Fatal wäre, wenn Du eine Rücküberweisung erhalten haben solltest.
Ich habe mit denen telefoniert und alles geschildert, daraufhin sollte ich den Nachweis der Überweisung dem Inkasso zukommen lassen und mir wurde gesagt, dann hat es sich erledigt.
Da habt ihr euch missverstanden. Das mit dem Zahlendreher musst du O2 mitteilen, Inkasso hat gar keinen Zugriff auf die Daten.
Und wie Klaus schreibt wäre es fatal falls zwischendurch eine Rücküberweisung gekommen sein soll.
Eine Rücküberweisung gab es nicht und das Inkasso wollte den Nachweis an O2 weitergeben, was aber anscheinend nicht passiert ist.
Dann hat anscheinend die Kommunikation zwischen Inkasso und O2 geklappt.
Wenn die Nachweise ergeben, dass Du den offenen Beteag gezahlt hast, solltest Du das dem Inkasso nochmals schriftlich mitteilen.
Vielleicht kann auch ein Moderator mal schauen, ob alles ausgeglichen ist....
Dann schick den Nachweis an o2
Zb per Fax an 01805 571766
Ein Fax habe ich nicht und O2 kann man ja leider nicht per Mail erreichen.
Wäre natürlich super, wenn sich ein Moderator das ganze mal anschauen könnte.
Wenn Inkasso involviert ist, kann dir hier nicht geholfen werden. Du musst das schriftlich einreichen.
Entweder per Einschreiben oder ein Fax vom örtlichen Copyshop etc aus...
Hallo @Chris1984
Einwurfeinschreiben an O2 und an Inkasso dürfte wohl am besten sein.
In dem Fall gibt es sicher keine unbürokratische Lösung.
Gruß
Gmo
Hallo @Chris1984,
schön, dass du dich wieder hier in unserer o2 Community meldest.
Vielen Dank auch an @Sandroschubert , @Klaus_VoIP , @EikeS. , @Gmo und @Bollermann für eure Tipps.
Sicherlich hast du vom Inkassounternehmen eine Aufstellung der offenen Rechnungsbeträge erhalten. Dieser Rechnungsbetrag ist meistens höher als der bei o2 offene Betrag, da auch das Inkassounternehmen eine Gebühr berechnet. Daher ist es nicht ausreichend, einfach den offenen Rechnungsbetrag, der bei o2 offen ist, zu begleichen. Bitte kontaktiere das Inkassounternehmen und erkundige dich nach den noch offenen Rechnungsbeträgen.
Ich werde parallel dazu auch unsere Fachabteilung um Überprüfung bitten.
Liebe Grüße,
Tobias
Hallo @o2_Tobias ,
es geht ja darum, dass die Zahlung pünktlich an O2 überwiesen wurde, allerdings hatte ich, wie erwähnt, im Verwendungszweck einen Zahlendreher.
Daher ist es nicht rechtens, dass das Inkasso die Gebühren verlangt und ob der Nachweis tatsächlich an euch weiter geleitet wurde, bezweifle ich.
Hallo @Chris1984,
schön, dass du dich nochmals dazu meldest.
Auch ich habe gerade eine Rückmeldung von unserer Fachabteilung erhalten.
Eine Klärung ist ausschließlich mit dem Inkassobüro möglich. Daher kontaktiere nochmals das Inkassobüro dazu. Von unserer Seite ist hier keine Klärung möglich.
Liebe Grüße,
Tobias
@o2_Tobias
Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Dann bleibt mir wohl nur noch die Möglichkeit, meinen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Euer Inkassounternehmen steht bei sehr vielen Anwälten eh auf der schwarzen Liste.
Hallo @Chris1984,
das ist ja alles nicht so toll gelaufen. Es steht dir natürlich frei deinen Rechtsanwalt zu beauftragen, gar keine Frage. Ich würde allerdings auch empfehlen nochmal beim Inkassounternehmen anzurufen und es zu klären. Falls noch ein Betrag offen sein sollte (die Differenz, die Tobias meinte), dann wäre es sehr wahrscheinlich mit der Zahlung getan, sollten ein paar Euro gefehlt haben.
Viele Grüße,
Michi