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Warum O2
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Drittanbietersperre

  • October 11, 2019
  • 4 Antworten
  • 319 Aufrufe

Holti79
Besucher:in
Mein 6 jähriger Sohn hat heute unerlaubt und ohne mein Wissen mit meinem alten Handy diverse Drittanbieterkosten verursacht indem er InApp-Käufe getätigt hat, die nun über meine Handyrechnung abgewickelt werden.
Bitte sperren Sie alle meine Verträge für Drittanbieter und stornieren Sie die angefallenen Kosten da mein 6 jähriger nicht geschäftsfähig ist.

Herzliche Grüße

Christian Holtkamp

Lösung von stefanniehaus

Im Zweifelsfalle muss aber dann immernoch nachgewiesen werden, wer am Handy war. Das dürfte kaum gelingen. Verantwortlich ist erst einmal der Anschlussinhaber.

Aber stimmt. Ansprechpartner für die Rückerstattung von Zahlungen ist der Vertragspartner, also der Drittanbieter - nicht o2.

4 Antworten

stefanniehaus
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Die Drittanbietersperre kannst du selbst unter "Mein o2" setzen.
Wenn Abos abgeschlossen, stehen die Kontaktdaten des Anbieters zur Kündigung auf der Rechnung.
Rückwirkend storniert wird da aber sicherlich nichts. Du bist ja Vertragspartner und nicht dein Sohn. Wer den Vertrag nutzt ist da völlig egal. Da könnte ja jeder kommen.

Denner
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  • October 11, 2019
. Wer den Vertrag nutzt ist da völlig egal. Da könnte ja jeder kommen.


ich meine das anders gelesen zu haben, allerdings muss die Anfechtung an den abo Dienstleister gestellt werden, nicht an o2.

aber bin mir nur zu 80% sicher.

stefanniehaus
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  • Legende
  • Lösung
  • October 11, 2019
Im Zweifelsfalle muss aber dann immernoch nachgewiesen werden, wer am Handy war. Das dürfte kaum gelingen. Verantwortlich ist erst einmal der Anschlussinhaber.

Aber stimmt. Ansprechpartner für die Rückerstattung von Zahlungen ist der Vertragspartner, also der Drittanbieter - nicht o2.

bs0
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  • October 11, 2019
Hier geht es auch um die Sorgfaltspflicht des Vertragsinhabers. Wenn er tatsächlich nachweisen kann, dass das Handy gesperrt war und der Sohn im Normalfall nicht rankommen könnte, hätte er vielleicht einen Anspruch auf Stornierung, wenn nicht, dann bleibt nur Kulanz des Drittanbieters an den eine Reklamation zu richten ist. Die Argumentation der fehlenden Geschäftsfähigkeit trifft hier nicht automatisch zu.