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Adressrecherchengebühr berechnet, warum?


Hallo, 

ich bin heute per Mail informiert worden, dass ich eine Adressrecherchen-Gebühr von 2,01 Euro bezahlen soll. 
Wir sind letztes Jahr Ende Dezember umgezogen und ich habe meine Adresse (ebenfalls Ende Dezember) selbst geändert. Ich habe sogar eine Bestätigung von O2 per SMS erhalten. 
Wie kann es also sein, dass ich nun einen schlappen Monat später, 2,01€ für eine Adressrecherche (welche es vermutlich gar nicht gab) bezahlen soll? 

Macht das bitte wieder rückgängig.
Vielen Dank und Grüße 

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Lösung von o2_Bianca 4 March 2021, 11:11

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11 Antworten

Hallo @Monelotte,

 

herzlich willkommen bei uns in der o2 Community. Vielen Dank, dass du dich hier meldest.:relaxed:

 

Gerne habe ich für dich nachgesehen. Leider haben sich deine Änderung und unsere Information

überschnitten. Ich werde gerne eine Guthabenbuchung in deinem Kundenkonto erstellen.

Da dies erst möglich ist, wenn auch die Berechnung über deine Rechnung erfolgt, behalte ich es

solange auf wiedervorlage. Die Verrechnung des Guthabens erfolgt dann direkt mit der Abbuchung. :thumbsup_tone2:

 

Viele Grüße Bianca

Hallo @Monelotte,

 

so heute ist nun die neue Rechnung veröffentlicht worden. Ich habe eine Guthabenbuchung eingerichtet. :ballot_box_with_check:

Das Guthaben sollte von der Rechnung noch abgezogen werden. Es wird dann nur der reduzierte Betrag abgezogen.

Wenn du noch Fragen hast, melde dich gerne hier noch einmal. :hugging:

 

Vieöle Grüße Bianca

Guten Tag,

 

mir wurde ebenfalls mitgeteilt, dass Gebühren für Adressänderung zu zahlen sind (obwohl ich die Adressänderung nicht selbst angegeben hatte und noch nicht einmal offiziell umgemeldet war). Laut telefonischem Support sollten die Gebühren gutgeschrieben werden. Nun sehe ich, dass das nicht der Fall ist und 2.01 € von meinem Konto abgebucht werden.

 

Könnten Sie dies bitte korrigieren? Aufgrund der Auslastung ist es schwierig jemanden zu erreichen.

Danke.

Hallo @Rahand,

herzlich willkommen bei uns in der Community! 

Auslöser für die Adressrecherchegebühr ist ein Nachsendeauftrag bei der Post. Die Daten werden durch die Umzugsdatenbank der Post bei uns aktualisiert und es handelt sich hierbei um eine Gebühr der Post.

Nimmst du selbst eine Adressänderung in Mein o2 vor, entstehen keine Kosten. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du uns keine Änderung deiner Adresse mitgeteilt?

Wann hast du denn den Nachsendeantrag gestellt und wann erfolgte die Berechnung der Gebühr? 

Viele Grüße

Vivian 

@ o2_Vivian:

danke für die Antwort.

Der Nachsendeantrag hatte ich im März, vor dem Umzug, gestellt. Die Berechnung der Gebühr wurde schon für den April berechnet. Da ich noch nicht offiziell beim Einwohnermeldeamt umgemeldet war, hatte ich eine Adressänderung bei O2 nicht für sinnvoll gehalten. Die Ummeldung sollte als Anlass der Adressänderung genommen werden und nicht der Nachsendeantrag. Wie erwähnt, hieß es laut Hotline, dass die Kosten erstattet werden, was aber nicht geschehen ist bislang.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3

Du hast aber die Post beauftragt, o2 die neue Adresse mitzuteilen.

Warum stellst du den Nachsendeauftrag bevor du umgezogen bist?

Falls diese Gebühr in der Preisliste bei o2 enthalten ist, darf o2 sie grundsätzlich berechnen. Steht diese nicht in der Preisliste, dann eher nicht. 

 

 

Warum stellst du den Nachsendeauftrag bevor du umgezogen bist?

Das ist jedem überlassen. Wenn der Kunde noch nicht umgemeldet ist, hat er nicht gegen die AGB verstoßen. 

Du hast aber die Post beauftragt, o2 die neue Adresse mitzuteilen.

Warum stellst du den Nachsendeauftrag bevor du umgezogen bist?

Dass die Post O2 über eine Nachsendeadresse informiert, schön und gut. Muss aber nicht meine neue Adresse sein und O2 hat keinen Grund anzunehmen, dass ich eine neue Adresse hätte, solange ich nicht umgemeldet bin und O2 nicht informiert habe.

Um genau zu sein, den Nachsendeauftrag habe ich im März zum 1.April gestellt (warum auch nicht, wenn der Umzug Ende März war?). Ich möchte ja ab Anfang April die Post umgeleitet haben.

O2 hat mir am 12.04 eine SMS über die Gebühr gesendet, die Ummeldung beim Amt war aber erst am 22.04. (ich weiß, verspätet, aber einen früheren Termin hatte das Amt nicht). Somit sehe ich keinen Grund für eine Gebührenberechnung. Zudem, wo finde ich diese Gebühr in der Preisliste (danke @bielo)?

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Die Gebühr steht nicht in der Preislisten und darf daher nicht berechnet werden.

Dass die Post O2 über eine Nachsendeadresse informiert, schön und gut. Muss aber nicht meine neue Adresse sein und O2 hat keinen Grund anzunehmen, dass ich eine neue Adresse hätte, solange ich nicht umgemeldet bin und O2 nicht informiert habe.

Die Logik ist Käse. Wenn dem so wäre müsste man auch niemanden informieren, sondern einfach nur weiterleiten lassen.

 

Zum Rest wurde ja bereits etwas geschrieben.

Hallo @Rahand ,

 

Willkommen in der Community. 

 

Danke, dass du dich dazu bei uns meldest. 

Ich habe das hier nun geprüft und die Kosten erstattet.

Dies siehst du dann in der nächsten Rechnung. 

 

Liebe Grüße Maria

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