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Warum O2
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Hallo - ich hätte da drei Fragen.



1.



Wann ist der tatsächliche Vertragsbeginn (Onlinebestellung) ab dem die Widerrufsfrist läuft ?



 



Laut AGB mit Erhalt der Auftragsbestätigung:



"Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch  Unterschrift beider Vertragspartner  oder mit  Zugang einer Auftragsbestätigung von Telefónica Germany beim Kunden, spätestens aber mit Bereitstellung der beauftragten Leistung zustande."



 



Gelegentlich liest man aber "Bei Erhalt der Widerrufsbelehrung".



Das wäre dann also mit der Begrüßungsmail direkt nach der Bestellung.



 



Was ist nun verbindlich richtig ?



 



2.



Ich habe mit der Auftragsbestätigung auch die Zugangsdaten zum Kundencenter erhalten.



Ich kann mich da einloggen aber keine Daten sehen oder bearbeiten.



(Bestellung und Auftragsbestätigung stimmen nicht überein)



 



Ist das normal ?



 



3.



Ich habe nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Portierung der Rufnummer schriftlich storniert.



(Noch keine Rückmeldung)



 



Ist die Stornierung noch möglich



 



Gruß



NoWay17



 



 



 



 



Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, aber (bei Dienstleistungen) nicht vor Vertragsschluss bzw. (bei Lieferung von Waren) nicht vor der Lieferung.



 



In deinem Fall (in dem die Widerrufsbelehrung vor der Auftragsbestätigung kam) also erst mit der Auftragsbestätigung (= Vertragsschluss).




"Hinweise zu Ihrem Widerrufsrecht:



Ihr  Widerrufsrecht  richtet  sich  nach  der  Widerrufsbelehrung  für  Dienstleistungen,  soweit  ihre  Bestellung  eine  Dienstleistung  (z. B.  einen  Mobilfunktarif)  zum

Gegenstand hat.

Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen, soweit Ihre Bestellung die Lieferung einer Sache (z. B. ein Smartphone) zum

Gegenstand hat.

Umfasst Ihre Bestellung ein Paket aus Dienstleistungen und Waren, die wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass ein Bestandteil nicht, oder nur zu

anderen Konditionen ohne den anderen Teil bestellt werden kann, (z.B. vergünstigtes Smartphone mit Mobilfunktarif) führt der Widerruf des einen Teils stets zur

Rückabwicklung des ganzen Paketes."



 



Dann trifft "Paket aus Dienstleistungen und Waren"



bei einer normalen DSL-Bestellung nicht zu ?



Das wäre bei mir erst in drei Monaten(Erhalt des Routers).



 



Edit:



Wenn der Vertrag heute beginnt könnte ich bei 1 Monat Kündigungsfrist eigentlich jederzeit bei O2



kündigen obwohl ich noch 3 Monate beim alten Provider bin ?



Also alles gar kein Problem ?



 



Gruß



NoWay17




Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung, frühestens jedoch mit Erhalt der Auftragsbestötigung = Vertragsschluss. Vertragsbeginn (und Beginn der Zahlkungspflicht) ist der Tag der erfolgreichen Freischaltung des Anschlusses).




Wo ist das exakt und verbindlich nachzulesen ?



 



Mit der Begrüßungsmail kommt die Widerrufsbelehrung.



Dann passiert exakt 14 Tage nichts.



Da liegt die Vermutung nahe daß hier seitens O2 die Widerrufsfrist abgewartet wird.



 



Gruß



NoWay17




Nein, das legt überhaupt nichts nahe, weil die Widerrufsfrist nach diesen 14 Tagen nicht abgelaufen ist.



 



Nachzulesen in §§ 312d Abs. 2, 355 BGB. 




Danke für den Hinweis aufs BGB - eine grauenhafte Paragraphenwüste. 👎



 



Hundertfach die gleichen Fragen in allen Foren.



Warum kann man die Schritte vom Bestellvorgang bis zum tatsächlichen Anschlußtermin mit allen Fristen nicht klar und deutlich irgendwo in den FAQ finden.



Im Kundencenter steht außer meinem Namen exakt garnichts.



 



phonefux schrieb:

Nein, das legt überhaupt nichts nahe ...



Selbstverständlich tut es das - sonst wäre ich (und nicht nur ich) gar nicht darauf gekommen.



 



Gruß



NoWay17