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Warum O2 Service
Gelöst

Drittanbietersperre ist nicht möglich, Kind hat wiederholt in App käufe getätigt.


Hallo allerseits, mein Kind hat über das Spiel „Fortnite“, meine Rufnummer verwendet und sich damit V-Bucks gekauft, sodass der Betrag nun bei 600 euro liegt. Das Problem ist das wir geahnt haben, dass er in App-Käufe tätigen könnte und wollten bei seinem o2 Vertrag eine sperre veranlassen und uns wurde gesagt das so eine Sperre möglich ist und so gesagt und getan. Später aber wo wir nun angerufen haben, sagten sie das er diese Sperre selbst aufheben kann. Wie kann das sein und wieso kann ich nicht darauf zugreifen und wie wird mir sowas verschwiegen? Wenn ich gewusst hätte dass er nun selbst die Sperre aufheben kann, hätte ich den Vertrag nie gemacht. Ich fühle mich hinters Ohr gelegt und das Problem ist auch das ich sehe das eine Drittanbietersperre möglich ist. 
Nun brauch ich dringende Hilfe, ich möchte nämlich nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben, und der Fehler liegt in meinen Augen hier bei o2 deswegen vorab, möchte ich nicht hören es über Epic games, xbox und co zu probieren.

 

Danke für die Antworten!

Lösung von poales

@Clemens12

Die Drittanbietersperre kannst du selbst setzen,

Wenn dein Kind sich im meinO2 Bereich einloggt, kann dies Sperre auch aufgehoben werden.

Leider bekommt O2 es nicht hin dies für Partner- oder Kindertarife zu sperren.

Reklamiere die Rechnung wie vorgesehen innerhalb von 8 Wochen

z.B. über das Kontaktformular

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

 

 

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10 Antworten

poales
Profi
  • Profi
  • 11513 Antworten
  • Lösung
  • 14. November 2023

@Clemens12

Die Drittanbietersperre kannst du selbst setzen,

Wenn dein Kind sich im meinO2 Bereich einloggt, kann dies Sperre auch aufgehoben werden.

Leider bekommt O2 es nicht hin dies für Partner- oder Kindertarife zu sperren.

Reklamiere die Rechnung wie vorgesehen innerhalb von 8 Wochen

z.B. über das Kontaktformular

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

 

 


Sandroschubert
Legende

Ich sehe bei einer Reklamation wenig Chancen. Wenn das Kind das immer wieder macht, würde ich in der Situation die Karte abnehmen und eventuell eine Prepaidkarte holen. Auch Löffel lang ziehen.


schluej
Superstar
  • 15720 Antworten
  • 14. November 2023

noreply
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 2111 Antworten
  • 14. November 2023

Alles Fragen die du erstmal deinem Kind stellen solltest.

Dann selbst hinterfragen ob DU alles erdenkliche getan hast, das dein Kind keinen Zugriff auf den Vertrag und das o2 Portal hat um eine gesetzte Drittanbietersperre mit einem Mausklick wieder zu entfernen, das geht nämlich Ruckzuck auch ohne Hotline o.ä.

 

 


poales
Profi
  • Profi
  • 11513 Antworten
  • 14. November 2023

Grundsätzlich gebe ich euch recht,  für Kinder und Jugendliche nur prepaid.

Allerdings gibt es auch (Ex- ) Partner die ohne Zustimmung des Vertragsinhaber

Verträge abschliessen oder verändern.

Auch Vertrags -SMS gehen irgendwo hin und nicht nach Wunsch des Inhabers.

Das sollte der Vertragsinhaber entscheiden können.

IMHO


  • Fortgeschritten
  • 615 Antworten
  • 14. November 2023
schluej schrieb:

 

Interessant finde ich in diesem Fall auch die Betrachtung des Taschengeldparagraphen.

Ich bin erstaunt, wie viel Taschengeld empfohlen wird. Je nach Sachlage würde ich meinem Kind die Kosten in Rechnung stellen und das Taschengeld zumindest in bestimmter Höhe streichen.

Übrigens kann ich mich noch erinnern, daß mein Taschengeld seinerzeit anfangs 50 Pfennige und mit zirka 14 Jahren 2 DM betrug.

 

https://www.juraforum.de/lexikon/taschengeldparagraph

 

 


schluej
Superstar
  • 15720 Antworten
  • 14. November 2023

@Der Knuddeler zu der Zeit hätte Dir auch niemand einen mini Computer für 1000DM und mehr in die Hand gedrückt!


  • Fortgeschritten
  • 615 Antworten
  • 14. November 2023
schluej schrieb:

@Der Knuddeler zu der Zeit hätte Dir auch niemand einen mini Computer für 1000DM und mehr in die Hand gedrückt!

 

Geht ja auch nicht um mich. Ich bin nur erstaunt, in welcher Höhe heute nach dem Taschengeldparagraphen Rechtsgeschäfte von Minderjährigen möglich sind. 

 


  • Fortgeschritten
  • 615 Antworten
  • 14. November 2023

o2_Cora
  • 1772 Antworten
  • 29. November 2023

Hallo @Clemens12

bitte entschuldige die Wartezeit. 

Da nun etwas Zeit vergangen ist, bist du poales Hinweis bereits gefolgt und hast dein Anliegen über das Kontaktformular eingereicht? Falls ja, hast du dort schon eine Rückmeldung erhalten?

Gib uns gerne Bescheid, auch wenn wir dich noch unterstützen können :)

Viele Grüße 
Cora


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