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Warum O2
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Lösung

Auch nach der zweiten Rechnung noch kein zugesichertes Guthaben für die Rufnummerportierung erhalten.

  • July 28, 2025
  • 13 Antworten
  • 102 Aufrufe

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Liebe Community,

ich habe am 25. Mai über einen Online-Shop einen Vertrag abgeschlossen inkl. Rufnummerübertrag von Vodafone. Alles hat einwandfrei geklappt. Ein vertraglich zugesicherter Rufnummer-Bonus über 100 Euro (16x6,25 Euro) wurde jedoch auch mit der zweiten Rechnung noch nicht eingepflegt. Alle schieben die Verantwortung bisher zum jeweils anderen. Der Onlineshop hat mir heute bestätigt, dass alle Kriterien für den Bonus erfüllt seien und alles übertragen wurde. Bisher ist seitens der Kundenhotline jedoch noch nichts Produktives geschehen - man weigert sich gefühlt schlichtweg den zugesicherten Bonus auszuzahlen. Habe heute daher auch auf schriftlichem Wege eine Frist gesetzt bis zum 1. August, würde im Falle einer weiterhin anhaltenden Verweigerung des vertraglich zugesicherten Bonus den Vertrag wegen Nichterfüllung nach BGB annulieren lassen. Hat jemand hier was Identisches bzw. Ähnliches  erlebt und kann seine Tipps oder Ideen äußern? Ich wäre sehr dankbar.

 

Viele Grüße 

 

Lösung von rad79

Liebe Community,

erneut möchte ich mich bei allen Mitgliedern herzlich bedanken, die mir vor einigen Tagen absolut wertvolle und wohlgemeinte Tipps sowie Ratschläge hier gegeben haben. Wie unschwer zu erkennen ist, bin ich einerseits aufgebracht gewesen, andererseits emotional übers Ziel hinausgeschossen. O2 hat mir bewiesen, dass aller Ärger völlig umsonst war. Es ist alles abschließend geklärt und die Welt ist wieder in Ordnung. Da ich in der Vergangenheit bereits sehr schlechte Erfahrungen in ähnlicher Angelegenheit machen musste, war dies quasi die Reaktivierung des damaligen Erlebnis. Eure Besonnenheit hat mir im Nachhinein betrachtet sehr geholfen, auch O2 hat bewiesen dass der Kundenservice funktioniert. Alle Daumen zeigen daher nach oben und ich kann dank dieser positiven Erfahrung wieder zufriedener Endkunde sein. Auch meine Jura-Freunde haben letztlich eingesehen, dass der am Ende höfliche und deeskalierende Weg Erfolg brachte. Euch allen weiterhin nur das Beste und Merci 😃

13 Antworten

Bumer
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  • July 28, 2025

Die Berechtigung Wechselbonus steht in deiner Willkommen bei o2 E-Mail?


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  • July 29, 2025

Vielen Dank für die Antwort. Nein, tut es nicht. Für mich als Endkunden spielt dies aber keine Rolle (anders als hier häufig behauptet). Einen Vertrag habe ich mit O2 abgeschlossen. Schriftlich zugesichert wurde mir eine Leistung, dies wird im mir vorliegenden Vertrag im Kleingedruckten explizit aufgeführt. Wird diese zugesicherte Leistung nicht erfüllt, kann ich den Vertrag über Paragraph 323 des BGB jederzeit widerrufen. Juristisch ist dies zügig erledigt. Die Masche ist übrigens im Internet bereits wiederholt diskutiert worden. Man kennt dieses Spiel wohl zur Genüge - zum Glück muss sich ein Endkunde sowas heutzutage nicht gefallen lassen und kann entsprechende Wege problemlos nutzen. Ärgerlich nur, dass hier O2 so schnell jeglichen Leumund verspielt. Ich bin gespannt, die Frist läuft am Freitag aus. 


bs0
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  • July 29, 2025

Deine Frist von 5 Tagen ist allerdings eine künstliche da nicht angemessen.

Nach § 323 BGB hast du ein Rücktrittsrecht, kein Widerrufsrecht. Ob das "juristisch zügig" erledigt ist (was auch immer du genau damit meinst) bezweifle ich, aber die Möglichkeit des Rücktritts besteht, ja.

Poste doch den Text aus dem Vertrag.


Bumer
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  • July 29, 2025

Nein, tut es nicht.

dann ist der Reseller dein Ansprechpartner. Wenn er damit wirbt muss er deine Vertragsdaten ordnungsgemäß an o2 übermitteln, damit dir der Wechselbonus gewährt wird.


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  • July 29, 2025

Vielen Dank auch für deine Rückmeldung. Die endgültige Nichterfüllung einer Leistung hat zur Folge, dass der Gläubiger sogar ohne Fristsetzung einseitig vom Rücktrittsrecht (Danke für die Korrektur, gemeint aber nicht geschrieben) Gebrauch machen kann. Juristisch ist dies tatsächlich in Windeseile erledigt, da hat sich im Verbraucherrecht viel getan in den letzten Jahren. Als Akademiker hat man zum Glück die entsprechenden Fachleute seit Jahren im Freundeskreis (laut Aussage von Ihnen verstehen Mobilfunkanbieter leider nur noch diese klare Sprache) - die Fristsetzung übrigens nicht zu kurz gesetzt, da der Vorgang letztlich einem Knopfdruck entspricht. Bei entsprechendem Willen ist dies locker innerhalb einer Woche realisierbar (diese Info wiederum von einem Vodafone-Mitarbeiter bekommen). 

Anbei der Vertragstext als Auszug: "...Wechselbonus: Aktion bis 30.05.2025: Wechselbonus: Sie haben die Berechtigung, den Euro 100,- Wechselbonus in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Rufnummern-Portierung zu o2 aus einem Vertrag der mindestens 3 Monate bestanden hat. Portierung muss spätestens 4 Wochen nach Abschluss des o2 Vertrags erfolgt sein. Bonus rabattiert die monatliche Grundgebühr in Raten von 16 x Euro 6,25..." 

Alle Kriterien nachweisbar erfüllt. Wechselbonus vertraglich zugesichert. Sachlage daher eindeutig. 

Angeblich sei dies ein automatisierter Vorgang und nach spätestens 28 Tagen eingepflegt - da sprechen zahlreiche Foren im Internet aber leider eine ganz andere Sprache. 


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  • July 29, 2025

Hallo Bumer,

die Aussage mit dem Reseller habe ich bereits mehrfach gelesen, danke auch nochmals hierfür. Den BGB scheint dies aber nicht zu interessieren. Der Reseller hat im Schriftstück klar formuliert, dass mir die Vertragsleistung nach Erfüllung aller Kriterien zusteht. Einen Vertrag habe ich final mit dem Mobilfunkanbieter abgeschlossen, dieser ist daher mein tatsächlicher und juristisch relevanter Vertragspartner. Zudem ist es eine Leistung des Mobilfunkanbieters, daher ist o2 in der Leistungspflicht. Somit erreiche ich schon den korrekten Ansprechpartner (zumindest sehen dies meine Juristenfreunde allesamt so). Zudem existieren zu den großen Resellern digitale Kanäle, auch hier gilt ... gäbe es einen echten Willen der Vertragserfüllung, wäre dies innerhalb weniger Augenblicke auch ohne Zutun des Endkunden möglich. Hier hat man in Anbetracht der zahlreichen gleichlautenden Reklamationen jedoch eher den Eindruck, dass man auf Kosten des Kunden letztlich eine Art des Wettbewerbsbetrugs begeht. Schönes Köderangebot an den Mann bringen um der günstige Anbieter zu sein und dann einfach Leistung vorenthalten. Diese Angelegenheit ist per se ein Verbraucherschutzthema durch und durch. Aus Prinzip würde ich das Thema daher, falls nötig, maximal ausreizen. Das Geld selbst ist nämlich nicht der Knackpunkt, sondern der Beschiss zu Lasten des Endkunden. Das ist verdammt ärgerlich und passiert bei Vodafone oder der Telekom nicht - zumindest habe ich nie was Vergleichbares dort erlebt. 


Bumer
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  • July 29, 2025

Du machst das unnötig kompliziert. Eine kurze mail an den Reseller mit der bitte den Wechselbonus zu reklamieren bei o2, reicht völlig aus um ans Ziel zu kommen.


bs0
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  • July 29, 2025

Na dann viel Erfolg. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen gibt es allerdings zwischen Theorie und Praxis einen großen Unterschied und manchmal steht man sich selbst im Weg wenn man nur aus Prinzip  handelt. Da wirst du aber ggf. deine eigenen Erfahrungen machen.

Ohne angemessene Fristsetzung (wo nicht explizit angegeben gehen Juristen von 14 Tagen aus) hat der Vertragspartner keine ausreichende Möglichkeit der Nacherfüllung, was also bedeutet, dass es erstmal keine endgültige Nichterfüllung geben kann. Auch hättest du ohne angemessene Frist eventuell ein Problem, eine Deckungszusage zu bekommen falls du es in Erwägung ziehst eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Dass die Erfüllung mit einem Knopfdruck möglich ist spielt dabei gar keine Rolle, zumal in diesem Fall der Reseller es eventuell versäumt hat, die Vertragsdaten ordnungsgemäß zu übermitteln. Die Kriterien mögen zwar erfüllt sein, aber o2 muss Kenntnis davon haben, dass dir das Bonus zugesichert wurde. Hast du bereits Kontakt mit dem Reseller aufgenommen?

Dass o2 die Leistungspflicht hat bestreitet hier niemand, es ist aber definitiv vertragsrechtlich relevant was der Reseller / Vermittler an o2 übermittelt hat. Das Bonus ist nicht automatisch Bestandteil des Mobilfunkvertrags sondern ein besonderes Angebot im Rahmen des über den Reseller geschlossenen Vertrags. o2 kann keine Leistung erbringen von der sie (noch) nicht Kenntnis hat.

Solche Probleme gibt es übrigens sehr wohl mit den anderen Anbietern, gerade bei Vertragsabschlüssen über Reseller. Diese lassen sich in der Regel mit der richtigen Kommunikation lösen.


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  • July 30, 2025

Vielen Dank euch beiden für den regen und konstruktiven Austausch. Ich habe auch dem Reseller nun dasselbe Schreiben wie o2 zukommen lassen, einfach nur der Vollständigkeit halber. Beide Parteien bekommen das Schreiben auch als Einschreiben übersendet. Entgegen eurer Aussagen stellt es sich juristisch laut meiner Kenntnis dennoch so dar, dass o2 der Vertragspartner ist und daher in der vollen Leistungspflicht steht. Mein Kaufvertrag untermauert dies, da dort im Kleingedruckten explizit aufgeführt ist dass der gesamte Passus vom Netzbetreiber erstellt wurde. Somit wäre der geäußerte Rufnummerbonus (da alle Kriterien von mir erfüllt sind) eine vertraglich zugesicherte Leistung von o2. Für mich als Endkunden gilt das geschriebene Wort, da ist die Rechtssprechung im Sinne des Kunden eindeutig. 

Die Frist kann von mir prinzipiell verlängert werden, sollte sie verstrichen sein. Mein Hauptwunsch ist schließlich die Aufrechterhaltung des Vertrages, jedoch nur wie zugesichert. Eine Fristverstreichung ohne (endgültige) Lösung des Problems eröffnet mir unverzüglich die Möglichkeit den Vertrag als nichtig zu erklären bzw. anzufechten. Ein Sonderkündigungsrecht ist hier die juristisch eingeräumte Folge. Rechtssprechungen zu diesem Thema gibt es viele, man muss sie nur kennen. Kompliziert ist das alles daher nicht, einen Rechtsschutz brauche ich ebenfalls nicht. 

Noch bleibe ich optimistisch, dass o2 die bestehenden Probleme gelöst bekommt und seine digitalen Kanäle zum Reseller im Interesse des Kunden nutzt. 

Anderenfalls wird es umgesetzt wie angekündigt. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • July 30, 2025

Mit einer Sonderkündigung hat das gar nichts zu tun, auch nicht mit einer Anfechtung. Du hast schon den richtigen Paragrafen im BGB gefunden und würdest wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten wollen. Da es sich hier erstmal (nur) um eine Schlechterfüllung handelt, ist die Frist eben wichtig.

Bedenke: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Kompliziert ist der Sachverhalt juristisch nicht wirklich (wobei die Situation mit dem Reseller die Geltendmachung der Ansprüche doch etwas komplizierter macht es du es dir vorstellst - siehe u.a. die Rechtsprechung), aber wenn der Vertragspartner deine Ansicht nicht teilt, hilft ggf. eine Rechtsberatung bzw. eine Rechtsschutzversicherung. Soweit wird es aber, denke ich, nicht kommen. Hoffentlich verzögert das Einschreiben die Bearbeitung nicht.

Was du forderst ist absolut legitim, du solltest aber darauf achten, dass du dich nicht verrenst.

Berichte doch gerne wie es ausgeht. Ich denke, du kannst optimistisch bleiben.


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • July 30, 2025

Hallo ​@rad79 ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Solltest du eine Bestätigung von uns erhalten haben über die Buchung des Wechselbonsu, werden wir diesen selbstverständlich einbuchen. 
Aktuell sehe ich diese aber nicht. 
Wenn du diesen vom Reseller bestätigt bekommen hast, hat er die Information nicht an uns weiter geleitet. 
Sollte es ein Eingabe- oder Übermittlungsfehler gewesen sein, hat der Reseller die Möglichkeit dies an uns weiter zu leiten. 
Gruß, Solveig 
 


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  • Autor
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  • Lösung
  • August 4, 2025

Liebe Community,

erneut möchte ich mich bei allen Mitgliedern herzlich bedanken, die mir vor einigen Tagen absolut wertvolle und wohlgemeinte Tipps sowie Ratschläge hier gegeben haben. Wie unschwer zu erkennen ist, bin ich einerseits aufgebracht gewesen, andererseits emotional übers Ziel hinausgeschossen. O2 hat mir bewiesen, dass aller Ärger völlig umsonst war. Es ist alles abschließend geklärt und die Welt ist wieder in Ordnung. Da ich in der Vergangenheit bereits sehr schlechte Erfahrungen in ähnlicher Angelegenheit machen musste, war dies quasi die Reaktivierung des damaligen Erlebnis. Eure Besonnenheit hat mir im Nachhinein betrachtet sehr geholfen, auch O2 hat bewiesen dass der Kundenservice funktioniert. Alle Daumen zeigen daher nach oben und ich kann dank dieser positiven Erfahrung wieder zufriedener Endkunde sein. Auch meine Jura-Freunde haben letztlich eingesehen, dass der am Ende höfliche und deeskalierende Weg Erfolg brachte. Euch allen weiterhin nur das Beste und Merci 😃


o2_Manga
  • August 6, 2025

@rad79 

vielen Dank für die Rückmeldung.

Freut mich, dass es unterm Strich ein positives Ergebnis hervorgebracht hat. 

Wenn es noch weitere Fragen gibt, komme gern wieder auf uns zu.

Grüße

Manga