Das Abo stammt ja von Freenet. Dort müsste das Abo auch gekündigt werden. Die Kontaktdaten stehen in der Rechnung.
Hallo @Holger1172,
es freut mich, dass du den Weg zu uns in die Community gefunden hast. Herzlich willlkommen.
Ich kann deine Verwunderung über das Abo gut verstehen. Hast du den Tipp von @stefanniehaus
beherzigt und das Abo gekündigt? Können wir dir von hier aus noch weiterhelfen?
Viele Grüße Bianca
Hallo Bianca,
vielen Dank für die Nachfrage.
Da ich das Abo nicht beauftragt habe, geschweige denn wüsste, wo man so ein Abo überhaupt beauftragen könnte, weiß ich nicht, wo ich das kündigen könnte.
Ich habe keinerlei Referenz, Bestätigung, Schriftstück, Mail oder irgendwelche Daten über dieses angeblich abgeschlossene Abo seitens des Anbieters. Demnach scheint mir dieser ganze Vorgang rechtswidrig zu sein
Daher reklamiere ich die auf der Rechnung aufgeführte Position des angeblich abgeschlossenen Abonnements.
Ein entsprechender Brief an O2 wird spätestens morgen von mir verschickt, in dem ich die fraglichen Komponenten auf der Rechnung reklamiere und um Klärung dieses Vorgangs bitte.
Über jegliche Unterstützung seitens O2 bin ich sehr dankbar.
Gruß, Holger
Wie gesagt: Das Abo stammt nicht von o2. o2 übernimmt nur die Abrechnung. Entsprechend wird eine Reklamation nicht allzu viel bringen.
Freenet wäre dein Ansprechpartner. Die Kontaktdaten stehen in der Rechnung bzw. im EVN.
Nochmal: Ich habe dieses Abo nicht abgeschlossen!
Ich habe ein wenig (auch in diesem Forum) recherchiert und bin bei weitem (leider) nicht der Einzige, dem das passiert.
Ich habe, auch durch Recherche im Forum, herausgefunden, dass man eine SMS an 75555 mit dem Text "stop" schicken soll. Darauf kam eine Kündigungsbestätigung. Ich fraglich: Wie ist dieses Abo denn initiiert worden…?
Nun geht es mir um die Rückerstattung der zuviel abgebuchten Beträge.
Es gibt ein Urteil vom Landesgericht Potsdam (2 O 340/14) vom 24.11.2015 dazu:
"In seinem Urteil stellt das Gericht klar, dass sich der Verbraucher mit seinen Beanstandungen nicht an den Drittanbieter wenden muss, sondern diese gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend machen kann.
Für Beschwerden gegen erfolgte Abrechnungen ist der Mobilfunkanbieter solange Ansprechpartner, wie er eine entsprechende Zahlung verlangt. Die Beschwerde sollte schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein vorgebracht werden. Daneben ist in manchen Fällen auch eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur möglich. Wird die Drittanbieterforderung bestritten, darf der Zugang zum Telefondienst nicht wegen Zahlungsverzugs gesperrt werden und auch eine Meldung bei einer Auskunftei ist unzulässig."
Demnach ist O2 hier sehr wohl verantwortlich und wird sich damit auseinandersetzen müssen.
Für mich verdient diese Vorgehensweise nichts anderes als den Namen “Abo-Falle” und ich kann O2 in keinster Weise verstehen, wie man als Mobilfunkanbieter derartige Angebote und Praktiken unterstützen kann.
Ich werde mich auch an die Verbraucherzentrale wenden, um das Thema, falls nicht schon bekannt, zu adressieren.
Deine ganze Argumentation ändert nichts daran, dass Freenet behauptet ein Vertragsverhältnis mit dir zu haben. Das wird o2 nicht lösen könne. o2 ist wie gesagt nicht der Leistungserbringer, sondern nur der Zahlungsdienstleister.
Du kannst bei o2 eine Drittanbietersperre einrichten. Die unterbindet aber nur neue Zahlungsverpflichtungen; nicht vorhandene.
Hallo @Holger1172 ,
ich habe die Fachabteilung zwecks Details zu der Buchung des Abos und der Erstattung kontaktiert.
Die Antwort bezüglich der Buchung sollte dir 1:1 in 1-2 Wochen mitgeteilt werden, die Erstattung sollte, wenn genehmigt, ein wenig früher erfolgen.
Bei weiteren Fragen, gerne wieder hier
Viele Grüße,
Kurt