich Verbindungen auf der Rechnung?

 

Dann würde ich das per Kontaktformular an o2 herantragen und die Rechnung mangels EVN reklamieren. 

 

Kontaktformular (o2online.de)


Hallo @dabo,
der Einzelverbindungsnachweis wird nur bei berechneten Verbindungen erstellt. Hattest du denn kostepflichtige Verbindungen und der Einzelverbindungsnachweis fehlt dennoch?
Viele Grüße Bianca


Hattest du denn kostepflichtige Verbindungen und der Einzelverbindungsnachweis fehlt dennoch?
 

Laut EP ja:

 

weil keine Verbindungen außerhalb der Flat angefallen wären. Das stimmt aber nicht, auf der Rechnung sind durchaus solche Verbindungen enthalten.

 

 


Ja, ich hatte Verbindungen in andere Mobilfunknetze, die per Minute berechnet wurden. 

Ich habe das bereits mehrfach telefonisch reklamiert, woraufhin der EVN deaktiviert und neu eingerichtet wurde - offensichtlich jedoch ohne den gewünschten Erfolg.

Nachträglich will man mir auch keinen EVN ausstellen, was schon recht ärgerlich ist. Zumal man mir immer wieder beteuert hat, dass es für die Zukunft nun aber klappen würde.


Da hatte @poales einen guten Hinweis im Forum:

 

Mit dem Einzelentgeltnachweis nachträglich prüfen

Haben Sie keinen EVN beantragt und reklamieren Sie die Telefonrechnung, muss der Netzbetreiber einen nachträglichen Verbindungsnachweis erstellen, den so genannten Einzelentgeltnachweis (EEN). Ihnen den Nachweis vorlegen muss er nur dann, wenn Sie dies innerhalb der Frist zur Beanstandung verlangen. Diese Frist - acht Wochen ab Erhalt der Rechnung - sollten Sie unbedingt einhalten, um Schwierigkeiten mit Beweisen zu vermeiden. Der Anbieter muss nur dann keinen EEN erstellen, wenn dies technisch nicht möglich ist oder Sie zuvor die Löschung der Daten gewünscht haben. Auch bestimmte Telefonverbindungen, wie beispielsweise zu Telefonseelsorgern, erscheinen aus Gründen des Datenschutzes nicht im EEN.

Sie haben aber nicht endlos Zeit, eine Rechnung zu beanstanden: beanstanden müssen Sie innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Erhalt der Rechnung. Spätestens sechs Monate nach Rechnungsversand werden alle Verbindungsdaten automatisch gelöscht. Bezahlen Sie Ihre Rechnung anstandslos, können die Telefongesellschaften die Daten auch schon früher löschen. Einen Hinweis darauf finden Sie meist in der Rechnung.

 

Einzelverbindungsnachweis: So können Sie Ihre Telefonrechnung prüfen | Verbraucherzentrale.de


Danke für den Tipp!

Kann ich dennoch o2 darum bitten, den EVN nunmehr für die Zukunft wieder direkt zu erstellen?

Vielen Dank!


Kann ich dennoch o2 darum bitten, den EVN nunmehr für die Zukunft wieder direkt zu erstellen?

 

Nein, nicht bitten. Du solltest es verlangen. Es ist ein Anspruch den du hast und kein guter Wille von o2. 


Guten Tag,

leider bekomme ich seit einer Vertragsumstellung vor einigen Monaten keinen EVN mehr. Ich hatte das bereits reklamiert und mir wurde zugesichert, dass der EVN wieder aktiviert worden wäre. Leider scheint das aber nicht der Fall zu sein. Ich bekomme nach wie vor nur die Anzeige, dass kein EVN erstellt wäre, weil keine Verbindungen außerhalb der Flat angefallen wären. Das stimmt aber nicht, auf der Rechnung sind durchaus solche Verbindungen enthalten.

Dürfte ich darum bitten, dass der EVN nun tatsächlich wieder aktiviert wird?

Vielen Dank!

Geht mir auch so und man hat mir zugesagt, das ich in Zukunft für den anderen vertrag eine bekomme. Immerhin habe  ich den Vertrag mit Einzelverbindungsnachweis abgeschlossen. Das hatte schon seinen Grund. Naja, dann wird halt bei nächster Gelegenheit alle Verträge gekündigt 


Hallo @dabo

nachträglich können wir leider keinen EVN ausstellen. Ich kümmere mich aber gerne darum, dass du diesen in Zukunft erhältst. 

Dafür benötige ich noch ein paar Daten von dir. Ich schreibe dir gleich eine Privatnachricht über o2_Support. Schaue bitte mal in deinen Posteingang

Viele Grüße 
Cora


Hallo @PhilippRaab

waren die Verbindungen bei dir auch außerhalb deines Tarifes? Tauchen diese auf deiner Rechnung auf? 

Gib uns gerne einmal Bescheid, ansonsten schaue ich auch gerne einmal für dich nach :) 

Viele Grüße
Cora


Geht mir auch so und man hat mir zugesagt, das ich in Zukunft für den anderen vertrag eine bekomme.

 

@PhilippRaab

Hast du den EVN inzwischen selbst aktiviert?

und funktioniert es?

Das sollte jeweils für alle Verträge unter der gleichen Kundennummer erfolgen.


Da hatte @poales einen guten Hinweis im Forum:

 

Mit dem Einzelentgeltnachweis nachträglich prüfen

Haben Sie keinen EVN beantragt und reklamieren Sie die Telefonrechnung, muss der Netzbetreiber einen nachträglichen Verbindungsnachweis erstellen, den so genannten Einzelentgeltnachweis (EEN). Ihnen den Nachweis vorlegen muss er nur dann, wenn Sie dies innerhalb der Frist zur Beanstandung verlangen. Diese Frist - acht Wochen ab Erhalt der Rechnung - sollten Sie unbedingt einhalten, um Schwierigkeiten mit Beweisen zu vermeiden. Der Anbieter muss nur dann keinen EEN erstellen, wenn dies technisch nicht möglich ist oder Sie zuvor die Löschung der Daten gewünscht haben. Auch bestimmte Telefonverbindungen, wie beispielsweise zu Telefonseelsorgern, erscheinen aus Gründen des Datenschutzes nicht im EEN.

Sie haben aber nicht endlos Zeit, eine Rechnung zu beanstanden: beanstanden müssen Sie innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Erhalt der Rechnung. Spätestens sechs Monate nach Rechnungsversand werden alle Verbindungsdaten automatisch gelöscht. Bezahlen Sie Ihre Rechnung anstandslos, können die Telefongesellschaften die Daten auch schon früher löschen. Einen Hinweis darauf finden Sie meist in der Rechnung.

 

Einzelverbindungsnachweis: So können Sie Ihre Telefonrechnung prüfen | Verbraucherzentrale.de

 

Ich erinnere daran. Darauf hat der Kunde Anspruch.


Hallo @dabo

vielen Dank für den Austausch per Privatnachricht :) 

Ich habe mich darum gekümmert. In Zukunft erhältst du, zusammen mit deiner Rechnung, den Einzelverbindungsnachweis. 

Viele Grüße
Cora


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