Warum kann ich nicht entsprechend Ihrer Musterrechung auf die Einzelverbindungsnachweise zugreifen.
Die pdf-Datei zeigt mir nur die ersten zwei Seiten an - mehr kommt nicht.
Denn ich möchte wissen, warum die Telefonkosten von Monat zu Monat total variieren?
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Für private Zwecke
Danke für die ausführliche Erläuterung.

Ricky91 schrieb:Für die kommenden Rechnungen habe ich dies nun für dich aktiviert.
Hallo,
Ich habe heute auch versucht meine Evn einzusehen. Jedoch gelang mir das nicht wahrscheinlich aufgrund der Flatrates. Drum Bitte ich hiermit um die Aktivierung meiner Einzelverbindungsnachweise durch einen Moderator.
Gruß,
Marc
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten gerne die Einzelverbindungsnachweise von 01.01.2014 bis 31.06.2014 sehen können.
Wir bitten Sie es uns zu ermöglichen in unseren Archiv zugreifen zu können .
Mit freundlichen Grüßen
Basecomp GmbH
Beslen
wir möchten gerne die Einzelverbindungsnachweise von 01.01.2014 bis 31.06.2014 sehen können.
Wir bitten Sie es uns zu ermöglichen in unseren Archiv zugreifen zu können .
Mit freundlichen Grüßen
Basecomp GmbH
Beslen
serter schrieb:Diese Daten werden nicht mehr existieren, da sie spätestens nach 6 Monaten gelöscht werden. Die EVN hättest du also herunterladen müssen. Rechnungen im Archiv gibt es nur die letzten 6 Monate. Ältere Rechnungen (ohne EVN) bekommst du kostenpflichtig von der Kundenbetreuung per Post zugeschickt.
wir möchten gerne die Einzelverbindungsnachweise von 01.01.2014 bis 31.06.2014 sehen können.
Wir bitten Sie es uns zu ermöglichen in unseren Archiv zugreifen zu können .
Ich frage mich da, warum nicht die komplette Rechnung in der Buchhaltung abgelegt wurde.
LMSMDK schrieb:Weil die EVN nicht länger als 6 Monate gespeichert werden dürfen (§ 97 TKG), es sei denn der Kunde hat Widerspruch gegen die betreffende Rechnung eingelegt, und dieser wurde noch nicht abschliessend bearbeitet.
Ich frage mich da, warum nicht die komplette Rechnung in der Buchhaltung abgelegt wurde.
bs0 schrieb:Ich meine eigentlich, nicht bei o2 abgelegt, sondern bei dem Unternehmen.
LMSMDK schrieb:Weil die EVN nicht länger als 6 Monate gespeichert werden dürfen (§ 97 TKG), es sei denn der Kunde hat Widerspruch gegen die betreffende Rechnung eingelegt, und dieser wurde noch nicht abschliessend bearbeitet.
Ich frage mich da, warum nicht die komplette Rechnung in der Buchhaltung abgelegt wurde.
Dass diese gelöscht werden ist mir soweit bekannt. Danke, bs0.
Sorry, hätte eigentlich selber darauf kommen können, dass du nicht die o2-Buchhaltung gemeint hast.

Aber mal anders gefragt @bs0 wenn o2 die Rechnung inkl. dem EVN archiviert, dann wäre es doch zulässig, oder? Die Daten werden doch aus dem Archiv gezogen und nicht neu generiert.
Gruß
Gruß
@Sandroschubert
Auch dann dürfte das eine unzulässige Speicherung sein, wenn o2 nach Ablauf der 6 Monaten trotzdem darauf zugreifen könnte, denn Daten sind Daten und ich sehe keinen Unterschied zwischen der Speicherung dieser Daten in einer Datenbank und der Speicherung / Archivierung als pdf-Datei oder auch auf Papier. Die Daten sind ja nach 6 Monaten zu löschen, eine Archivierung ist nicht vorgesehen. Bis auf die Ausnahme im Falle des nicht bearbeiteten Widerrufs und ggf. aufgrund einer richterlichen Anordnung, sind mir keine anderen Gründe für eine Verlängerung der Speicherfrist bekannt.
Was ich allerdings überlegt hatte: Eventuell wäre es zulässig wenn o2 die Rechnungskopie samt EVN (natürlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden) in einem geschützten Kundenarchiv - ggf. mit anderen Vertragsrelevanten Dokumenten - ablegt, und darauf nur der Kunde Zugriff hat, und der Kunde die Kopie von dort unwiderruflich löschen kann.
Auch dann dürfte das eine unzulässige Speicherung sein, wenn o2 nach Ablauf der 6 Monaten trotzdem darauf zugreifen könnte, denn Daten sind Daten und ich sehe keinen Unterschied zwischen der Speicherung dieser Daten in einer Datenbank und der Speicherung / Archivierung als pdf-Datei oder auch auf Papier. Die Daten sind ja nach 6 Monaten zu löschen, eine Archivierung ist nicht vorgesehen. Bis auf die Ausnahme im Falle des nicht bearbeiteten Widerrufs und ggf. aufgrund einer richterlichen Anordnung, sind mir keine anderen Gründe für eine Verlängerung der Speicherfrist bekannt.
Was ich allerdings überlegt hatte: Eventuell wäre es zulässig wenn o2 die Rechnungskopie samt EVN (natürlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden) in einem geschützten Kundenarchiv - ggf. mit anderen Vertragsrelevanten Dokumenten - ablegt, und darauf nur der Kunde Zugriff hat, und der Kunde die Kopie von dort unwiderruflich löschen kann.
@bs0 Merci.
Gruß
Gruß
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