1.) Hast du die Adresse an allen Stellen geändert? Wenn ja, dann wird man dir die Kosten erstatten.
2.) Ob du Post erhältst oder nicht ist vollkommen irrelevant. Jeder ist vertraglich verpflichtet eine Adressänderung umgehend mitzuteilen
3.) Genau der Nachsendeauftrag war der Auslöser für die Adressrecherche. Du hast dort angegeben, dass die Post auch andere Unternehmen, die dir gerade keinen Brief schicken, über die Adressänderung informieren soll. Diese Leistung ist kostenpflichtig und o2 reicht die Kosten weiter. Nicht jeder liest sich durch, was er unterschreibt
4.) Siehe 3
Solltest du deine Adresse wirklich vor der Adressermittlung bereits geändert haben, wird man dir die Kosten erstatten. Ansonsten: Lesen was man unterschreibt ;-)
1.) ja, bei Rechnungs- und Kontaktadresse.
2.) siehe 1.
3.) siehe 1.
4.) Siehe 1.
Es bleibt dabei: es gab keinen Aufwand, aber eine Rechnung. Da könnte ich jetzt auch viele Rechnungen verschicken ;-)
Es gab einen Aufwand. o2 sind Kosten entstanden. Siehe 3.
Wenn die Änderung aber rechtzeitig erfolgte, wird o2 dir vermutlich die Kosten erstatten.
Hallo @SPeter ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community
Es stimmt was @stefanniehaus unter anderem geschrieben hat
Genau der Nachsendeauftrag war der Auslöser für die Adressrecherche. Du hast dort angegeben, dass die Post auch andere Unternehmen, die dir gerade keinen Brief schicken, über die Adressänderung informieren soll. Diese Leistung ist kostenpflichtig und o2 reicht die Kosten weiter.
In deinem Fall ist es jedoch so, dass die Daten bereist geändert waren, als die Nachricht von der Post kam.
Ich habe dir deshalb die Gebühr erstattet.
Schau’ dich gerne weiter hier um. Kennst du schon den Testbericht der Woche ?
Bewirb dich doch einfach als Tester für das Testgerät der Woche
Gruß, Solveig