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Vertrag Kündigen mit Schweren Folgen

  • September 13, 2021
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49 Antworten

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  • September 13, 2021

Der TE hat den Vertrag gekündigt - und zwar nicht zum Ende der Vertragslaufzeit sondern zu einem früheren Zeitpunkt. Das widerspricht der vertraglichen Regelung, wodurch o2 berechtigt ist Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB zu verlangen. 

Der TE hat keinen Umzugsauftrag erteilt, sondern vielmehr die Abnahme der Leistung von o2 endgültig verweigert. Einen Anspruch auf Ratenzahlung für den Schadensersatz kann ich nicht erkennen, zumal es sich um einen so geringen Betrag handelt, der bei gebotenem Bemühen auch in einer Summe aufzubringen ist. 

Eine Stundung führt zum Leistungsverweigerungsrecht durch o2. 

Leider ist das nicht ganz richtig. Vielmehr verzichtet der Kunde auf die Leistung in dem er den Anschluss nicht mehr nutzen will. Gekündigt hat o2. Ein Schaden für o2 ist nicht entstanden. o2 steht also nur die vertraglich vereinbarte Summe vertragsgemäß monatlich bis Ende der ursprünglichen Laufzeit zu.

Richtig das Sollen die auch haben , wie gesagt das bin ich ja auch gewillt zu zahlen wie gewohnt und dann auch weiter in meinen Normalen Konditionen … Sprich meinen 72,96€ … im monat …. Aber zu sagen das diese Zahl Resultierte aus meinem Handyvertrag ist halt …. naja … 


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  • September 13, 2021

Der TE schreibt doch schon in der Überschrift, dass er gekündigt hat. Zudem kann man den Anschluss auch nicht einfach an der alten Adresse lassen wie er ist, da der Anschluss mit dem Auszug von Rechts wegen stillgelegt werden muss. 

Ich denke es ist sinnvoller seine Energie darauf zu verwenden, die 500 EUR aufzubringen als weiterhin seine Zeit darauf zu verschwenden, eine Ratenzahlung zu erwirken. Damit verdient man kein Geld und vom Anwalt gibt’s auch kein Geld, der kostet nur Geld. Und zahlen muss der TE es so oder so. 


bs0
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  • September 13, 2021

Das muss der TE dann entscheiden. Ich würde es aber verstehen wenn er sich wehren möchte. Ich würde es.


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  • September 13, 2021

Also ich verstehe, wenn o2 sich gegen diese “Ich bin dann mal weg” Mentalität wehrt, die der TE schon seinen ersten drei Sätzen zum Ausdruck gebracht hat.


Bollermann
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  • September 13, 2021

Wende dich schriftlich an o2 ... Widerspreche der Rechnungsstellung schriftlich per Fax oder Einschreiben , schreibe, dass du die 500€ mtl oder  per Ratenzahlung zahlen möchtest und warte auf die schriftliche Antwort. 

 

Mit einer für dich negativen Reaktion seitens o2 kannst du dann immernoch die Rechtsschutz einschalten...

 

 

 

.. telefonisch kann man das nicht entscheiden..


bs0
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  • September 13, 2021

@blablup Ich verstehe das Problem nicht. Der Kunde verzichtet freiwillig auf die Leistung, dadurch spart o2 viel Geld. 


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  • September 13, 2021

Wende dich schriftlich an o2 ... Widerspreche der Rechnungsstellung schriftlich per Fax oder Einschreiben , schreibe, dass du die 500€ mtl oder  per Ratenzahlung zahlen möchtest und warte auf die schriftliche Antwort. 

 

Mit einer für dich negativen Reaktion seitens o2 kannst du dann immernoch die Rechtsschutz einschalten...

 

 

 

.. telefonisch kann man das nicht entscheiden..

@Bollermann also einfach direkt an o2 schreiben per einschreiben, meine lage erklären etc und dann danach immer noch mal überlegen rechtschutz in anspruch zu nehmen ? gut das werde ich dann mal machen hätte ich auch selber drüber nachdenken können , aber wenn man halt so in rage ist … da kann man dann manchmal nicht klar denken .

 

Danke erstmal für den tip, Ich halte euch auf dem laufenden .


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  • September 13, 2021

Der TE verzichtet nicht freiwillig auf Leistung, vielmehr macht er vertragswidrig durch Auszug und Kündigung o2 es unmöglich diese zu erbringen. Für diese Vertragsverletzung steht o2 der Schadensersatz zu. 

Es stand dem TE frei, o2 mit dem Umzug des Anschluss an die neue Adresse kostenpflichtig zu beauftragen und somit den Vertrag bis zu seinem regulären Ende einschließlich der üblichen monatlichen Zahlung fortzuführen. In diesem Fall wäre auch kein Schadensersatz berechnet worden. Der TE hat aber erklärt, eben dies nicht zu wollen. 


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  • September 13, 2021

Der TE verzichtet nicht freiwillig auf Leistung, vielmehr macht er vertragswidrig durch Auszug und Kündigung o2 es unmöglich diese zu erbringen. Für diese Vertragsverletzung steht o2 der Schadensersatz zu. 

Es stand dem TE frei, o2 mit dem Umzug des Anschluss an die neue Adresse kostenpflichtig zu beauftragen und somit den Vertrag bis zu seinem regulären Ende einschließlich der üblichen monatlichen Zahlung fortzuführen. In diesem Fall wäre auch kein Schadensersatz berechnet worden. Der TE hat aber erklärt, eben dies nicht zu wollen. 

Falsch Ich hatte eine Sonderkündigung geschrieben das sogar 4 wochen vor dem Auszug da Ich die Wohnung durch Eigenbedarf Verloren habe, und daraufhin zu meiner Freundin gezogen bin.

  1. Wie willst du einen anschluss nutzen wenn kein nutzbarer Anschluss da ist? Ergo nicht möglich .
  2. Es ist kein Vertragsbruch wenn Ich aus ner Wohnung ausziehe , geschweige das du sagst es sei Schadensersatz denn das ist es nicht es ist der Restbetrag den Ich bis März gezahlt hätte :rolling_eyes: .

Also erstmal Richtig schauen und dann Go… 

Ich versuche nun erstmal o2 via Einschreiben zu erreichen, denn die haben Wohl andere Möglichkeiten als das so nen 0 8 15 callcenter “servicearbeiter” hat. Klar die machen auch nur Ihren job, aber zu Sagen …. Nein eine Ratenzahlung ist nicht möglich ihr Vertrag muss erst ne Vollsperrung innewohnen bis o2 dort tätig werden darf/kann…. Okay mal davon abgesehen das Ich nicht mehr Telefonieren könnte etc … stelle ich Mir die Frage wie man o2 Sonst noch erreichen solle wenn nicht über Telefonie … klar in den Laden gehen aber die machen dann auch nichts, gerade eben schon gehabt.

Deswegen jetzt Erstmal das einschreiben .


bs0
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  • September 13, 2021

Hä? Es gibt weder eine Vertragsverletzung noch einen Schadensersatzanspruch. Der Vertrag wird von o2 nicht erfüllt weil der TE das nicht möchte bzw. ermöglicht. Aus diesem Grund muss der TE trotzdem weiterhin zahlen. Nach welchem Recht ist das aber eine Vertragsverletzung, und auf welcher vertraglichen Grundlage steht o2 hier Schadensersatz zu?


Sandroschubert
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Falsch Ich hatte eine Sonderkündigung geschrieben das sogar 4 wochen vor dem Auszug da Ich die Wohnung durch Eigenbedarf Verloren habe, und daraufhin zu meiner Freundin gezogen bin.

  1. Wie willst du einen anschluss nutzen wenn kein nutzbarer Anschluss da ist? Ergo nicht möglich .

Ich sehe hier genau den Knackpunkt. Einfach einen Umzug melden. Dann sieht O2 das nicht versorgt werden kann und alles ist in trockenen Tüchern. 

Bei einfach kündigen geht halt die alles automatisch. Das Ergebnis sieht du jetzt.

Dir wurden ja schon mehrere Tips gegeben, wie du weiter verfahren kannst.


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  • September 13, 2021

In einem DSL-Vertrag ist die Erbringung der vertraglichen Leistung an einer vertraglich festgelegten Wohnung an einer bestimmten Adresse vereinbart. Diesen Anschluss hat o2 wie vereinbart bereit gestellt. Der TE hat nun aber den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit bzw. Verlängerungsperiode gekündigt. Darin liegt der Vertragsbruch. 


bs0
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  • September 13, 2021

@blablup Mit Verlaub, du bist hier auf dem Holzweg. Eine Kündigung ist niemals ein Vertragsbruch! Ein Vertrag darf jederzeit fristgerecht gekündigt werden - wirksam zum Vertragsende, fristlos wenn die Voraussetzungen vorliegen, oder vorzeitig als Sonderkündigung wenn die gesetzlichen Vorgaben zutreffen. In diesem Fall hat der TE den Vertrag vorzeitig kündigen wollen, was o2 aus den bekannten Gründen abgelehnt hat. Der TE hatte dann entweder die Möglichkeit, den Anschluss umzuziehen, oder (sofern er nicht mehr an der Vertragsadresse wohnt oder Eigentümer ist) deaktivieren zu lassen. Das ist der Default wenn man keine Entscheidung trift, und so ist es beim TE gewesen. Wird der Anschluss deaktiviert, ist o2 von der Leistungserbringung befreit, der Kunde muss dennoch seine vertragliche Pflichten (= monatliche Zahlungen leisten) erfüllen. Eine Pflicht, den Anschluss umzuziehen oder zu nutzen besteht nicht.

o2 hat Anspruch auf die Grundgebühr jeden Monat für die Restlaufzeit. Mehr nicht. Wenn überhaupt liegt hier ein Vertragsbruch darin, dass o2 den Mobilfunkvertrag sperren will wenn der TE den Gesamtbetrag aus dem DSL-Vertrag nicht auf einmal zahlt, obwohl dieser gar nicht fällig ist. Hier entsteht ggf. ein Schadensersatzanspruch seitens des Kunden. Wie bereits geschrieben sind die Hotlinemitarbeiter mit der Situation sicherlich überfordert, allerdings sollte die Rechnungsabteilung die nötigen Anpassungen problemlos vornehmen können. Wie sie das systemseitig macht kann dem TE egal sein.


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  • September 13, 2021

Da ist o2 einschließlich seiner Rechtsabteilung, die dieses Vorgehen als Standardprozess sicherlich im Vorfeld als rechtlich einwandfrei abgesegnet hat, wohl anderer Meinung. Der TE kann ja gern im Vertrauen auf weise Forenmitglieder den Rechtsweg gehen und dies vor Gericht abklären lassen. Die o2 Anwälte freuen sich bestimmt, etwas Arbeit zu bekommen. 


bs0
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  • September 13, 2021

Wenn man überlegt was alles in den letzten Jahren - von der eigenen Rechtsabteilung - wohl als ‘rechtlich einwandfrei abgesegnet' wurde…

Standardprozess vielleicht, und wenn ein Kunde damit einverstanden ist: Kein Problem. Ich denke allerdings, dass es sich eher um einen Fall von Unwissenheit der Hotlinemitarbeiter (kommt für die meisten sicherlich nicht so oft vor) bzw. fehlenden Kompetenzen handelt, so offensichtlich wie die Vertrags- bzw. Rechtslage hier ist. Vor Gericht kommt das bestimmt nicht, es wäre m.E. sogar fast beschämend wenn ein Anwalt deswegen schreiben müsste.

Der TE kann ja weiter berichten.


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  • September 21, 2021

Herzlich willkommen in der Chat-Warteschleife. Du wirst schnellstmöglich mit dem nächsten freien Chat-Berater verbunden.
Kennst du schon unsere Mein o2 App? Hier kannst du deine Verträge selbst verwalten, persönliche Daten ändern und deine Rechnung einsehen. Ganz bequem von zu Hause oder unterwegs. Hier klicken und auf dem Smartphone installieren!

XXXXXXXXXX ihr schreiben vom 15.09.2021

XXXXXXXXXXHallo und herzlich Willkommen im o2 Service-Chat.

XXXXXXXXXXGuten tag , ich möchte eine Ratenzahlung vereinbaren, da ich den betrag von 392,72€ nicht auf einen schlag abtragen kann , da ich aktuell arbeitslos geworden bin und dies einfach nicht möglich ist

XXXXXXXXXXHerzlich willkommen im Mahnwesen der Telefónica, du schreibst mit XXXXXXXXXX

XXXXXXXXXXGuten tag , ich möchte eine Ratenzahlung vereinbaren, da ich den betrag von 392,72€ nicht auf einen schlag abtragen kann , da ich aktuell arbeitslos geworden bin und dies einfach nicht möglich ist

XXXXXXXXXXTut mir leid, aber eine Ratenzahlung ist erst möglich wenn mobile Daten und abgehende Telefonie wegen Zahlungsrückstand gesperrt wurden.

XXXXXXXXXXach und lassen sie mich raten das wird dann erst alles wieder freigeschaltet wenn alles auf 0 ist?

XXXXXXXXXXbedeutet ich bekomme weiter meine rechnugen die ich zahlen soll , und zahle für eine leistung dann dort die ich nicht erhalte ? ist das korrekt?

XXXXXXXXXXDas ist leider so. :-(

XXXXXXXXXXDas ist illegal

XXXXXXXXXXWenn es illegal wäre dürften wir es nicht machen.

XXXXXXXXXXokay kurze fakten

XXXXXXXXXXalso man hatte mich angeblich versucht zu erreichen nach meiner sonder kündigung um den weiteren verlauf zu klären ... das ist nie passiert.

XXXXXXXXXXdann habe ich eine kündigung meines internetvertrages erhalten wo dann drinne stand man habe versucht mich zu erreichen was halt einfach nicht stimmt und jetzt soll ich so abgezockt werden ?

XXXXXXXXXXIch Bin Streamer und werde jeden tag gefragt was o2 nun macht bezüglich des umzugdilemmers !?! also sagen sie mir wie wir nun weiter verfahren damit beide eine adäquate lösung finden denn ansonsten werde ich den kompletten vertrag bei ihnen beendigen mit der ansicht das sie mich betrügen

XXXXXXXXXXTut mir leid, aber dazu kann ich nichts sagen. Ich habe hier keine Möglichkeit eine Ratenzahlung einzurichten, ohne das gesperrt wurde. Und wie ich sehe haben die Kollegen von Social Media schon meine Vorgesetzten angeschrieben und da wohl die gleiche Antwort bekommen.

XXXXXXXXXXund das ganze werde ich wie es schon dokumentiert ist so auch weiter tragen ... denn dies ist eine Komplette Verletzung geschäflicher beziehungen und das ich weder versucht worden bin telefonisch zu erreichen noch Postalisch um die angelegenheit der Sonderkündigung zu klären können mehrere bezeugen

XXXXXXXXXXGut dann werde Ich damit an die öffentlichkeit Treten !

XXXXXXXXXXDas kannst du tun.

XXXXXXXXXXDas ist mein Gutes Recht und das Werde Ich auch und dann wird man sehen das sie einfach Ihre Kundschaft verarschen und das auch noch in einer scheiss Pandemiezeit... das kommt dazu also Ich war anfangs wirklich zufrieden und deswegen habe ich auch den handyvertrag gemacht ... aber dies jetzt ...

XXXXXXXXXXdas ist das letzte ! Und welches Recht Nehmen SIE sich raus mich zu Duzen ?!

XXXXXXXXXXWir duzen grundsätzlich im Chat und in WhatsApp. Aber wenn SIE das nicht wollen kann ich auch gerne siezen. Ich wünsche IHNEN dann noch einen schönen Abend, bleiben SIE gesund.

 

 

So und nun sag mir mal Jemand das sei Legal was o2 Dort abzieht!

Edit o2_Lars: Namen anonymisiert, bitte in einem öffentlichen Forum keine Mitarbeiternamen nennen.


bs0
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  • September 21, 2021

Warum versuchst du das im Chat zu regeln? Du musst dich schriftlich an o2 wenden.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, kannst du dich im Falle einer Ablehnung dort beraten lassen.

Übrigens, es geht nicht wirklich um eine Ratenzahlung. Du möchtest den Rechnungsbetrag vertragsgemäß weiterhin monatlich zahlen.


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  • September 21, 2021

Warum versuchst du das im Chat zu regeln? Du musst dich schriftlich an o2 wenden.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, kannst du dich im Falle einer Ablehnung dort beraten lassen.

Übrigens, es geht nicht wirklich um eine Ratenzahlungen. Du möchtest den Rechnungsbetrag vertragsgemäß weiterhin monatlich zahlen.

Der DSL Vertrag wurde ja seitens o2 gekündigt schon und dementsprechend ist dieser nicht mehr aktiv und laufend.


bs0
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  • September 21, 2021

Das verstehe ich, aber o2 muss den Betrag trotzdem weiterhin monatlich in Rechnung stellen. Wenn das systemseitig nur mit Ratenzahlung geht ist das natürlich auch OK.


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  • September 21, 2021

ja eben nicht die wollen ja jetzt den mobilfunkvertrag sperren also werde ich meinen anwalt einschalten denn das was o2 macht ist sogar laut verbraucherschutz rechtswiedrig 


bs0
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  • September 21, 2021

Ja ist es, und wie gesagt, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre es sicherlich nicht verkehrt, dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Höchstwahrscheinlich reicht ein entsprechend formuliertes Schreiben aus.


Klaus_VoIP
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  • September 21, 2021

ja eben nicht die wollen ja jetzt den mobilfunkvertrag sperren also werde ich meinen anwalt einschalten denn das was o2 macht ist sogar laut verbraucherschutz rechtswiedrig 


Bei einem rechtswidrigen Vorgehen bietet das womöglich sogar einen sofortigen Ausstieg aus allen Verträgen. Nach Sperre per Einschreiben eine Entsperrung mit Termin von 14 Tagen fordern. Danach Rechtsanwalt oder gleich fristlose Kündigung.


o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • September 22, 2021

Hallo @NeroDS und willkommen hier in unserer o2 Community :-)

Oha, das klingt ja nicht so ideal, da scheint einiges nicht ganz optimal gelaufen zu sein, das ist natürlich mehr als ärgerlich :-/

Einiges an grundsätzlichen Informationen hast du ja schon über unsere unterschiedlichen Kontaktkanäle erhalten, wenn ein Vertrag vorzeitig beendet wird, dann werden alle noch offenen monatlichen Gebühren der Mindestlaufzeit auf einmal fällig, da werden auch wir hier in unserer Community keine andere Aussage treffen.

Sofern ein Kombivorteil bestand, liefen Festnetz- und Mobilfunk unter einer Kundennummer und auf einer Rechnung. Entsteht ein hoher Rechnungsbetrag durch einen Vertrag (oder dessen Ende), so wirkt sich dies auf alle Verträge aus, die unter dieser Kundennummer und Rechnung laufen. So kann es bei einem offenen Betrag eben auch zu einer Sperrung des Mobilfunkvertrages kommen. :-/

Wenn ein Umzug erfolgt, aus welchen Gründen auch immer, dann bitte immer und auf jeden Fall auch einen Umzug anlegen lassen, damit uns die Möglichkeit bleibt, den Vertrag zu erfüllen. Auch, wenn schon ein Internetanschluss besteht, ist in vielen Fällen auch ein zweiter möglich. Es lässt sich zum Beispiel über eine weitere TAE Dose sehr oft auch ein zweiter DSL Anschluss nutzen, falls ein bestehender Anschluss über eine andere Technologie abgebildet wird, zum Beispiel Glasfaser oder Kabel, dann steht der Nutzung von DSL im Regelfall nichts mehr im Wege.

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen durch Umbauten oder Sanierungen oder auch dem Ausbau der Infrastruktur durch unseren Vorleister kein DSL Anschluss über Kupfer gelegt werden kann. In einem solchen Fall, der sich eben im Rahmen eines beauftragten Umzugs klären lässt, besteht die Möglichkeit, mit einer Einmalzahlung von 3 Monatsraten den Vertrag vorzeitig beenden zu können. Dazu ist aber eben die Beauftragung des Umzuges wirklich zwingend erforderlich.

Wenn wie in diesem Fall der Anschluss bereits deaktiviert, der Vertrag vorzeitig beendet und der Restbetrag bereits fällig und abgebucht wurde, dann können auch wir hier nicht mehr wirklich noch aktiv werden, da dann bereits sämtliche Prozesse durchgelaufen sind. :-/

Letztendlich kann ich nur den Tipp geben, den offenen Betrag möglichst zeitnah zu begleichen. 

Übrigens, sollte zum deaktivierten DSL vertrag auch ein Mietrouter gehört haben, so kannst du diesen kostenfrei über unser Router Logistikportal an uns zurück senden, denn sonst wird dafür ebenfalls noch eine Schadenersatz in Rechnung gestellt. Das ist sicherlich nicht in unser beider Interesse :-)

Tut mir leid, dass ich dir hier nicht wirklich anders lautende Rückmeldungen geben kann, letztendlich ist das Kind schon recht tief in den Brunnen gefallen, auch uns gehen in solche nFällen dann einfach die Möglichkeiten aus… :-/

Gruß,

Lars


bs0
Legende
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  • Legende
  • September 22, 2021

@o2_Lars Auch wenn es verständlich ist, dass ihr nichts mehr tun könnt, es muss doch eine Fachabteilung geben, die das gerade biegen kann. In einem Punkt muss ich dir nämlich widersprechen: Der Restbetrag ist noch nicht fällig. Deaktivieren und kündigen sind (was der Vertrag angeht) zwei Paar Schuhe.

Ich befürchte, in diesem Fall hilft tatsächlich nur ein Schreiben vom Anwalt, denn die Sperre des Mobilfunkanschlusses würde eine außerordentliche Kündigung des Mobilfunkvertrags und eventuell auch Schadensersatzansprüche begründen.