Ich benötige für eine Anzeige bzw. für ein Gerichtsverfahren eine detaillierte Aufstellung aller meiner ausgehenden Anrufe für das letzte halbe Jahr. Online kann ich leider nur die Telefonate einsehen, die außerhalb der Flat und somit kostenpflichtig waren. Für Hilfe wäre ich dankbar!
Liebe Grüße,
Laura
Seite 1 / 1
hi, findest du dazu noch Daten im Handy bzw. im Router?
Dann solltest du diese mal dokumentieren.
O2 wird keine weiteren Daten heraus geben,
da nur Abrechnungs- relevante Angaben gespeichert werden
dürfen und alles innerhalb der Flat wird ja nicht extra berechnet.
mfg
Hi :-)
In welchem Router? Ich brauche das für mein Handy…
Ich brauche das rückwirkend ab jetzt für das letzte halbe Jahr.
o2 muss das aber doch eigentlich genau für solche Fälle speichern? Geht hier ja um ein Strafverfahren.
Liebe Grüße
Hallo,
es ist so wie es bereits geschrieben wurde.
Gruß
Ein Router ist nur für Festnetz-Rufnummern relevant. Das war nur ein Hinweis.
Wenn überhaupt weitere Daten gespeichert wurden ,
muss das sicherlich über die Staatsanwaltschaft abgefragt werden.
Eine Datenschutz Abfrage kannst du sicher machen,
aber soweit ich weiß werden, dann auch keine Einzelverbindungen
Gespeichert werden nur kostenpflichtige Verbindungen, also keine, die von Flatrates abgedeckt sind, aber auch nur wenn du einen Einzelverbindungsnachweis bereits beantragt hast, und dann für 6 Monate. Eine Vorratsdatenspeicherung gibt es ja nicht, o2 muss und darf also solche Daten nicht speichern. Was an Daten vorhanden sind kann ggf. vom Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten angefragt werden.
Hast du das Anrufprotokoll im Handy gelöscht?
Mein Handy speichert ja nicht das Anrufprotokoll des letzten halben Jahres?!
also würde o2 auch der Kripo sagen „tut uns leid, wir speichern keine ausgehenden Anrufe“?
kann ich mir irgendwie schwer vorstellen?
Es ist aber so. Und das wird die Kripo auch wissen.
Mein Handy speichert ja nicht das Anrufprotokoll des letzten halben Jahres?!
Was soll das Fragezeichen an der Stelle? Das musst du wissen. Mein Telefon speichert fast unbegrenzt Anrufe, sowohl aus- als auch eingehend.
Mein Handy speichert ja nicht das Anrufprotokoll des letzten halben Jahres?!
Komisch ... in meiner Telefonliste hab ich alle Anrufe seit Inbetriebnahme vor fast 3,5 Jahren.
Mein Handy speichert ja nicht das Anrufprotokoll des letzten halben Jahres?!
also würde o2 auch der Kripo sagen „tut uns leid, wir speichern keine ausgehenden Anrufe“?
kann ich mir irgendwie schwer vorstellen?
Durch das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2218) sind Erbringer öffentlich zugänglicher Telefon- und Internetzugangsdienste für Endnutzer verpflichtet worden, nach §§ 113a, 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) bestimmte Verkehrsdaten für zehn bzw. vier Wochen zu speichern und entsprechend dem Auskunftsverlangen der Behörden an diese zu übermitteln.
@fritz04 das, was im Link zur BNetzA ganz oben steht, hast du auch gelesen?
Zitat:
"Mitteilung zur Speicherverpflichtung nach § 113b TKG
Die Erbringer öffentlich zugänglicher Telefondienste und Internetzugangsdienste sind gemäß § 113b TKG zur Speicherung der dort genannten Verkehrsdaten ab dem 01.07.2017 von Gesetzes wegen verpflichtet.
Mit Beschluss vom 22.06.2017 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass der klagende Internetzugangsdiensteanbieter bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht verpflichtet ist, die in § 113b Abs. 3 TKG genannten Telekommunikationsverkehrsdaten zu speichern (Az. 13 B 238/17). Aufgrund dieser Entscheidung und ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung sieht die Bundesnetzagentur bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der in § 113b TKG geregelten Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen ab. Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet."
Urteile dazu neben o.g.:
VG Köln, 20.04.2018 - 9 K 7417/17
BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 13.18
und beim EuGH ist es aktuell anhängig
EuGH - C-794/19 (anhängig)
Hi @Lulu_xxx,
herzlich willkommen in unserer Community
Da haben sich ja schon einige mit drangehängt und gute Infos rausgeschickt, danke euch dafür!
Dir werden in jedem Fall ausschließlich die erstellten Einzelverbindungsnachweise zur Verfügung gestellt, gerne kann sich die zuständige Behörde an uns wenden, die Fachabteilung wird sich dann um die weitere Bearbeitung kümmern.
Enter your E-mail address. We'll send you an e-mail with instructions to reset your password.
Scanne Datei nach Viren
Tut uns leid, wir prüfen noch den Inhalt dieser Datei, um sicherzustellen, dass sie gefahrlos heruntergeladen werden kann. Bitte versuche es in wenigen Minuten erneut.