Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr überrascht entdeckte ich auf meiner letzten Rechnung neben der zulässigen Gebühr für den Anbieterwechsel von 6,82 EUR bzw. 11,44 EUR auch eine Gebühr für den Rufnummernwechsel von 29,99 EUR, über die ich im Vorfeld so explizit nicht aufgeklärt wurde bzw. deren zusätzliche Belastung mir nach dem § 46 TKG fragwürdig erscheint. Ich bitte um Klärung.
Vielen Dank vorab.
Freundliche Grüße
Martin