Hallo zusammen,
ich habe im Mai, September und November meine Auslandskrankenasse über die VoIP Nummer 032221093467 kontaktiert. Es handelt sich hier um einen Partner von Barclaycard namens April Assist.
Ich habe diverse Gespräche aus dem Festnetz der Telekom und mit meinem Handy geführt.
Diese Nummer ist als ganz normale Telefonnummer ausgewiesen und es gibt keinerlei Hinweis auf einen kostenpflichtigen Premiumdienst. Diese Telefonate über das o2 Netz wurden mir jedoch allesamt als Premiumdienst berechnet.
Die erste Reklamation hierzu fand am 30.11.2020 bei der o2 Hotline statt. Der Mitarbeiter teilte mir mit, dass er die Sache soweit aufnimmt und ich eine eMail hierzu erhalte. Nach Ablauf von 10 Tagen ohne weitere Informationen habe ich die Hotline erneut kontaktiert. Hier wurde mir mitgeteilt, dass mein letztes Telefonat mit o2 im Juni zur Vertragsverlängerung stattgefunden habe.
Die freundliche Dame hat erneut alles aufgenommen und mir erläutert, dass ich als Kunde in der Nachweispflicht bin, dass es sich nicht um einen Premiumdienst bzw. eine kostenpflichtige Hotline handelt.
Die AGB hierzu habe ich durchforstet und nichts dazu finden können…
Was passiert nun, wenn ich von o2 verlange, dass mir nachgewiesen wird, dass es sich um einen Premiumdienst handelt?
Vorsorglich habe ich mit Barclaycard Kontakt aufgenommen und mir dort zunächst mündlich bestätigen lassen, dass es eine kostenfreie Rufnummer ist die angeboten wird. Weiter wusste der Herr zu berichten, dass es mehrere Beschwerden / Nachfragen seitens o2 Kunden gegeben habe, da diesen die Telefonate mit April Assist in Rechnung gestellt wurden.
Aus der Erinnerung weiß ich, dass mir o2 bereits vor zwei oder drei Jahren ein Telefonat eines Motorradbekleidungsgeschäfts, ebenfalls eine VoIP Nummer, in Rechnung gestellt hat. Hier allerdings wurde der Betrag ohne weitere Probleme mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben.
In diesem Kontext ist weiter zu bemängeln, dass ich nun keine kostenfreie Möglichkeit habe mit o2 in Kontakt zu treten, um meiner angeblichen Nachweispflicht nachzukommen. Ich kann also nur ein Fax an eine “Premiumnummer” senden oder den Postweg (Einschreiben mit Rückschein) wählen. Beides für mich zunächst mit Kosten verbunden die ich im Anschluss, bei unberechtigten Forderungen seitens o2, auch wieder einfordern kann.
Ein weiterer Reklamationsgrund ist die Berechnung von Datenvolumen im europäischen Ausland. Ich habe mich in der Zeit von Agust bis September 2020 fünf Wochen auf der griechischen Insel Kos befunden. Nach Landung habe ich die übliche SMS erhalten und fortan das griechische Handynetz genutzt. Auf meiner folgenden Rechnung musste ich dann feststellen, dass ich (meine Frau auch) an einem Tag für ein paar Stunden Datenvolumen berechnet bekommen habe.
Das Roaming ist aktiviert geblieben, um immer mit die beste Netzabdeckung zu nutzen. Wir haben den Urlaubsort Marmari nicht verlassen und auch zu keinem Zeitpunkt eine Benachrichtigung erhalten, dass wir uns in das türkische Handynetz eiingeloggt haben. Hier sei vielleicht noch erwähnt, dass die Entfernung zum türkischen Festland rund 30 km von unseren Standort betrug.
Die freundliche Dame der Hotline definierte diese Entfernung noch als Grenznah und erklärte mir, dass es in meiner Verantwortung liege zu überprüfen in welchen Netz ich mich befinde.
Alles in allem erkenne ich hier erhebliche Mängel seitens o2 im Umgang mit seinen Kunden. Über den Punkt der Roaminggebühren lasse ich mich gerne belehren, wenn o2 offen legt was per Definition Grenznah sein soll und akzeptiere die entstandenen Kosten.
Was den Umgang mit der Berechnung der Telefonate mit April Assist angeht fehlt mir jegliches Verständnis. Das fühlt sich so an als hole man sein Auto aus der Werkstatt und muss eine Rechnung mit dem Kommentar “da war was kaputt” bezahlen.
Ich würde mich freuen, wenn sich von o2 hierzu jemand äußern würde. Es geht mir in dieser Sache nicht um die Summe der Forderungen an sich sondern um den Umgang mit dem Kunden! Und ich bin Kunde seit Zeiten als o2 noch Viaccomm war.
Lösung von Anonymous
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