Reklamiere die letzten zwei Rechnungen (innerhalb von 8 Wochen möglich) und kündige die Abos im Kundenportal oder in der App.
Du solltest auch dringend eine Drittanbietersperre einrichten.
Reklamieren solltest du hier: https://www.o2online.de/service/kontaktformular/
Setze dringend eine Drittanbietersperre. https://www.o2online.de/service/drittanbieter/
o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.
Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:
- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.
- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus Redirect, Registrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.
Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html
Beschwerde – so geht es!
Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.
Diese Informationen brauchen wir
- Ihre persönlichen Daten,
- Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
- Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
- Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
- Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,
Direkt zum Beschwerdeformular
(innerhalb von 8 Wochen möglich)
Erst kürzlich einen Fall hier gelesen, wo man alles wieder bekam, weil die Buchung des Abos nicht rechtens war. Der Kunde hatte Beschwerde bei der BNetzA eingereicht, was der TE hier auch tun sollte.
Herzlich willkommen in der Community @marupprecht.
Super, dass du dich hier gemeldet hast und dir bs0 und bielo direkt mit allen nötigen Informationen und Schritten weiterhelfen konnte.
Wie und was genau hast du nun bereits alles unternommen? Gab es schon evtl. eine Rückmeldung.
Die letzten beiden Rechnungen hattest du auch schon reklamiert?
Ganz liebe Grüße und ein großes Dankeschön an bielo & bs0 für den super schnellen Support.
LG Steffen