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Vom eigenen Anbieter übers Ohr gehauen - O2 Internet

  • January 13, 2025
  • 14 Antworten
  • 243 Aufrufe

Heute habe ich als langer Stammkunde von O2 mein erste sehr schlechtes Kundenerlebnis gehabt. Um 17:19 Uhr erhielt ich einen Anruf von der O2 Hotline. Eine Mitarbeiterin begrüßte mich und beglückwünschte mich als langjährigen Kunden zu der Treue zu O2 (Handy Kunde). Als Ergebnis fragte sie mich nach meinem Internetanbieter, der aktuell bei vodafone ist. Sie hätte ein günstiges Angebot das besser sei und ob ich nicht daran interessiert sein. Generell klang es interessant, ich habe jedoch um Bedenkzeit gebeten und wollte mir die Konditionen per Mail genauer ansehen.

Laut Ihrer Aussage sei das kein Problem, sie müsste jedoch vorher eine Aufnahme machen, dass ich einverstanden sei, um die Mails zu versenden. Ich fragte nach ob ich mich dann noch später Entscheiden könnte. Sie meinte ja, das ist kein Problem… Sie drängte mich zu der Aufnahme. Während der Aufnahme, fragte Sie nach der Schufa Auskunft, die ich verneinte… Dann meinte Sie das wäre im Paket dabei usw. letztendlich willigte ich ein, immer im Glauben noch einmal überlegen zu können. Ich meinte dann, ob ich wirklich noch überlegen kann, ich will jetzt noch nicht abschließen. Laut ihrer Aussage, ja ja kein Problem ohne Unterschrift können wir (o2) gar nichts machen. Das beruhigte mich und ich willigte dem Rest der Fragen der Aufzeichnung ein. 

Wie sich herausstellt ein großer Fehler, die Dame hat mich glatt angelogen; Um 17:35 Uhr hatte ich eine Mail von O2 in meinem Postfach “Vielen Dank für Ihre Bestellung”. Ich traute meinen Augen nicht, es war schon alles erledigt, Übernahme Termin Bestätigung und Kündigung bei Vodafone! Alles innerhalb weniger Minuten! 

Natürlich habe ich gleich einen Widerruf geschrieben, allerdings ist der Vertrag bei Vodafone schon gekündigt und es kann sein, dass ich die alten Konditionen, die sehr gut waren nicht mehr bekomme….

Also liebe Leute passt auf mit Telefongeschäften, selbst der eigene Anbieter will nur schneller Geld machen.

ich finde das sehr schade und beschämend für O2, ich bin seit über 15 Jahren Kunde und werde wohl meine gesamten Geschäftsbeziehungen einstellen. Da ich viele Bekannte und Freunde damals geworben habe, werde ich auch denen empfehlen O2 zu meiden…

Ein trauriger Stammkunde….

14 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • January 13, 2025

@DerStammkunde 

wende dich an Vodafone und lasse die Kündigung rausnehmen.

bei einem Widerruf per Mail  erhältst  du eine sofortige Eingangsbestätigung.

widerruf@cc.o2online.de


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 14, 2025

Widerrufe sind raus:
Bisher keinerlei Reaktion von O2 und bei der Hotline kommt man nicht durch.
Vodafone nimmt es auch nicht raus, weil ich ja angeblich den Anbieter beauftragt hätte und nur dieser den Auftrag stornieren kann..

Da glaubt man der Konkurrenz mehr als den eigenen Kunden…


Forum|alt.badge.img+14
  • Legende
  • January 15, 2025

Innerhalb von einem Tag zu erwarten dass der Widerruf gelesen und bearbeitet wurde ist sehr optimistisch. Beschämend ist das Verhalten der Mitarbeiterin, sowas ist vom Unternehmen sicher nicht gewünscht. Reich dazu doch eine Beschwerde ein, damit sie das Spiel so nicht weiter treibt.

Bei einem beauftragten Anbieterwechsel mit Rufnummermitnahme hat der neue Anbieter „die Hand auf dem Vertrag“. Da hat in Deinem Fall VF keine Möglichkeit irgendetwas zu tun, solange bei o2 der Auftrag nicht storniert ist.

Mit der jetzt eingereichten Kündigung sind Deine Chancen bei VF gestiegen mind die alten Konditionen bei einer Verlängerung wiederzubekommen oder sogar noch besser am Ende dazustehen. Kündigen wird belohnt und nicht abgestraft. 


o2_Manga
  • January 21, 2025

Hallo ​@DerStammkunde 

willkommen in der o2 Community. 🙂Schön, dass du dich hier bei uns gemeldet hast. 

Hast du inzwischen eine Stornobestätigung erhalten oder benötigst du noch unsere Unterstützung? 

Für gewöhnlich dauert die Bearbeitung eines Widerrufs bis zu sieben Werktagen. 

Grüße und Danke an poales und Facehugger für die Tipps. 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • July 23, 2025

An alle Mitlesenden, Kommentar in eigenen Beitrag verschoben: Customer Community


  • Besucher:in
  • June 20, 2026

Ja, der Post ist 1 Jahr alt; leider aber erwähnt hier niemand erheblich relevante Punkte.

Vorweg: Mit Erhalt der Eingangsbestätigung gilt ungeachtet der Begründung deine Stornierung innerhalb  der gesetzlichen Widerrufsfrist als zugestellt. Es ist hierbei KOMPLETT IRRELEVANT, wann die von o² bearbeitet wird. Ebenso sind per Email zugestellte Stornierungen rechtskräftig solange eben Kriterien wie Widerrufsfrist etc eingehalten!
Demnach sind trotzdem angestrebte Vergütungen o.ä. bar jeglicher legitimität;
die Bestätigungsmail reicht als Widerspruchsbegründung aus. Sollde dennoch ein erneuter Versuch einer Abbuchung unternommen werden ist die Bank über die Sperrung der Lastschriftbevollmächtigung seitens O² zu informieren und es darf bereits die erste Unterlassungsklage angestrebt werden.
Theoretisch. Aber so blöd ist kein Unternehmen welches sich weitere Bankgeschäfte auf deutschem/europäischem Boden verspricht.

Die Geschäftspraxis allerdings - inklusive der erkennbar widerrechtlich verschaften persönlichen Daten wie etwa Schufa unter dem im Raum stehendem Betrugsvorwurf macht eine Anzeige nicht nur ratsam sondern durchaus legitim. Zumal dir jene ebenso geholfen hätte VF verifiziert dich als Betrugsopfer anzuerkennen; DANN ist es eine Frage der Kullanz/ technischen Umsetzbarkeit.
Die Bildungsferne jener Angestellten wird bereits durch die Annahme der Anonymität deutlich,
da der Anruf unmittelbar zu ihr zurückverfolgbar ist.
(Was Fragen Einstellungspolitik aufkommen lässt… ;P)
Ihre O² - Zugehörigkeit wurde aufgrund der eingegangenen Bestellungsbestätigung belegt;
der erstellte Vertrag des weiterem klar dem jeweiligem Mitarbeiter zuweisbar. 
So schnell hätten hinzugezogene Beamte nichma nen Kaffee ausgetrunken;
ehe die die Dame aufs Revier begleiten.
Durch das widerrechtliche Verschaffen geschützter Daten wie SchuFa & Co  DSGVO - Freiwild.

Nun zu dem was leider auch dem Kunden gesagt sein muss:
Man schließt keine selbst initiierten Verkaufsgespräche am Telefon ab. 
Das bringen wir Kindern in der Grundschule bei. Ja, dumm gelaufen unso aber DEN Schuh musste dir anziehen; du hast Kleinkinder unterboten^^
Ebenso gibt es in Deutschland gewerblich agierend KEIN Unternehmen welches dir ohne Auftrag keine Infomaterial per Email zusenden darf (solange kein jugend- oder sicherheitsgefährdendes Material (unzensierte erotik; schusswaffenerwerb etc). Ein HANDYANBIETER? O_o 

Desweiteren erinnere ich daran, das auch IHR die Möglichkeit habt Telefonate aufzunehmen;
das jene Aufnahme vor Gericht als Beweismittel zulässig sind - unter Voraussetzung fehlender alternativer Möglichkeiten zur Beweissicherung -( LG Heidelberg, Urteil vom 05.08.2024 – 4 O 44/24)- und ihr die natürlich nicht andersweitig verwendet wie auf tiktok oder so^^

 


poales
Legende
  • Legende
  • June 20, 2026

@Eric G 

wenn du schon Empfehlungen zur Aufzeichnung von Gesprächen gibt's, 

weise bitte auch darauf hin, das eine Aufzeichnung nur zulässig ist, 

wenn der Gesprächspartner zustimmt,

ohne diese Zustimmung ist die Aufnahme illegal und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 


o2_Flo
  • Moderator
  • June 20, 2026

Hallo ​@Eric G,

danke für die Ausführung und willkommen in der o2 Community :)

Wie du selbst geschrieben hast, ist der Beitrag bereits ein Jahr alt. Schau dich doch demnächst in den etwas aktuelleren Beiträgen um.

Ich würde dich allerdings bitten, den Zynismus etwas runter zu fahren. Wir bewegen uns hier auf Augenhöhe, auch wenn es natürlich oft um Themen geht, die die Gemüter erregen. 

Schau dir trotzdem gerne unsere Netiquette an ;)

Viele Grüße,
Flo


  • Besucher:in
  • June 20, 2026

Nachtrag, da der komplette Beitrag aufgrund einer unnötigen Anmerkung weder in Format noch Rechtschreibung editierbar geworden ist:

“... - unter Voraussetzung fehlender alternativer Möglichkeiten zur Beweissicherung -...”

Der Hinweis zu Einschränkungen der Legalität& Verwertbarkeit von Gesprächsaufnahmen ohne eingeholter Genehmigung ist bereits klar vorhanden.
Ich sprach nicht von beliebiger Veröffentlichung oder sonstigem Missbrauch,
sondern ausdrücklich von einer möglichen Beweissicherung bei fehlenden gleichwertigen Alternativen. Genau hierzu war das Aktenzeichen genannt: LG Heidelberg, Urteil vom 05.08.2024 – 4 O 44/24.

Eine solche Aufnahme gehört ausschließlich in rechtliche Verfahren und nicht in die Öffentlichkeit.
“…. und ihr die natürlich nicht andersweitig verwendet wie auf tiktok oder so ….”
 


poales
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  • June 20, 2026

Beiträge können nur 1 Std. nach Erstellung editiert werden.

 


bs0
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  • June 20, 2026

Auch für eigene Zwecke (Beweissicherung) ist die Aufzeichnung nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Gesprächspartners zulässig.

Das zitierte Urteil ändert daran nichts. Und was die Verwertung betrifft, ob man in solchen Situationen von einer Beweisnot ausgehen könnte, bezweifle ich stark, zumal man vor dem Gespräch nicht von einem rechtswidrigen Verhalten ausgehen kann, und in solchen Situationen wie die hier genannten kein Grund besteht, die Zustimmung des Mitarbeiters nicht einzuholen.

Ist ohnehin reine Theorie, da für einen wirksamen Vertragsschluss die Zustimmung des Kunden in Textform erforderlich ist.


  • Besucher:in
  • June 20, 2026

@bs0 :

Es ist wirklich unfassbar. Lest ihr eigentlich, bevor ihr an vage wiedererkannten Worten Kritik übt?Soll es euch eine Ai mit Buntstiften malen?
Ich habe das Wort BEDINGT! nicht ohne Grund gewählt.Diesmals sogar fett, krusiv & unterstrichen. Hätte es wohl in Teletabbyfarben aufleuchten lassen sollen.

Meine Aussage war unmissverständlich: “Unter der Voraussetzung fehlender Alternativen zur Beweissicherung ist eine solche Aufnahme rechtlich eben doch! verwertbar.
Genau das hat das LG Heidelberg (4 O 44/24) bestätigt.
Stattdessen ignorierst du jene glasklar festgehaltene Bedingung komplett um mir stattdessen reflexartig zu erklären, dass Aufnahmen ‚generell unzulässig‘ seien, was anbei jegliche Überwachung deiner Auffassung nach eine Straftat darstellen.

Wenn der Unterschied zwischen einem pauschalen Verbot und einer bedingten, rechtlich bestätigten Ausnahme (bei Beweisnot) nicht begreifbar ist, erübrigt sich jede weitere Diskussion.
Bildungsaufträge sind weder an mich zu richten noch ist eine Dienlichkeit erkennbar da bereits andere augenkundig trotz erheblicher Überzahlung komplett versagten...

bs0
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  • Legende
  • June 20, 2026

Kein Grund frech zu werden!

Nein, deine Aussage war ganz und gar nicht unmissverständlich. Lies doch nochmal was du geschrieben hast. Es gibt kaum eine denkbare Situation wo die heimliche Aufzeichnung eines Gesprächs mit der Kundenbetreuung unter Beweisnot fallen würde. Und “keine andere Alternative” ist nicht gleich Beweisnot. Beweisnot hast du gar nicht erwähnt, und auch eine Unterscheidung zwischen Zulässigkeit der Aufnahme und Verwertbarkeit als Beweis ist deinem Text nicht zu entnehmen, Sorry, aber wenn du wiederholt ein nur bedingt relevantes Urteil zitierst, dann bitte so, dass es zum Sachverhalt des Themas passt. Und nicht gleich allergisch reagieren, wenn andere Leute etwas berechtigterweise klarstellen.

Nein, keine weitere Diskussion nötig.


Sächsin
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  • June 20, 2026

"Das bringen wir Kindern in der Grundschule bei."

 

Du unterrichtest Grundschüler?