Hallo - ich hätte da drei Fragen.
1.
Wann ist der tatsächliche Vertragsbeginn (Onlinebestellung) ab dem die Widerrufsfrist läuft ?
Laut AGB mit Erhalt der Auftragsbestätigung:
"Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder mit Zugang einer Auftragsbestätigung von Telefónica Germany beim Kunden, spätestens aber mit Bereitstellung der beauftragten Leistung zustande."
Gelegentlich liest man aber "Bei Erhalt der Widerrufsbelehrung".
Das wäre dann also mit der Begrüßungsmail direkt nach der Bestellung.
Was ist nun verbindlich richtig ?
2.
Ich habe mit der Auftragsbestätigung auch die Zugangsdaten zum Kundencenter erhalten.
Ich kann mich da einloggen aber keine Daten sehen oder bearbeiten.
(Bestellung und Auftragsbestätigung stimmen nicht überein)
Ist das normal ?
3.
Ich habe nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Portierung der Rufnummer schriftlich storniert.
(Noch keine Rückmeldung)
Ist die Stornierung noch möglich
Gruß
NoWay17
Seite 1 / 1
Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, aber (bei Dienstleistungen) nicht vor Vertragsschluss bzw. (bei Lieferung von Waren) nicht vor der Lieferung.
In deinem Fall (in dem die Widerrufsbelehrung vor der Auftragsbestätigung kam) also erst mit der Auftragsbestätigung (= Vertragsschluss).
In deinem Fall (in dem die Widerrufsbelehrung vor der Auftragsbestätigung kam) also erst mit der Auftragsbestätigung (= Vertragsschluss).
"Hinweise zu Ihrem Widerrufsrecht:
Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen, soweit ihre Bestellung eine Dienstleistung (z. B. einen Mobilfunktarif) zum
Gegenstand hat.
Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen, soweit Ihre Bestellung die Lieferung einer Sache (z. B. ein Smartphone) zum
Gegenstand hat.
Umfasst Ihre Bestellung ein Paket aus Dienstleistungen und Waren, die wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass ein Bestandteil nicht, oder nur zu
anderen Konditionen ohne den anderen Teil bestellt werden kann, (z.B. vergünstigtes Smartphone mit Mobilfunktarif) führt der Widerruf des einen Teils stets zur
Rückabwicklung des ganzen Paketes."
Dann trifft "Paket aus Dienstleistungen und Waren"
bei einer normalen DSL-Bestellung nicht zu ?
Das wäre bei mir erst in drei Monaten(Erhalt des Routers).
Edit:
Wenn der Vertrag heute beginnt könnte ich bei 1 Monat Kündigungsfrist eigentlich jederzeit bei O2
kündigen obwohl ich noch 3 Monate beim alten Provider bin ?
Also alles gar kein Problem ?
Gruß
NoWay17
Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen, soweit ihre Bestellung eine Dienstleistung (z. B. einen Mobilfunktarif) zum
Gegenstand hat.
Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen, soweit Ihre Bestellung die Lieferung einer Sache (z. B. ein Smartphone) zum
Gegenstand hat.
Umfasst Ihre Bestellung ein Paket aus Dienstleistungen und Waren, die wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass ein Bestandteil nicht, oder nur zu
anderen Konditionen ohne den anderen Teil bestellt werden kann, (z.B. vergünstigtes Smartphone mit Mobilfunktarif) führt der Widerruf des einen Teils stets zur
Rückabwicklung des ganzen Paketes."
Dann trifft "Paket aus Dienstleistungen und Waren"
bei einer normalen DSL-Bestellung nicht zu ?
Das wäre bei mir erst in drei Monaten(Erhalt des Routers).
Edit:
Wenn der Vertrag heute beginnt könnte ich bei 1 Monat Kündigungsfrist eigentlich jederzeit bei O2
kündigen obwohl ich noch 3 Monate beim alten Provider bin ?
Also alles gar kein Problem ?
Gruß
NoWay17
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung, frühestens jedoch mit Erhalt der Auftragsbestötigung = Vertragsschluss. Vertragsbeginn (und Beginn der Zahlkungspflicht) ist der Tag der erfolgreichen Freischaltung des Anschlusses).
Wo ist das exakt und verbindlich nachzulesen ?
Mit der Begrüßungsmail kommt die Widerrufsbelehrung.
Dann passiert exakt 14 Tage nichts.
Da liegt die Vermutung nahe daß hier seitens O2 die Widerrufsfrist abgewartet wird.
Gruß
NoWay17
Mit der Begrüßungsmail kommt die Widerrufsbelehrung.
Dann passiert exakt 14 Tage nichts.
Da liegt die Vermutung nahe daß hier seitens O2 die Widerrufsfrist abgewartet wird.
Gruß
NoWay17
Nein, das legt überhaupt nichts nahe, weil die Widerrufsfrist nach diesen 14 Tagen nicht abgelaufen ist.
Nachzulesen in §§ 312d Abs. 2, 355 BGB.
Nachzulesen in §§ 312d Abs. 2, 355 BGB.
Danke für den Hinweis aufs BGB - eine grauenhafte Paragraphenwüste.
Hundertfach die gleichen Fragen in allen Foren.
Warum kann man die Schritte vom Bestellvorgang bis zum tatsächlichen Anschlußtermin mit allen Fristen nicht klar und deutlich irgendwo in den FAQ finden.
Im Kundencenter steht außer meinem Namen exakt garnichts.
Gruß
NoWay17
Hundertfach die gleichen Fragen in allen Foren.
Warum kann man die Schritte vom Bestellvorgang bis zum tatsächlichen Anschlußtermin mit allen Fristen nicht klar und deutlich irgendwo in den FAQ finden.
Im Kundencenter steht außer meinem Namen exakt garnichts.
phonefux schrieb:Selbstverständlich tut es das - sonst wäre ich (und nicht nur ich) gar nicht darauf gekommen.
Nein, das legt überhaupt nichts nahe ...
Gruß
NoWay17
Werde Teil der O₂ Community!
- Melde dich bei Mein O₂ an (oder registriere dich schnell)
- Wähle deinen Nutzernamen für die Community
- Erstelle dein Thema oder deinen Kommentar und lass dir schnell und unkompliziert helfen
Anmelden
Enter your E-mail address. We'll send you an e-mail with instructions to reset your password.