am Wochenende bin ich für 2 Stunden von Frankreich nach Monaco gefahren. Ich hatte trotz Netzwechsel keine SMS erhalten, in der ich über die Kosten informiert wurde.
Dass Monaco nicht zum EU-Roaming gehört wusste ich schlichtweg nicht. Nach 15 Minuten und ein paar MB später erhielt ich eine SMS dass meine EU Roaming Maximalbetrag von 59.5€ erreicht habe.
Allerdings erwarte ich als Kunde dass O2 mir hier eine SMS schickt um mich über die Preise zu informieren, da der Provider in der Hinweispflicht steht und dieser nicht nachgekommen ist.
Wie lässt sich das nun von O2 Seite aus klären?
Die Kosten sind ja vertraglich vereinbart.
Der Kunde hat die EU-Roaminggrenzen verpennt, aber O2 hat die Auflagen nicht erfüllt.
Insofern wäre es sinnvoll schriftlich und freundlich zu reklamieren und auf die fehlende Kostenschutz-SMS zu verweisen.
Auszug aus der Roaming-Info der BNetzA
Jeder International-Roaming-Nutzer erhält seit dem 1.07.2009 immer dann, wenn dieser in einen anderen Mitgliedstaat einreist, unentgeltlich individuelle Informationen über die für Roaming-Gespräche und SMS-Nachrichten geltenden Tarife. Eine entsprechende Tarifinformation erhält er ebenfalls bei der erstmaligen Nutzung eines Daten-Roaming-Dienstes. Diese Benachrichtigungen müssen die in der für einen leichten Empfang und ein leichtes Verstehen zweckmäßigsten Weise übertragen und per SMS, beim Datenroaming auch per E-Mail oder Pop-up-Fenster, auf dem Endgerät des Kunden angezeigt werden.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/EURoaming/InfosRoamingVO.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Jeder International-Roaming-Nutzer erhält seit dem 1.07.2009 immer dann, wenn dieser in einen anderen Mitgliedstaat einreist, unentgeltlich individuelle Informationen über die für Roaming-Gespräche und SMS-Nachrichten geltenden Tarife.
Monaco ist aber kein Mitgliedsstaat. Entsprechend gilt zitierte Regelung hier nicht.
Die verlinkten Ausführungen der BNetzA geben die Regelungen er EU-Roamingverordnung 3 wieder.
Da steht aber International Roaming und nicht EU-Roaming.
Klare Aussage der Bundesnetzagentur: Die Kosten-SMS ist Pflicht! Ansonsten keine Pflicht zur Bezahlung. Der Vorgang sieht dann eine Reklamation des Kunden vor. Im Falle der Ablehnung eine Beschwerde bei der BNetzA und die wendet sich dann an den Anbieter, was i.d.R. zur Ausbuchung der Rechnung führt.
Ich gebe nur recherchierte Erkenntnisse weiter!
Noch so was:
Dadurch liegt bereits ein Verstoß gegen die EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (EU 531/2012) vor. Gemäß Artikel 15 Abs. 1 der Verordnung sind Provider dazu verpflichtet, ihre Kunden über die Entgelte, die bei der Nutzung von Datenroamingdiensten anfallen, auch vorab zu informieren. Gemäß Art. 15 Abs. 6 gilt diese Aufklärungspflicht auch für Datenroamingdienste, die von Roamingkunden bei Reisen außerhalb der europäischen Union genutzt und von einem Roaminganbieter bereitgestellt werden.
Auszug aus
Artikel 15 spricht erstens von "regulierten Datendiensten", um die es hier nicht geht. Und im weiteren auch hier immer wieder von "Mitgliedsstaaten", in die man einreist.
Vielleicht ist es Auslegungssache. Wenn man rein nach dem Verordnungstext geht, ist die Regelung nicht auf Monaco anzuwenden, da weder Mitgliedsstaat noch regulierter Datendienst
Eventuell lässt o2 aus Kulanz dann ja doch mit sich reden.
Versuch macht klug!
Hallo
herzlich Willkommen in der Community. Schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast.
Deine schriftliche Reklamation ist gestern bei uns eingetroffen. Du erhältst in den nächsten Tagen eine schriftliche Antwort von uns.
Viele Grüße
Annika
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