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Umzug ins Ausland

  • April 23, 2020
  • 1 Antwort
  • 86 Aufrufe

Hallo zusammen,

 

ich werde meine Wohnung, in der ich momentan einen DSL-Vertrag von o2 habe, zum 31.07.2020 kündigen. Nach einem Monat auf Reise werde ich zum 01.09. eine neue Wohnung in Österreich beziehen.

Da es sich um einen Umzug ins Ausland handelt sollte ich laut § 46 Abs. 8 TKG ein Sonderkündigungsrecht haben. Diesbezüglich habe ich drei Fragen: 1. Hat jemand einen solchen Fall und lässt sich mit Kulanz rechnen, dass der Umzug nicht unverzüglich stattfindet? 2. Falls das Kündigungsrecht erst zum 31.08. greift: Ist es möglich den Anschluss im August (bei normaler Weiterzahlung) für einen Nachmieter frei zu machen? 3. Ist es richtig, dass mit der Sonderkündigung immer drei Monatsbeiträge pauschal abgerechnet werden?

 

Vielen Dank im Voraus!

Lösung von Jogi

Moin,

 

zu 1) Maßgebend für o2 ist die Abmeldebestätigung, dieser Zeitpunkt gilt dann als Kündigungsdatum

zu 2) sollte möglich sein

zu 3) richtig

Alles in allem - den ganzen Vorgang schriftlich per Post oder Fax bei o2 einreichen und den Sachverhalt schildern, vielleicht zeigt sich o2 kulant. Die Unterlagen zum Nachweis, dass du auswanderst beim Schreiben nicht vergessen.

 

Greetz

1 Antwort

Jogi
Legende
  • Lösung
  • April 23, 2020

Moin,

 

zu 1) Maßgebend für o2 ist die Abmeldebestätigung, dieser Zeitpunkt gilt dann als Kündigungsdatum

zu 2) sollte möglich sein

zu 3) richtig

Alles in allem - den ganzen Vorgang schriftlich per Post oder Fax bei o2 einreichen und den Sachverhalt schildern, vielleicht zeigt sich o2 kulant. Die Unterlagen zum Nachweis, dass du auswanderst beim Schreiben nicht vergessen.

 

Greetz