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Warum O2
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Hallo,

mein Vater ist vor ein paar Wochen verstorben. Vor seinem Tod hat er wohl einen o2 Festnetz Vertrag abgeschlossen und nach einem Monat wieder gekündigt. Den Router den er von o2 erhalten hat hat er nie angeschlossen. Wir haben ihn noch ungeöffnet in dem Paket von o2 gefunden.

Leider hat er uns seinen Schriftverkehr nicht hinterlassen und auch keine 4 stelligen Berechtigungsnummer, so dass wir das Ganze erst nach jetzt ca. 2 Monaten durch einen eine Endabrechnung von O2, in dem sie auch Schadensersatz von seinem Konto abbuchen, nachvollziehen Konten.

Ohne den 4stelligen Berechtigungscode will sich leider niemand bei o2 unterhalten, so dass ich bisher niemanden gefunden habe mit dem ich den Sachverhalt besprechen und der meine Frage beantworten kann (bekommen wir den Schadensersatz in Höhe von ca. 150€ zurück wenn wir den Router einsenden?) Einen o2 Shop haben wir leider auch nicht in der Nähe.

Gibt es irgendjemanden bei o2 an den ich mich wenden kann?

Danke

 

 


 

Mein Beileid zu deinem Verlust.

 

Es gibt ein Formular das du ausfüllen kannst.

https://www.o2online.de/assets/blobs/pdfs/sterbefall-pdf/

 

Und hier nochmal Tipps

 


Danke,

leider hilft die Antwort überhaupt nicht weiter. Mein Vater hat den Vertrag ja bereits gekündigt. Da kann ich nicht mehr kündigen oder übernehmen.

Mir geht es um den Schadensersatz und die Rücksendung des Routers.

Gibt es keinen Menschen bei O2 der mir weiterhelfen kann?

 


Sorry, mein Fehler, hab ich falsch verstanden.

 

 


@GuteKekse

herzliches Beileid zunächst auch von mir.

Der Router kann über das Retoure-Portal zurück gesendet werden.

Ob noch eine Gutschrift erfolgt,  kann dir vielleicht ein O2 Moderator sagen.

https://www.o2online.de/service/retoure/

 

Eine Homebox kann nur bei dem verbundenen O2 Verträgen genutzt werden.

Die Antwort von @noreply  macht schon Sinn,  da ihr O2 gegenüber kein Vertragspartner seit.

und damit direkt keine Gutschrift beanspruchen könnt.


@poales: Als Erben übernehmen wir die Rechte und Pflichten unseres Vaters, d.h. wir haben Anspruch auf mögliche Gutschriften (auf das Nachlasskonto), da diese zur Erbmasse gehören. 


@GuteKekse

stimmt, dafür ist das Formular ja da.

Damit O2  Kenntnis erhält wer die Erben sind.


@poales: In dem Formular kann ich auswählen ob ich den Vertrag meines Vaters kündigen oder übernehmen will. Den Vertrag hat er aber bereits selber gekündigt, d.h. es gibt keinen Vertrag mehr.

Insofern passt das Formular nicht.

 


Du kannst dein Anliegen auch über das Kontaktformular darlegen.

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/


@GuteKekse: “Leider hat er uns seinen Schriftverkehr nicht hinterlassen und auch keine 4 stelligen Berechtigungsnummer”

 

Guten Morgen,

die Berechtigungnummer steht oben in einem Vertragtext, falls Sie einen schriftlichen Vertrag finden, z.B. über einen Zugang zu einer E-Mail-Adresse des verstorbenen Vaters usw. Ansonsten wenden Sie sich bitte auch per elektronischer Post, Kontaktformular, E-Mail an o2: https://www.o2online.de/recht/impressum/ und beschreiben das Problem mit Dateianhängen (Scan, Kopie des Erbscheins, Ihres Personalausweises usw.) oder kontaktieren Telefónica o2 mittels klassischer Post, Einschreiben (mit Rückschein) und gestalten so schnell wie möglich das Zurücksenden des Routers kraft der Webseiten, um eine Gutschrift zu erhalten:

https://www.o2online.de/service/retoure/

https://router-retoure.o2online.de/start/app/dashboard


@GuteKekse , du hast eine PN


Vielen Dank für die vielen Tips, nur helfen diese leider nicht, da er ja den Vertrag schon von seinem Tod gekündigt hat. Deshalb muss ich o2 auch nicht über seinen Tod informieren.

Ich möchte nur wissen, ob er (also wir als Erben) für die verspätete Rücksendung eine Erstattung des Schadenersatz (auf sein Nachlasskonto) bekommen.

Es reicht mir auch eine allgemeine Antwort. Der Vertrag lief am 12.10 aus.

Gibt es bei o2 irgendjemanden der dazu was sagen kann


@GuteKekse Auch von meiner Seite mein Beileid. 
1.) Ist das Girokonto deines Vaters noch vorhanden oder schon aufgelöst?

2.) Das o2 Routerhardware über das o2 Retouren Portal zugegeben werden kann ist bekannt? https://router-retoure.o2online.de/start/app/dashboard
 


Ich möchte nur wissen, ob er (also wir als Erben) für die verspätete Rücksendung eine Erstattung des Schadenersatz (auf sein Nachlasskonto) bekommen.

 

in dem du den Router zurück geschickt → retoure Portal

Dann wird der Betrag,   falls noch eine Gutschrift möglich dem Kundenkonto gutgeschrieben.

Deshalb muss ich o2 auch nicht über seinen Tod informieren.

 

Doch, sonst kommst du nicht an das mögliche Guthaben

Dann kannst du O2 über den Tod deines Vaters und die Rechtsnachfolge  informieren .

Und um Auszahlung des Betrags auf das Nachlasskonto bitten,

Ohne Auftrag der Auszahlung bucht O2 das nicht auf (s)ein Bankkonto.


Hey @GuteKekse,

willkommen in der o2 Community 💙

Mein herzliches Beileid für deinen Verlust. Das tut mir sehr Leid.

In der Tat ist dein Fall ein wenig ungewöhnlich. Ich würde mich aber der Meinung hier anschließen, dass du den Tod deines Vaters doch mitteilen solltest, damit eine Bearbeitung der Sachlage erfolgen kann, ähnlich wie von poales hier beschrieben.  

Viele Grüße,
Flo


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