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2,01 € für Adressänderung? Habe keine Adresse geändert!

  • January 17, 2022
  • 11 Antworten
  • 129 Aufrufe

Hallo,

Ich soll 2,01 Euro für eine Adressänderung bezahlen, obwohl ich keine Adresse geändert habe.

Der O2 Kundenservice konnte und wollte nicht erklären, woher die Informationen kamen und verwies auf die O2 AGB's und darauf dass O2 seine Quellen hat. Als ich dem sehr unfreundlichen und auch unkompeten Mann des O2-Services sagte, dass ich keine Adressänderung habe und dass er mir bitte schön die 2,01 Euro erklären sollte, hat er aufgelegt.

In den AGB's steht nichts davon, dass eine Änderung etwas kostet oder wie viel. Erst recht nicht, wenn noch keine Adresse geändert worden ist! Zumindest kann ich nichts dazu finden.

Ich vermute, dass O2 aufgrund eines Postsendenachauftrages eigenmächtig handelt und sich hier unzulässig Geld holt.

Das geht gar nicht und wird ein Fall für den Verbrauchsschutz. 

Nie wieder O2!!!

Das Netz von O2 ist zudem auch noch sehr schlecht.

Grüsse W.

11 Antworten

bielo
Legende
  • January 17, 2022

Hallo,

Ich soll 2,01 Euro für eine Adressänderung bezahlen, obwohl ich keine Adresse geändert habe.

Der O2 Kundenservice konnte und wollte nicht erklären, woher die Informationen kamen und verwies auf die O2 AGB's und darauf dass O2 seine Quellen hat. Als ich dem sehr unfreundlichen und auch unkompeten Mann des O2-Services sagte, dass ich keine Adressänderung habe und dass er mir bitte schön die 2,01 Euro erklären sollte, hat er aufgelegt.

In den AGB's steht nichts davon, dass eine Änderung etwas kostet oder wie viel. Erst recht nicht, wenn noch keine Adresse geändert worden ist! Zumindest kann ich nichts dazu finden.

Ich vermute, dass O2 aufgrund eines Postsendenachauftrages eigenmächtig handelt und sich hier unzulässig Geld holt.

Das geht gar nicht und wird ein Fall für den Verbrauchsschutz. 

Nie wieder O2!!!

Das Netz von O2 ist zudem auch noch sehr schlecht.

Grüsse W.

Vermutlich hast du einen Nachsendeauftrag erteilt. o2 nimmt dies zum Anlass, die Anschrift zu ändern, wenn es die Post mitteilt und erhebt dafür ein Entgelt, was bisher nicht in der Preisliste steht. 

 

Ich würde nachweislich reklamieren, wenn sich die Adresse nachweislich nicht geändert hat.

 

Der Verbraucherschutz ist auch gut dafür. 

 

Das Netz hat mit dem Entgelt nichts zu tun. 


  • January 17, 2022

Hallo,

Ich soll 2,01 Euro für eine Adressänderung bezahlen, obwohl ich keine Adresse geändert habe.

Der O2 Kundenservice konnte und wollte nicht erklären, woher die Informationen kamen und verwies auf die O2 AGB's und darauf dass O2 seine Quellen hat. Als ich dem sehr unfreundlichen und auch unkompeten Mann des O2-Services sagte, dass ich keine Adressänderung habe und dass er mir bitte schön die 2,01 Euro erklären sollte, hat er aufgelegt.

In den AGB's steht nichts davon, dass eine Änderung etwas kostet oder wie viel. Erst recht nicht, wenn noch keine Adresse geändert worden ist! Zumindest kann ich nichts dazu finden.

Ich vermute, dass O2 aufgrund eines Postsendenachauftrages eigenmächtig handelt und sich hier unzulässig Geld holt.

Das geht gar nicht und wird ein Fall für den Verbrauchsschutz. 

Nie wieder O2!!!

Das Netz von O2 ist zudem auch noch sehr schlecht.

Grüsse W.

@Wari 

hi, die wichtigste Frage ist erstmal,

ist die richtige Adresse hinterlegt?

sowohl als Kundenadresse? und auch als Rechnungsadresse?

Viel Spaß mit dem Verbraucherschutz,

dieser wird dir erklären, dass eine Rechnung innerhalb von 8 Wochen zu reklamieren ist.

Ein O2 Moderator wird hier im Forum in 7-14 Tagen reinschauen und sich das ansehen.

 

Falls das O2 Netz bei dir wirklich so schlecht ist,

warum bist du noch bei O2?

mfg

 


bielo
Legende
  • January 17, 2022

Evt lohnt es sich wirklich mal, den Verbraucherschutz dafür einzuschalten und dies nicht immer nur anzudrohen. Ich finde den Posten nicht in der Preisliste. ggf bin ich zu dumm zum suchen. 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • January 17, 2022

Der Verbraucherschutz wird höchstwahrscheinlich dazu raten, sich schriftlich an den Vertragspartner zu wenden. Eine Beratung lohnt sich in diesem Fall aber auch nur wenn man diese kostenlos bekommt.

@bielo  Nein, ist nicht in der Preisliste, muss also erstattet werden. Das passiert meines Wissens auch wenn man sich beschwert. Eigentlich muss man sich zusätzlich bei der Post beschweren, da dort nur im Kleingedruckten steht, was man mit dem Haken alles zustimmt.

 


o2_Maria
  • Moderatorin
  • January 26, 2022

Hallo @Wari ,

Willkommen in der Community. 

Hast du eventuell einen Nachsendeantrage gestellt?
Damit wir das hier klären können, habe ich dir, zum Datenaustausch, 
eine Privat Nachricht geschickt. Bitte schaue dazu hier in deinen Posteingang. 

Liebe Grüße Maria


o2_Maria
  • Moderatorin
  • January 28, 2022

Hallo @Wari ,

danke für deine Antwort in auf meine PN.
Wie ich sehe, konntest du dein Anliegen ja bereits klären und der Betrag wurde bereits
wieder gutgeschrieben. 

Melde dich gerne jederzeit wieder bei uns, wenn du Fragen hast. 

Liebe Grüße Maria


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 9, 2022

Hallo,

bei Kosten für eine Rechnungsänderung durch O2 bitte gebt Eure Fälle an die Verbraucherschutzstellen weiter. Dort werden diese gesammelt und der Verbraucherschutz wird möglicherweise bei ausreichend vorliegenden Beschwerden O2 für diese nicht zulässigen Kosten (Aussage Verbraucherschutz) abmahnen.

Man ist beim Verbraucherschutz sehr verwundert über diese O2 Praxis und Aussage war, dass dies eindeutig nicht zulässig ist. Eine weitere Aussage des Verbraucherschutz in diesem Gespräch war, dass die Rechnung/Bezahlung storniert werden könnte und nur der unstrittige Betrag bezahlt wird. Dann liegt es bei O2 diese Summe einzufordern.

Hinweis: dies ist keine Aufforderung /Beratung von mir sondern eine Aussage der Verbraucherschutzstelle Ahlen in einem Gespräch mit mir um meine Rechnung mit 2,01 Euro für eine Rechnungsänderung.


bielo
Legende
  • February 9, 2022

Zurückbuchen rate ich dringend ab. o2 ist auch da recht einfach, denn sie klagen nichts ein. Sie sperren dich und geben es an Inkasso ab. Selbst wenn man im Recht ist, muss man wegen 2 EUR kein Risiko der Nichterreichbarkeit eingehen.

 

Sofern o2 ihre Preisliste anpasst, ist die VZ nicht zwingend im Recht oder worauf stützen sie die Auffassung, dass die Erhebung der 2 EUR unzulässig sind. Denn Banken machen das auch, dort ist es erheblich teurer. Dort steht es dann aber auch in der Preisliste.


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 9, 2022

Hallo,

meiner Meinung nach steht es nicht in den von mir unterschrieben Verträgen mit O2.

Aber wie gesagt, ich bin kein Rechtsberater oder dergleichen und erwähne nur die mir gegenüber getroffenen Aussagen der Verbraucherschutzstelle Ahlen.

Ansonsten bei Fragen einfach selbst dort nachfragen und es sich etklären lassen.

 

Es kann ja auch jeder für sich die Rechnung so akzeptieren oder wie ich sich beim Verbraucherschutz melden und nachfragen.

 

 


bielo
Legende
  • February 9, 2022

 

Aber wie gesagt, ich bin kein Rechtsberater oder dergleichen und erwähne nur die mir gegenüber getroffenen Aussagen der Verbraucherschutzstelle Ahlen.

 

Es hätte ja sein können, dass die VZ dir erklärt hat, warum o2 das nicht darf. Diese Info kannst du ja teilen.

 

 

 

 

meiner Meinung nach steht es nicht in den von mir unterschrieben Verträgen mit O2.

 

 

 

Die Pflicht, eine Änderung mitzuteilen, ergibt sich aus den AGB. Wenn dann noch die Preisliste dafür ein Entgelt vorsieht, dann macht o2 das m.E. rechtsicher. Da letzteres nicht der Fall ist, kann man die Rechnung entsprechend reklamieren. 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • February 9, 2022

Genau. Der einzige Grund, warum die Berechnung momentan nicht zulässig ist, ist die fehlende Angabe in der Preisliste. Eventuell wird die VZ o2 darauf hinweisen falls viele Leute sich dort melden.