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Einzelverbindungsnachweis

  • November 18, 2025
  • 13 Antworten
  • 54 Aufrufe

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Trotz aktiviert wird mir kein einziger Einzelerbindungsnachweis angezeigt. Es ist wirklich wichtig. Da ich rückwirkend es bis Anfang 2024 brauche. Wer kann bitte helfen. Danke

13 Antworten

Bumer
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  • November 18, 2025

Gibt es denn Verbindungen die außerhalb deiner Flats erzeugt wurden? Ansonsten gibt es keinen EVN.


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  • November 18, 2025

Ich brauche sie dringend... Es geht um sehr viel. Es muss doch einen Weg geben


poales
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  • November 18, 2025

@Kleeneberlin 

Gut zu wissen: Einzelverbindungsnachweise werden aus rechtlichen Gründen nur für max. 6 Monate bereitgestellt.

https://www.o2online.de/service/rechnung-zahlung/

der EVN wird , wenn überhaupt der Datenspeicherung zugestimmt wurde,

maximal 6 Monate bereit gestellt,

ein gehende Anrufe werden nie gespeichert,

ausgehende Anrufe (wie Bumer schrieb)

nur wenn diese, ausserhalb der gebuchten Flat, kostenpflichtig sind

 

evtl. kannst du im Handy noch Anrufe sehen.


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  • November 18, 2025

Ich habe diesen Dienst aktiviert. Wenn sie anbieten muss man den doch bekommen. Was soll das dann Düren sie den nicht anbieten. Es geht hier um 40000€  ich brauche diese. Hab sie schließlich aktiviert


Bumer
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  • November 18, 2025

Kannst du bitte Fragen beantworten?

Gibt es denn Verbindungen die außerhalb deiner Flats erzeugt wurden?


poales
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  • November 18, 2025

hast du die letzten 2 Beiträge gelesen?

O2 muss  nur abrechnungsrelevante Daten speichern,

und das nur für 6 Monate

Verbraucherzentrale

Haben Sie in Ihrem Vertrag eine Flatrate vereinbart, gilt jedoch eine Ausnahme. Da der Einzelnachweis zur Abrechnung nicht notwendig ist, müssen Anbieter diesen nicht zur Verfügung stellen. Allerdings müssen Anbieter einen Nachweis über alle getätigten kostenpflichtigen Nummern erbringen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/einzelverbindungsnachweis-so-koennen-sie-ihre-telefonrechnung-pruefen-5195


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  • Autor
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  • November 18, 2025

Ist keine service kostennummer


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  • November 18, 2025

Ich brauche auch dringend Jahr 2024.sonst bin ich am arsch


poales
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  • November 18, 2025

gibts nicht


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  • November 18, 2025

Und selbst da war es schon aktiviert... Wozu bieten sie es dann an.. Könnt heulen


poales
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  • Legende
  • November 18, 2025

O2 muss  nur abrechnungsrelevante Daten speichern,

und das nur für 6 Monate

 

Wozu bieten sie es dann an..

damit der Kunde zusätzlich  Kosten prüfen kann.


The_Voice_70
Legende
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  • Legende
  • November 18, 2025

Die Speicherfrist für Einzelverbindungsnachweise (EVN) beträgt in der Regel drei Monate nach Rechnungsversand, obwohl Anbieter die Daten bis zu sechs Monate speichern dürfen, falls eine gesetzliche Grundlage besteht oder die Daten für andere Zwecke benötigt werden. Die maximale Beanstandungsfrist beträgt acht Wochen, weshalb eine frühzeitige Anforderung des EVNs empfohlen wird. 

Speicherfristen im Detail

  • Regelfrist: Nach § 10 Abs. 2 TDDDG müssen die Daten spätestens sechs Monate nach Rechnungsversand gelöscht werden, sofern die Rechnung nicht beanstandet wird.
  • Praktische Dauer: Oft werden die Daten nur drei Monate nach Rechnungsversand gespeichert. Dies entspricht der typischen Frist, innerhalb derer Rechnungen beanstandet werden müssen.
  • Beanstandungsfrist: Wenn Sie einen EVN anfordern möchten, sollten Sie dies innerhalb von acht Wochen nach Rechnungserhalt tun. Verstreicht diese Frist, haben Sie keinen Anspruch auf den Nachweis mehr.
  • Andere Speicherzwecke: Verkehrsdaten können auch länger gespeichert werden, wenn sie für andere Zwecke notwendig sind, beispielsweise für die Abrechnung zwischen Anbietern oder zur Erkennung von Störungen. In diesem Fall können die Daten bis zu sieben Tage lang gespeichert werden. 

Wichtiger Hinweis

  • Kostenlose Gespräche: Kostenlose Anrufe (z.B. an Rufnummern mit der Vorwahl 0800) sind nicht im Einzelverbindungsnachweis enthalten.
  • Aussagekraft: Ein EVN hilft Ihnen, die Abrechnung zu überprüfen, insbesondere wenn Sie eine Flatrate nutzen und keine individuellen Kosten zugeordnet werden können.
  • Unterscheidung zur Verjährungsfrist: Die drei Jahre Verjährungsfrist für Telekommunikationsdienstleistungen (§ 195 BGB) bezieht sich auf Ansprüche aus der Rechnung selbst, nicht auf die Speicherfrist der Verkehrsdaten. 

o2_Kathi
  • Moderatorin
  • November 18, 2025

Moin ​@Kleeneberlin,

willkommen zurück in unserer Community 😊

Ich verstehe, dass es Situationen gibt, in denen man Einzelverbindungsnachweise benötigt. Du hast schon gute und schnelle Infos bekommen - danke hier an alle Beteiligten 👍

Wenn du der Speicherung zugestimmt hast, werden ausschließlich kostenpflichtige Verbindungen dargestellt. Rückwirkend und für Verbindungen, die innerhalb Flats entstanden sind, ist das so nicht machbar. So sehr wir eine Dringlichkeit nachvollziehen können, ist der Wunsch leider nicht umsetzbar.