Skip to main content

Hallo!

Und zwar bräuchte ich eure Hilfe/Rat.

Mein Fall: Ich ziehe zum 04.10.24 in eine WG in eine neue Stadt um, das wusste ich erst sicher bis vor ein paar Monaten. Habe aber sobald ich‘s wusste versucht die Kündigung einzuleiten (ungefähr Ende August/Anfang September), um auf mein Sonderkündigungsrecht zu verweisen, da schon ein bestehender WLAN-Vertrag dort bei den Mitbewohnern besteht und man diesen auch nicht wechseln möchte. Habe die Situation dem O2-Kundenservice erklärt und trotz der neuen beigefügten Adresse & anhängen des bestehenden Vertrages der Mitbewohner möchten Sie mich nicht aus dem Vertrag gehen lassen, bzw. Nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit (bis 21.12.2025). Allerdings bin ich mir ziemlich sicher dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe, da ich ja in eine WG mit bestehenden Anschluss umziehe. Bitte um eure Hilfe.

vielen Dank. 

@Katha.07

ein Wohnungswechsel  ist kein Kündigungsgrund,

du kannst einen Umzug anmelden,

wenn O2 nicht schalten kann

hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Manchmal ist O2 kulant, z.b. wenn dort schon ein O2 Vertrag besteht.

in jedem Fall solltes du eine außerordentliche Kündigung schriftlich einreichen,

dann prüft die Fachabteilung das.

telefonisch wirst du nichts

 

 


 Allerdings bin ich mir ziemlich sicher dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe, da ich ja in eine WG mit bestehenden Anschluss umziehe.

Warum?

Die TKG-Regelung ist einschlägig! Solche Situationen sind in >80% der Fälle zu regeln, wenn man die Geschwindigkeiten, Technologie und Konditionen prüft. Ferner kann man prüfen ob überhaupt freie Adern bis in die Wohnung liegen.
Wer ohne Rechtsgrund auf eine vorzeitige Kündigung abzielt, der läuft bei o2 gegen die Wand. Ist ja klar - für 24 Monate bekommt man bessere Konditionen.

Es gibt auch Möglichkeiten wie den Anschluss an den Nachmieter weiterzureichen.


Hallo @Katha.07,

willkommen in die o2 Community.😊

Es ist super, dass du bereits Unterstützung von poales und Klaus_VoIP erhalten hast. Du kommst nicht aus dem Vertrag, weil der Anschluss über uns in der neuen Wohnung verfügbar wäre? 

Wäre der Vorschlag von Klaus_VoIP, den Anschluss an den Nachmieter zu übertragen, eine Lösung für dich?

Liebe Grüße, Lea


Hallo @Katha.07,

willkommen in die o2 Community.😊

Es ist super, dass du bereits Unterstützung von poales und Klaus_VoIP erhalten hast. Du kommst nicht aus dem Vertrag, weil der Anschluss über uns in der neuen Wohnung verfügbar wäre? 

Wäre der Vorschlag von Klaus_VoIP, den Anschluss an den Nachmieter zu übertragen, eine Lösung für dich?

Liebe Grüße, Lea

Leider ist das keine Option für mich, da ich in eine bestehende Wohngemeinde (WG) ziehe und diese schon einen Vertrag besitzen und diesen auch nicht ändern oder wechseln möchten. Und der Nachmieter für meine jetzige Wohnung ist auch nicht an der Übernahme des Vertrages interessiert.

Liebe Grüße Katharina 


@Katha.07

ein Wohnungswechsel  ist kein Kündigungsgrund,

du kannst einen Umzug anmelden,

wenn O2 nicht schalten kann

hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Manchmal ist O2 kulant, z.b. wenn dort schon ein O2 Vertrag besteht.

in jedem Fall solltes du eine außerordentliche Kündigung schriftlich einreichen,

dann prüft die Fachabteilung das.

telefonisch wirst du nichts

 

 

Schriftlich habe ich diese schon eingereicht, allerdings ziehe ich ja nicht in eine normale Wohnung, sondern eine Wohngemeinschaft welche schon einen bestehenden Vertrag haben und diesen nicht wechseln möchten, sollte da die Rechtsgrundlage nicht anders sein?


@Katha.07 

Es ist egal, ob du in eine Wohnung/WG etc umziehst. 

Beauftrage den Umzug und schau, was passiert. 

Evtl hast du ja Glück. Sollte dir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, kommst du dennoch erst nach Vorlage der amtlichen Ummeldebestätigung  raus. 

Zukünftig evtl FLEX Tarife abschließen..  

.


Ein 2. Anschluss kann oft auch gelegt werden. Das ist häufig kein Problem.

 


sollte da die Rechtsgrundlage nicht anders sein?

Da dir die Rechtsgrundlage anscheinend nicht bekannt ist, hier der passende Auszug aus §60 TKG:

Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

 

Wie du siehst, gibt es dort keine andere Rechtsgrundlage für den Fall, dass Katha.07 einen 24-Monats-Vertrag abschließt und danach in eine WG umzieht. 

o2 bietet übrigens alle o2 Home Tarife auch ohne Mindestvertragslaufzeit an, sogar mit gleichem Grundpreis. Rabatt für 24 Monate mitnehmen und dann Vertrag nicht einhalten wollen, ist aber nicht drin. 


Hey @Katha.07,

es ist super, dass Bollermann, schluej und blablup dich weiterhin unterstützt haben. Hast du noch weitere Fragen, oder passt so weit alles? 

Liebe Grüße, Lea


Deine Antwort