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Moin,

Dürfen Leistungen vor dem genannten Leistungszeitraum in der Rechnung auftauchen?

Bsp. 

RG1 / Leistungszeitraum1 08.03.23-07.04.23

RG2 / Leistungszeitraum2 08.04.23-07.05.23

Leistungen vom 05.04. müssten in den in der RG1 aufgelistet sein? Oder gibt es da Ausnahmen?

VG Petra

Es kann bis 3 Jahre (ab Ende eines jeden Jahres) rückwirkend berechnet werden. Erst dann ist Verjährung eingetreten.


Hallo @FrolleinElch ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
bielo hat dir schon die richtige Antwort gegeben. 
Kannst du die Verbindungen denn anhand des Einzelverbindungsnachweises nachvollziehen ? 
Gruß, Solveig 


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