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Warum O2
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Mit großer Verwunderung musste ich eben feststellen, dass O2 mir eine Gebühr von 2,01€ für die Adressrecherche in Rechnung gestellt hat. 

Ab dem 1.8. gilt für unsere "alte" Adresse ein Nachsendeauftrag mit Information des Absenders, wenn tatsächlich Post nachgesendet wird. Dies ist bei O2 ja eher nicht der Fall, worüber ich gerade noch hinweg sehen kann. Allerdings habe ich dies beauftragt, um eben eine Adressänderung (die im übrigen noch nicht offiziell erfolgt ist) im Zweifel direkt mitzuteilen, was ja scheinbar auch geschehen ist.

Wo da jetzt der Aufwand einer Adressermittlung liegt, wenn man sie quasi auf dem Silbertablett serviert bekommt, erschließt sich mir nicht und demzufolge lehne ich auch die entsprechenden Gebühren ab.

Ich erwarte also eine Erstattung der entsprechenden Gebühren mit der nächsten Rechnung oder eine genaue Erklärung, worin der Aufwand liegt, der eine entsprechende Gebühr rechtfertigt. 

Gemäß AGB bist du verpflichtet, deine aktuelle Adresse umgehend mitzuteilen. Das hat nichts mit dem Postversand, sondern mit vertraglichen Verpflichtungen zu tun. Der Aufwand besteht darin, dass die Deutsche Post von o2 eine Gebühr für den Datenabgleich verlangt (nennt sich Postadress Move). Diese Kosten werden an den Kunden weitergegeben. Deine Zustimmung zur Verwendung der Daten zu diesem Zweck hast du der Post bei der Erteilung des Nachsendeauftrags gegeben.

Dennoch: Diese Gebühr steht nicht in der Preisliste, auch ist der Zeitraum für die Mitteilung wahrscheinlich viel zu kurz, daher hättest du gute Chancen bei einer Reklamation die Gebühr gutgeschrieben zu bekommen. Wenn du noch nicht umgezogen bist, wäre das auch ein Grund, um Erstattung zu bitten.


Hi @sanilii,

herzlich willkommen zurück bei uns in unserer Community!

 

Ich verstehe deine Verwunderung über die Info zur Gebühr. Wie @bs0 schon schrieb, ist in unseren AGB verankert, dass deine bei uns zu dir gespeicherten (Kontakt-) Daten durch dich bei uns aktuell zu halten sind. Erfolgt also keine Änderung durch dich und die Post informiert uns durch einen Nachsendeauftrag, entstehen uns dabei die Kosten, die wir direkt an dich weitergeben. 

Du hast geschrieben, dass ihr aktuell noch nicht umgezogen seid, wann zieht ihr denn um?

 

Liebe Grüße

Larissa


Hallo Larissa,

Der offizielle Umzugstermin war der 15.8., die Ummeldung in der Gemeinde erfolgt wenn alles gut geht dann morgen.

Den Nachsendeauftrag habe ich eigtl deswegen eher beauftragt, um keine unnötige Lauferei zu haben. Das der (bzw der Teilauftrag der Adressmitteilung) jetzt solche Probleme bereitet, nervt mich sehr weil er momentan scheinbar genau das Gegenteil bewirkt.…

Die Erklärung von bs0 zur Gebühr ist soweit auch verständlich für mich, tatsächlich scheint ja eher die Post Ansprechpartner für meine Beschwerde zu sein.

Natürlich würde ich mich trotzdem freuen, wenn ihr wegen des zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht stattgefundenen Umzugs über eine Erstattung der Gebühren nachdenken würdet. 

Viele Grüße, Sonja 

 


Hi @sanilii,

 

ich hoffe, mit der Ummeldung hat alles gut geklappt? Ihr seid vermutlich noch dabei euch einzuleben, wir drücken euch die Daumen, dass euch das nicht schwer fällt und ihr euch im neuen Heim :house_abandoned: wohl fühlt.

Wegen der Gebühr schau ich mal was ich unter den gegebenen Umständen machen kann. 

 

Liebe Grüße

Larissa


Hallo @bs0 / @o2_Larissa,

Ich habe bei der Post nirgends angekreuzt, dass möglicherweise bei Unternehmen, die diesen Service der Post nutzen, kosten dadurch für mich entstehen könnten. Vielmehr ist dieser Service laut Post explizit kostenlos.

O2 spart sich selbst durch die Nutzung dieses Services viel Aufwand bei Nutzern, die ihre Adressänderungsmitteilung bei O2 verbaseln. Das diese Kosten durchgereicht werden, mag juristisch durchsetzbar sein, ist dennoch unredlich. #fail


Hallo @bs0 / @o2_Larissa,

Ich habe bei der Post nirgends angekreuzt, dass möglicherweise bei Unternehmen, die diesen Service der Post nutzen, kosten dadurch für mich entstehen könnten. Vielmehr ist dieser Service laut Post explizit kostenlos.

Dann hast du vermutlich die Bedingungen nicht durchgelesen (macht ja kaum jemand). Die Post stellt dir nichts zusätzlich für diesen Service in Rechnung, sondern den anfragenden Unternehmen. Ob und wenn diese die Kosten an ihre Kunden weiterberechnen kann die Post nicht beeinflussen. Und hier liegt das Problem. o2 darf diese Gebühr natürlich berechnen, aber nur wenn der Kunde davon Kenntnis hat oder haben könnte bzw. sollte. Leider hat o2 diese Gebühr nicht in die Preisliste aufgenommen und in den AGB findet man keinen Hinweis, dass Kosten entstehen können und wann. Auf dieser Grundlage könntest du also widersprechen, denn die Berechnung ist (momentan) nicht rechtens.

Übrigens: Sei trotzdem froh, dass o2 keine Anfrage beim Einwohnermeldeamt macht. Das machen nämlich Banken, einige Versicherungen oder Behörden wenn sie Adressen ermitteln müssen, und die Kosten betragen dann 10 - 15 Euro. Natürlich wäre das im Falle eines Mobilfunkvertrags unverhältnismäßig und der Aufwand betreibt auch kein Unternehmen einfach so.


Hi zusammen,

nicht alle Kosten stehen in den Preislisten drin, beispielsweise direkt an den Kunden berechnete Drittanbieterkosten von Aboanbietern, Spieleanbietern mit digitalen Währungen, generelle Käufe vom Appstore via Handyrechnung, Bezahlung von Parktickets, ÖPN-Tickets und vielem mehr. Ebenso ist das bei den Adressrecherchegebühren.

@Tellofonierer Ich habe gerade auch nochmal versucht nachzustellen, an welchem Punkt die Info mit der Berechnung bei der Beauftragung mitgeteilt wird. Da du angibst, dass für dich der Auftrag komplett kostenlos ist: Wo hast du den denn beauftragt? Bei der deutschen Post wird dir ein monatliches Entgeld berechnet. Daher nehme ich an, dass das darüber nicht läuft, oder habe ich was falsch verstanden?

 

Hast du bei uns denn mittlerweile deine Adresse (Vertragsanschrift und Rechnungsadresse) bei uns für alle deine Verträge geändert oder steht das noch aus?

 

Liebe Grüße

Larissa


@o2_Larissa

Der wesentliche Unterschied zwischen der Adressrecherchegebühr und Drittanbieterkosten ist, dass der Kunde wissen kann und muss, dass die Kosten für Drittanbieterdienste berechnet werden. Auch kann er mit einer Drittanbietersperre verhindern, dass die Kosten entstehen können. Der Kunde weiss nicht, dass o2 Postadress Move verwendet, noch wann und in welcher Höhe Kosten berechnet werden. Sorry, ich weiß du kannst nichts anderes dazu schreiben, aber egal wie man es dreht und wendet, die Gebühr ist (momentan) mangels vertraglicher Grundlage nicht zulässig.


Hallo @o2_Larissa,

Ich habe gerade auch nochmal versucht nachzustellen, an welchem Punkt die Info mit der Berechnung bei der Beauftragung mitgeteilt wird. Da du angibst, dass für dich der Auftrag komplett kostenlos ist: Wo hast du den denn beauftragt? Bei der deutschen Post wird dir ein monatliches Entgeld berechnet. Daher nehme ich an, dass das darüber nicht läuft, oder habe ich was falsch verstanden?

 

Wähle auf https://shop.deutschepost.de/shop/nachsenden-lagern/nachsendeservice.jsp den Radio-Button „privat bereits ab 26,90 €“. Dann siehst Du weiter unten die Zubuch-Option „Umzugsmitteilung“:

Mit Umzugsmitteilung (ohne Mehrkosten, empfohlen)

  • Ihre neue Anschrift wird Ihren Kontakten, die Ihre alte Anschrift bereits kennen (z.B. Banken und Versicherungen), zur Aktualisierung zur Verfügung gestellt.
  • Dadurch vermeiden Sie Fehladressierungen an Ihre alte Adresse nach Ablauf des Nachsendeauftrags
  • Die Aktualisierung erfolgt für alle im Auftrag genannten Personen

 

Und ja, meine Adresse ist längst geändert. Und: Ich kenne das Geschäft mit dieser Postdienstleistung aus meiner eigenen berufliche Karriere. Datenschutzrechtlich ist diese Dienstleistung umstritten (bitte hier nicht die Diskussion dazu aufmachen – wollte nur mitteilen, dass ich weiß, wovon ich rede). Und wenn ein Unternehmen, dass diesen Service von der Post einkauft, um seine EIGENEN Aufwände zu verringern (denn dazu ist der Service in erster Linie gedacht), dies dann seinen Kunden in Rechnung stellt, … na, ab hier kann sich jeder Mensch sein eigenes Urteil bilden.

 


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