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Umzug ins Ausland ohne Abmeldung aus Deutschland

  • January 25, 2021
  • 7 Antworten
  • 466 Aufrufe

Hallo liebe Community, 

 

ich lebe jetzt schon seit einiger Zeit im Ausland (EU) und meine ehemaligen Mitbewohner nutzen nach wie vor das DSL von O2. Sie möchten aber gerne wechseln, da die Surfgeschwindigkeiten katastrophal sind und gerade jetzt in Zeiten von Homeoffice ist das leider eine Zumutung. 
 

Also habe ich als Vertragsinhaber nun eine Sonderkündigung eingereicht mit all den Papieren die ich an meinem neuen Wohnort erhalten habe (Anmeldebescheinigung,Mietvertrag). Allerdings habe ich keine Abmeldebescheinigung aus Deutschland, da ich dort bei meinen Eltern gemeldet bin. 
 

Nun habe ich bereits mehrfach mit dem O2 Kundenservice telefoniert und jedesmal unterschiedliche Auskünfte darüber erhalten,  welche Dokumente denn nun wichtig und nötig sind um diese Sonderkündigung geltend machen zu können.

Bei meinem heutigen Gespräch wurde mir dann gesagt, dass eine Abmeldebescheinigung DRINGEND notwendig sei, da die Sonderkündigung  sonst leider nicht akzeptiert werden kann. 
 

Ich weiß leider nicht mehr woran ich mich halten soll- da mir die vorherigen Male zugesichert worden ist, dass ich ENTWEDER eine Anmeldung am neuen Wohnort im Ausland einreichen kann ODER die Abmeldebescheinigung aus Deutschland. 
Eines dieser Dokumente würde ausreichen. 
 

Meine Frage ist nun: was stimmt und welche Möglichkeiten habe ich um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen? 
Muss man wirklich so weit gehen und einen Anwalt kontaktieren? 
 

 

liebe Grüße :) 

 

EDIT: verschoben in DSL-Verträge  o2_Maria

7 Antworten

stefanniehaus
Legende
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Also wenn du noch in Deutschland gemeldet bist, liegt kein Umzug ins Ausland vor.

Demnach gibt es auch keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung.


Bollermann
Legende
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  • January 25, 2021

Ohne Abmeldebestätigung kein Sonderkündigungsrecht. 

 

Du kannst alternativ den Umzug des DSL zu deinen Eltern beauftragen und hoffen, dass o2 nicht schalten kann. Kann der Anschluss bei deinen Eltern nicht geschaltet werden, besteht ein Sonderkündigungsrecht.


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 25, 2021

Danke für die Antwort, aber ich das ganze doch etwas anders, da ich nun tatsächlich im Ausland wohne also demnach schon ein Umzug stattgefunden hat :D 

nur weil man gemeldet ist, heißt das ja nicht automatisch dass man dort auch wohnt. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 25, 2021

Das lst definitiv einen Versuch wert. Vielen Dank für den Tip! 


Bollermann
Legende
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  • January 25, 2021

Das lst definitiv einen Versuch wert. Vielen Dank für den Tip! 

 

Ergänzung: 

 

Bitte dem Umzugsauftrag die Meldebescheinigung von dir bei deinen Eltern beifügen! 

 

 

Könnte o2 schalten, zahlst du zwar bis zum Ende der regulären MVLZ monatlich weiter - dann bitte nicht vergessen fristgerecht zu kündigen 😉 -  aber wenigstens ist der Anschluss in der WG frei. 


stefanniehaus
Legende
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nur weil man gemeldet ist, heißt das ja nicht automatisch dass man dort auch wohnt. 

 

Rechtlich schon. Und das ist relevant. 

Wo du dich wirklich aufhältst ist vollkommen egal.

Melde dich sonst einfach aus Deutschland ab. Aber du wirst ja einen Vorteil davon haben noch in Deutschland gemeldet zu haben… Jede Medaille hat zwei Seiten.


o2_Larissa
  • Team
  • February 5, 2021

Hi @Lisselotte1506,

 

wie von @stefanniehaus und @Bollermann richtig geschrieben, ist die Meldeadresse die relevante für eine Sonderkündigung. Wenn du also noch in Deutschland gemeldet bist, ist eine Sonderkündigung wegen Umzug ins Ausland nicht möglich.

Was aber alterativ möglich ist, ist die Umschreibung des Vertragsinhabers auf einen deiner ehemaligen Mitbewohner, welche dann den Tarif selbst verwalten können. Das hat auch den Vorteil, dass es zu keiner längeren Unterbrechung in der Versorgung erfolgt. Lediglich am Tag der Umstellung muss der Router auf Werkseinstellung zurückgesetzt und, je nach Router, die neuen Zugangsdaten eingegeben werden.

Ist das eine Alternative?

 

Liebe Grüße

Larissa