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"Aus Versehen" nach Kündigung neue Rechnung

  • September 10, 2021
  • 6 Antworten
  • 146 Aufrufe

Hätte ich "Aus Versehen" zu spät gekündigt, dann könnte ich mich nicht rausreden. Auf welcher Rechtsgrundlage werden hier für den von Ihnen nicht deaktivierten Vertrag Kosten in Rechnung gestellt?

Lösung von Bollermann

Na ja, wenn du die Simkarte/n (welche auch immer) weiterhin genutzt hast, bzw diese Daten verbraucht haben, musst du die Nutzung auch bezahlen. Bei Nichtnutzung hätten keine weiteren Gebühren fällig werden dürfen, wenn die Deaktivierung auf einen Fehler gelaufen ist. 

 

Das genaue Vertragsende wird auf jeder Rechnung, letzte Seite unter gut zu wissen, angezeigt. 

 

Du kannst der kommenden Berechnung jedoch schriftlich widersprechen. Ob es was bringt, ist eine andere Geschichte.

6 Antworten

Bollermann
Legende
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  • September 10, 2021

Hast du die Simkarte weiterhin genutzt?


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 10, 2021

Ich hatte mehrere Geräte mit mehreren Simkarten, die haupt Simkarte war definitiv nicht mehr im Smartphone, die anderen Geräte waren anscheinend noch länger online. Ich war noch nicht mal sicher wann genau der Vertrag zuende war, hab mich darauf verlassen, dass da alles wie vertraglich vereinbart ausläuft.


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Lösung
  • September 10, 2021

Na ja, wenn du die Simkarte/n (welche auch immer) weiterhin genutzt hast, bzw diese Daten verbraucht haben, musst du die Nutzung auch bezahlen. Bei Nichtnutzung hätten keine weiteren Gebühren fällig werden dürfen, wenn die Deaktivierung auf einen Fehler gelaufen ist. 

 

Das genaue Vertragsende wird auf jeder Rechnung, letzte Seite unter gut zu wissen, angezeigt. 

 

Du kannst der kommenden Berechnung jedoch schriftlich widersprechen. Ob es was bringt, ist eine andere Geschichte.


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 11, 2021

Auf welcher Grundlage?


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • September 11, 2021

Dass du die Karten weiterhin benutzt hast, also Leistungen weiterhin in Anspruch genommen hast. Allerdings sehe ich das so, dass für die Zeit nach der eigentlichen Kündigung nicht einfach die anteilige  Grundgebühr sondern nur die tatsächliche Nutzung berechnet werden darf. Waren die Karten noch in den Geräten und somit lediglich im Netz angemeldet, dürfen keine Kosten entstehen, auch wenn diese Karten geringfügig im Hintergrund Daten verbraucht haben. Meines Erachtens ist der Kunde nicht verpflichtet, SIM-Karten nach Vertragsende aus Geräten zu entfernen. Hast du die Karten  allerdings aktiv genutzt, wäre eine Berechnung logischerweise berechtigt.

Sobald die Rechnung vorliegt solltest du ggf. widersprechen und o2 auffordern, alles außer Verbindungskosten und den Tagen der offensichtlichen Nutzung von der Rechnung zu streichen.


o2_Marco
  • Team
  • September 25, 2021

Hallo katzen-peter,

 

vorab, ich bin kein Rechtsgelehrter :wink: und kann folglich nichts zum Thema Rechtsgrundlagen sagen.

Mir tut es absolut leid, dass du jetzt Rennerei deswegen hast.

Es mag sein, dass wir dir die Grundgebühr in Rechnung stellen dürfen, weile eine oder mehrere deiner Karten noch im Netz eingeloggt und evtl. etwas herunter geladen haben.

Ich verstehe aber auch deine Seite. Wenn du es nicht mehr aktiv/bewusst benutzt hast. Warum dann dafür Zahlen, wenn es doch unser System war, welches nicht wollte.

Vielleicht erreiche ich etwas für dich. Ich melde mich über eine persönliche Nachricht bei dir.

 

Gruß, Marco