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Hallo Support-Team,

 

Wie schon einige andere User, haben auch wir auf unserer Telefonabrechnung unserer 11jährigen Tochter seit Mai eine Abrechnung von “Gymondo Fitness Flatrate”. Laut ihrer Aussage hat sie die App nur geladen und keine weiteren Abos abgeschlossen, das kann ich nach Öffnen der App auch sehen. Wie kommt dann ein Abo zustande? Die Drittanbieter-Dienste habe ich gesperrt, sollten diese nicht besser per Default auf “Aus” stehen?

Bitte den Dienst kündigen und die Beträge zurück buchen. 

 

Vielen Dank.

Hallo @nassforsch ,

herzlich willkommen bei uns in der o2 Community 💙.

Ich habe das Gymondo-Abo direkt beendet. Für eine Erstattung der Gebühren sehe ich hier keinen Anlass, du bist für die Nutzung durch dein Kind verantwortlich.
Zu dem Thema hatten wir auch Anfang diesen Jahres zum Safer Internet Day einen Artikel mit allerlei Tipps und weiterführenden Hinweise bereitgestellt.

 

Schöne Grüße, Sven


Für eine Erstattung der Gebühren sehe ich hier keinen Anlass, du bist für die Nutzung durch dein Kind verantwortlich.

 

Aber nur, wenn das Abo rechtmäßig zustande kam, was ich anzweifle. Durch das laden der App sollte kein Abo entstehen. 

 

 

 

@nassforsch

 

Reklamieren solltest du hier: https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

 

Setze dringend eine Drittanbietersperre. https://www.o2online.de/service/drittanbieter/

 

o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.

 

Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:

- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.

- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus RedirectRegistrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html

 

Beschwerde – so geht es!

Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.

Diese Informationen brauchen wir

  1. Ihre persönlichen Daten,
  2. Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
  3. Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
  4. Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
  5. Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,

 

Direkt zum Beschwerdeformular


Hallo @bielo ,

auch wenn du uns dies nicht glaubst, es werden bei uns die gängigen Sicherheitsvorkehrungen eingesetzt. Dazu hat Dennis hier auch ausführlich zu geschrieben:

 

Schöne Grüße, Sven


Die Seite kenne ich natürlich. Sonst würde ich das ja anders formulieren. Danach müsste Gymondo das Redirect nutzen, richtig? 

 

@nassforsch bitte befrage dein Kinde, ob das hier abgelaufen ist:

 

Redirect (Handshake)

  1. Du bestellst auf der Internetseite eines Anbieters das dortige Angebot.
  2. Wähle als Zahlungsmethode deine Mobilfunkrechnung aus, im Anschluss erfolgt eine Weiterleitung auf die o2 Seite „Bezahlen per Handyrechnung“.
  3. Dort wirst du aufgefordert deine Mobilfunknummer einzutragen. Anschließend wird eine SMS mit einer TAN an deine Rufnummer verschickt, welche auf der Seite „Bezahlen per Handyrechnung“ einzugeben ist.
  4. Mit der Eingabe der TAN und der anschließenden Bestätigung ist die Bestellung erfolgreich durchgeführt.

 

 

Bitte teile auch mit, ob dein Kinde diese Daten kennt:

 

  • Benutzername und Passwort 

Es könnte genauso gut über Trusted Partner erfolgt sein, ich werde dir hier sicherlich nicht derartige Informationen zu einem Vertrag einer dritten Person offenbaren.

 

Schöne Grüße, Sven


Es könnte genauso gut über Trusted Partner erfolgt sein

 

 

Dann ist eure Liste unvollständig, oder?

 

ch werde dir hier sicherlich nicht derartige Informationen zu einem Vertrag einer dritten Person offenbaren.

 

 

 

Sagt das einer? Was soll diese Aussage? 

 

Laut Website der BNetzA:

Neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen

Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Drittanbieterdienstleistungen nur abgerechnet werden dürfen, wenn:

  • eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
  • oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Während das Redirect alleine eine technische Lösung vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer Vielzahl von Sicherungsmechanismen. Das Kombinationsmodell sieht dabei auch einen zwingenden Einsatz des Redirects bei Abonnementdiensten vor. Unterschiede ergeben sich bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.

 

 

Wie sieht es damit aus?


Mit der Lösung und der Antwort von 02_Sven bin ich überhaupt nicht einverstanden und finde ich auch hochgradig fragwürdig. 

 

Der Abo-Betrag wurde auch diesen Monat wieder abgebucht. Die App funktioniert anscheinend völlig außerhalb der Eltern-Kontrolle. Sämtliche Checks und Freigaben sind auf dem íPhone eingeschaltet, trotzdem ist es möglich die App zu laden und allein durch das Installieren der App schafft es Gymodo ein Abo aufzusetzen. Das ist ja kein Einzelfall, wenn ich man durch das Forum schaut.

Ich bitte noch mal darum, das Abo umgehend zu kündigen und die Beträge zurück zubuchen. Hier ist kein rechtmäßig zustande gekommener Vertrag abgeschlossen worden. 


Hallo @nassforsch ,

die Rechnungen werden rückwirkend erstellt, den jeweiligen Leistungszeitraum findest du immer auf Seite 1 oben rechts. Das Gymondoabo ist nicht mehr bei deinem Vertrag aktiv, sondern wurde am 06.07. deaktiviert. Du kannst dies ja auch selber über die Entertainment Wallet zum Vertrag nachvollziehen. Schau dazu auch gerne einmal hier:

 

Schöne Grüße, Sven


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