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Widerruf Abgelehnt

  • February 4, 2025
  • 19 Antworten
  • 230 Aufrufe

Hallo, ich habe am 4.1.2025 einen DSL Vertrag online abgeschlossen, da ich umgezogen bin. Ab dem 15.1.2025 konnte DSL dann auch nutzen. Schneller als erwartet bzw. geplant, da Leitungs ID vorhanden war und ohne Techniker freigeschaltet werden konnte. Am 15.1.2025 hat o2 auch die Widerrufsbelehrung per Email an mich geschickt. Zum 28.1.2025 habe ich den Vertrag widerrufen, da die Netzabdeckung sehr schlecht ist. Per Email und telefonisch (es wird ja aufgenommen) habe ich alles am 28.1. Und am 29.1. Nochmal telefonisch bestätigen lassen. Nun wird der Widerruf abgelehnt, da Vertragsabschluss am 4.1.2025 und angeblich Frist abgelaufen.

 

Laut § 356 Abs. 3 BGB beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist erst mit einer klaren und verständlichen Belehrung sowie der vollständigen Bereitstellung der Leistung. Die tatsächliche Bereitstellung meines DSL-Anschlusses erfolgte erst am 15.01.2025, und an diesem Tag habe ich auch eine erneute Widerrufsbelehrung per E-Mail erhalten. Somit begann die Widerrufsfrist erst am 15.01.2025 und lief bis zum 29.01.2025, sodass mein Widerruf fristgerecht war.

Lösung von noreply

Bei Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsabschluß.

(kram man in deinen o2 Emails vom 04.01 zum Vertragsabschluß, da sollte im Anhang unter anderem auch eine Widerrufsbelehrung sein)

 

Was du meinst bezieht sich auf Warensendungen.

 

 

19 Antworten

noreply
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  • Lösung
  • February 4, 2025

Bei Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsabschluß.

(kram man in deinen o2 Emails vom 04.01 zum Vertragsabschluß, da sollte im Anhang unter anderem auch eine Widerrufsbelehrung sein)

 

Was du meinst bezieht sich auf Warensendungen.

 

 


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  • February 4, 2025

Zum 28.1.2025 habe ich den Vertrag widerrufen, da die Netzabdeckung sehr schlecht ist. 

Was hat denn die Netzabdeckung (also Mobilfunk) mit einem DSL-Vertrag zu tun? Nichts. Eine blödere Ausrede habe ich wirklich noch nicht gehört. 


Klaus_VoIP
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  • February 5, 2025

Hier noch mal die richtige Widerrufsbelehrung:

https://www.o2online.de/assets/blobs/agb/widerruf-dsl/

Bei DSL handelt es sich um eine Dienstleistung und keinen Kauf. Vergl. BGB


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  • February 5, 2025

Hallo, die Widerrufsfrist beginnt allerdings auch erst laut Gesetz ab dem Zeitpunkt, an dem o2 mich über meine Frist informiert. Ist erst zum 15.1. geschehen als der Anschluss bestätigt wurde.


  • Autor
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  • February 5, 2025

Die Widerrufsfrist für Dienstleistungen (wie DSL) beginnt erst mit der tatsächlichen Erbringung der Leistung, also ab dem 15.01.2025. Mein Widerruf war somit fristgerecht. O2 verstößt gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, indem sie den Widerruf ablehn


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  • February 5, 2025

Die Frist beginnt mit Zugang der Widerrufbelehrung. Die solltest Du bei Abschluss per Mail zugeschickt bekommen haben bzw. in der Bestätigung als Anhang.

Da wird nicht gegen Recht verstoßen. Wenn die Leistung nicht stimmt informiere o2 und lass nachbessern. Wenn dies nicht möglich ist, Antrag auf Minderung oder je nach Schwere Sonderkündigung.


poales
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  • February 5, 2025

@ZHFH7ZFIEDVTB8 

wenn du keine Widerrufsbelehrung beim Abschluss erhalten hast reklamiere,

schriftlich und nachweisbar die Ablehnung.

Ansonsten schau hier.

 

Haben Sie einen anderen Vertrag (zum Beispiel über eine Dienstleistung oder Strom- oder Gaslieferung, Telefon- oder Internetanschluss) geschlossen, beginnt die Frist ab Vertragsschluss.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtausch-wenn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117


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  • February 6, 2025

O2 verweigert Widerruf trotz klarer Gesetzeslage!

Ich habe meinen O2-DSL-Vertrag am 04.01.2025 abgeschlossen, aber die Leistung wurde erst am 15.01.2025 freigeschaltet. Laut § 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist erst ab Bereitstellung der Dienstleistung – also ab dem 15.01. Mein Widerruf vom 28.01.2025 war somit fristgerecht.

O2 behauptet jedoch fälschlicherweise, die Frist hätte bereits ab Vertragsabschluss begonnen, und lehnt meinen Widerruf ab. Ich habe zu Telekom gewechselt, dort am 20.01. bestellt und die DSL-Leitung am 28.01. erhalten. Dort habe ich bis zum 11.02. Zeit für den Widerruf, genau so, wie es das Gesetz vorschreibt.

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? 

 


bs0
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  • February 6, 2025

Die Bundesnetzagentur wird dir ebenfalls bestätigen, dass die Frist mit der Auftragsbestätigung beginnt sofern du damit auch die Widerrufsbelehrung bekommen hast.

Du berufst dich auf den falschen Paragrafen. Maßgeblich ist § 355 Abs. 2.


Libertas
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  • February 6, 2025

“ erfolgte erst am 15.01.2025, und an diesem Tag habe ich auch eine erneute Widerrufsbelehrung per E-Mail erhalten. “

Du schreibst, du hast an dem Tag ERNEUT eine Widerrufsbelehrung erhalten, woraus ich schließe, dass dir bereits vorher diese Widerrufsbelehrung zugänglich gemacht wurde. zB mit der Auftragsbestätigung per Email.

 

Zitat aus einer Rechtskanzlei:

Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Wann sie beginnt, hängt von der Art des Vertrags ab. Zum Beispiel beim Kaufvertrag beginnt die Frist in der Regel mit der vollständigen Lieferung der Ware. In den meisten anderen Fällen ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich.

Die Frist beginnt allerdings erst zu laufen, nachdem der Unternehmer Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat.

 

Quelle


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  • February 6, 2025

Die Dienstleistung wurde erst vollständig am 15.01.2025 erbracht.


bs0
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  • February 6, 2025

Auch die Telekom gewährt laut Widerrufsbelehrung wie das Gesetz vorschreibt 14 Tage ab Vertragsschluss, kann aber natürlich im Einzelfall eine abweichende (längere) Frist einräumen.


Libertas
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  • February 6, 2025

@ZHFH7ZFIEDVTB8 ich glaube, das ist in dem Fall unerheblich. Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn man sich etwas beliest, wie auch bei meinem Beispieltext über deinem Post hier, ist in solchen Fällen der Zeitpunkt des Vertragsabschluß maßgeblich, sprich die Auftragsbestätigung. Bei einem Kaufvertrag, wo man physische Waren kauft, trifft es zu, dass die Widerrufsfrist, ab Zugang der Lieferung läuft.


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 6, 2025

Die Telekom hat im System 14 Tage ab dem Zeitpunkt ab dem ich DSL erhalten habe, nicht den Tag des Vertragsabschlusses. So ist es gesetzlich auch korrekt.


Libertas
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  • February 6, 2025

Nochmal, es gibt nicht die eine gesetzliche Regelung zum Widerruf. Das ist vom Vertrag abhängig. Wie mehrmals gesagt.


bs0
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  • February 6, 2025

Nein, so ist es laut Gesetz falsch, aber natürlich bedenkenlos weil länger als gesetzlich vorgegeben. In der Widerrufsbelehrung steht richtigerweise 14 Tage ab Vertragsschluss.

Was ist im § 355 Abs. 2 BGB für dich nicht verständlich? DSL ist kein Kaufvertrag.


o2_Michi
  • Moderator
  • February 15, 2025

Hallo ​@ZHFH7ZFIEDVTB8 🙂

im Falle von Mobilfunk- und Festnetzverträgen beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist mit dem Zugang der Widerrufsbelehrung. Es ist kein Onlinekauf eines physischen Produkts, dass man auspackt und begutachtet. Bei DSL-Verträgen werden die technischen Konditionen, Bandbreiten etc. beschrieben.

Gruß,

Michi


schluej
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  • February 15, 2025

@ZHFH7ZFIEDVTB8 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtausch-wenn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117

Du hättest auch das Gesetz etwas weiter lesen können § 356 Abs. 4 Nr. 2 BGB

4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen auch unter folgenden Voraussetzungen: ,

2. bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung 

a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,

Die Express Aktivierung war da nicht die beste Idee.

Zumal ich die Begründung der Netzabdeckung (Mobilfunk) im Zusammenhang mit DSL Festnetz nicht verstehe. Stimmt die bestellt Datenrate nicht mit der anliegenden überein?


o2_Manga
  • February 22, 2025

Hallo ​@ZHFH7ZFIEDVTB8,

erstmal herzlich willkommen in der o2 Community. Wie ich sehe, hast du ein sehr interessantes Thema gewählt, um dich hier einzubringen. 🙂

Um es abschließend zusammenzufassen: die User haben recht, bei einer Dienstleistung, gilt der Zugang der Widerrufsbelehrung, um die Frist zu wahren. 

In der Zwischenzeit wurde eine Reparatur für deinen DSL Anschluss durchgeführt, es sollte nun alles zu deiner Zufriedenheit laufen. Die Kündigung haben die Kolleg:innen ebenfalls für Januar 2027 vorgemerkt. 

Hast du den Vertrag beim anderen Anbieter inzwischen widerrufen oder läßt du nun zwei Anschlüsse in deiner Wohnung laufen?

Grüße