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Wie kündigt man den DSL-Vertrag vor der Aktivierung?

  • January 9, 2020
  • 1 Antwort
  • 496 Aufrufe

seit einem Monat wird unser DSL wegen der Nicht-Anwesenheit der Vermieter-Familie und geschlossenen Keller trotz zwei Techniker-Termine immer noch nicht aktiviert :)

Und nachdem wir einen Monat lang wie Streber täglich zur Uni-Bib fürs Internet gefahren waren, haben wir diese Woche endlich einen Gastzugang vom Vermieter bekommen.

 

Jetzt brauchen wir deshalb den DSL Anschluss nimmer.

 

 Ihr Lieben, ist es möglich den Vertrag vor der Aktivierung zu kündigen? Was kann man nun machen außer lächelnd auf den nächsten Aktivirungstermin zu warten, den Techniker zu begrüßen, zu hoffen, dass der Keller zumindest einmal zugänglich ist, und die zusätzlichen Gebühren zu zahlen? :)

 

Danke für Eure Hilfe im Voraus :)

Lösung von blablup

Kündigung ist jederzeit unter Einhaltung der Kündigungfrist zum Ende der Vertragslaufzeit möglich, d.h. bei Flex-Verträgen kommst du mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende aus dem Vertrag. Wenn du einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen hast, kannst du jetzt mit Wirkung zum Ende des Vertrags in 24 Monaten kündigen. 

Wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, bestand zudem ein 14tägiges Widerrufsrecht, das nunmehr wohl schon abgelaufen ist. 

Grundsätzlich obliegt es dem Kunden, für die Zugänglichkeit von APL und TAE zum Technikertermin zu sorgen. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, gehen dadurch notwendige zusätzliche Anfahrten zu seinen Lasten. Es empfiehlt sich daher Termine nur dann zu vereinbaren, wenn die Zugänglichkeit gewährleistet ist. Verweigert der Vermieter die Mitwirkung, bestehen ggf. Schadensersatz-/Mietminderungsansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter. Mieter haben einen Anspruch auf einen Telekommunikationsanschluss im Haus, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit ist grundrechtlich geschützt und der Vermieter/Eigentümer muss die Einrichtung dulden und daran mitwirken.

1 Antwort

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  • January 9, 2020

Kündigung ist jederzeit unter Einhaltung der Kündigungfrist zum Ende der Vertragslaufzeit möglich, d.h. bei Flex-Verträgen kommst du mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende aus dem Vertrag. Wenn du einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen hast, kannst du jetzt mit Wirkung zum Ende des Vertrags in 24 Monaten kündigen. 

Wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, bestand zudem ein 14tägiges Widerrufsrecht, das nunmehr wohl schon abgelaufen ist. 

Grundsätzlich obliegt es dem Kunden, für die Zugänglichkeit von APL und TAE zum Technikertermin zu sorgen. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, gehen dadurch notwendige zusätzliche Anfahrten zu seinen Lasten. Es empfiehlt sich daher Termine nur dann zu vereinbaren, wenn die Zugänglichkeit gewährleistet ist. Verweigert der Vermieter die Mitwirkung, bestehen ggf. Schadensersatz-/Mietminderungsansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter. Mieter haben einen Anspruch auf einen Telekommunikationsanschluss im Haus, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit ist grundrechtlich geschützt und der Vermieter/Eigentümer muss die Einrichtung dulden und daran mitwirken.