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Umzug DSL-Vertrag

  • October 26, 2021
  • 8 Antworten
  • 65 Aufrufe

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt

Ich habe in meiner aktuellen Mietswohnung einen Internet-DSL-Vertrag “my home M”

Nun ziehe ich zum 01.11.2021 in mein Einfamilienhaus in einem erst kürzlich erschlossenen Neubaugebiet

Da hier nur Internet über Glasfaser möglich ist kann mich O2 nicht mehr “beliefern” (kein O2-DSL möglich)

Ich habe daher den Vertrag im August gekündigt und auch in die Kündigung geschrieben das ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache (es gibt ja nur Glasfaser an meinem neuen Wohnort und O2 kann mich wie gesagt nicht “beliefern” weil hier die TELEKOM für einige Zeit das Vorrecht hat - das Glasfaserkabel habe ich während der Bauphase auch gesehen und dieses wurde auch von der TELEKOM in mein Haus verlegt)

Interessiert aber keinen von O2 - der Vertrag steht zwar auf “gekündigt” aber soll noch bis 02.06.2022 laufen und nicht Ende November 2021 enden (3 Monate Kündigungsfrist da Sonderkündigung)

Dann dachte ich mir, gut, beauftrage ich eben online einen (kostenpflichtigen) Umzug bei O2 zur neuen Adresse - vielleicht kann mich O2 ja doch “beliefern”

Gesagt getan habe ich einen Vertrags-Umzug beauftragt - hierzu habe ich auch eine Eingangsbestätigung bekommen

Da ich seit 2 Wochen aber nichts gehört habe von O2 habe ich gestern mal bei O2 nachgefragt - da hieß es dann WIR HABEN KEINE INFO IM SYSTEM BZGL. EINEM UMZUG

Also gestern nochmal den Umzug beauftrag - mir wurde versichert das alles klappt und ich auch per Mail (wieder) eine Empfangsbestätigung bekomme….bis jetzt habe ich nichts bekommen

Dann habe ich beim Neukunden-Bestellservice von O2 angerufen und gefragt ob an meinem neuen Wohnort Internet über Glasfaser überhaupt möglich ist - und der O2-Mitarbeiter hat sofort gesagt NEIN, O2 KANN HIER KEIN INTERNET ÜBER GLASFASER BEREIT STELLEN - DAS KANN ERSTMAL NUR DIE TELEKOM

War mir und dem freundlichen und kompetenten O2-Kollegen im Bestellservice sofort klar

Nur der O2-Kundenservice will das nicht einsehen und will mir weiterhin den (kostenpflichtigen) Umzug ermöglichen

Freu mich auf eure Kommentare

BASTI

8 Antworten

Vilureef
Legende
  • October 26, 2021

Hallo,

du hättest trotzdem erstmal den Umzugsauftrag stellen müssen. Wenn o2 dann sieht, dass es vor Ort nicht möglich ist zu schalten, wäre erst dann die Sonderkündigung mit den Bedingungen möglich. So ist klar das die Kündigung zum Laufzeitende eingetragen wurde.

LG


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 26, 2021

Hi,

ja kann sein daß ich “das Pferd von hinten aufsatteln” wollte :)

Aber doch spätestens jetzt - ich habe den Umzug inzwischen 2x beauftragt - müsste es doch für den O2-Kundenservice klar sein das mich O2 nicht “beliefern” kann (der O2-Bestellservice hat es auch sofort gesehen)

Grüße


Vilureef
Legende
  • October 26, 2021

  • Legende
  • October 26, 2021

Was genau möchtest Du eigentlich erreichen? O2 beweisen, dass kein Umzug möglich ist? Das wissen Sie doch, wenn der Sonderkündigung mit der drei Monatsfrist zugestimmt wurde wie Du schreibst. Was die Mitarbeiter da mit dem Umzug wollen ist Quatsch, geprüft wurde ja schon von übergeordneter Stelle. Tu Dir selbst einen Gefallen und lass es darauf beruhen. Ersparst Du Dir Zeit und Nerven in der Hotline.


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 26, 2021

O2 hat dem Sonderkündigungsrecht eben NICHT zugestimmt

“der Vertrag steht zwar auf “gekündigt” aber soll noch bis 02.06.2022 laufen und nicht Ende November 2021 enden (3 Monate Kündigungsfrist da Sonderkündigung)”

Ich möchte erreichen das O2 mein Sonderkündigungsrecht akzeptiert und mich Ende November 2021 aus dem Vertrag lässt und nicht erst zum 02.06.2022 (das wäre dann die normale Kündigungsfrist)

Auch würde ich nichts lieber tun als es auf sich beruhen lassen - dann bezahle ich aber bis 02.06.2022 für eine Leistung welche von O2 nicht erbracht werden kann, da mir O2 in meinem neuen Haus/an meinem neuen Wohnort leider kein Glasfaser-Internet zur Verfügung stellen kann

I

@Vilureef besten Dank für den Link - werde ich evtl. nutzen ^^

 


Bollermann
Legende
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  • October 26, 2021

Moin @Basti S.  

 

Die Sonderkündigung greift erst mit tatsächlichem Umzug. D.h.  erst wenn die amtliche Ummeldebestätigung vorliegt, wird die fristgerechte Kündigung in ein "Sonderkündigungsrecht" umgewandelt. Du musst nach Umzug noch 3 weitere Monate Grundgebühren bezahlen. 

 

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 26, 2021

@Bollermann vielen Dank für die Info - hab ich so nicht gewusst :ok_hand_tone2:


Bollermann
Legende
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  • October 26, 2021

@Bollermannvielen Dank für die Info - hab ich so nicht gewusst :ok_hand_tone2:

 

Sehr gern,  dafür sind wir ja in einem Kunden helfen Kunden-Forum 🙂 

 

Dazu möchte ich jedoch ergänzen, dass das nur gilt wenn o2 zum Zeitpunkt des Umzuges tatsächlich nicht leisten kann. Ansonsten gibt's einen Brief mit  "... Wir haben geprüft... Bitte beauftragen Sie innerhalb von x Tagen einen Umzug, ansonsten werden wir Ihren Anschluss vorzeitig deaktivieren und Ihnen die Restlaufzeit per Einmalzahlung in Rechnung stellen...." o.s.ä. 

Wenn du dir aber 100%ig sicher bist, steht einem Sonderkündigungsrecht nix im Wege... außer die fehlende Ummeldebestätigung.