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Umzug

  • December 16, 2019
  • 15 Antworten
  • 308 Aufrufe

Guten Abend,

 

ich ziehe um und habe vorgestern telefonisch ein Umzug gemeldet. Am Telefon wurde mir gesagt, dass die Geschwindigkeit bestehen bleibt(habe im Moment o2 DSL M mit 50 Mbit). Ich habe die benötigten Daten mitgeteilt und daraufhin per E-Mail einen Umzugsauftrag bekommen, wo die Datenübertragungsrate mit 1 Mbit/s! vermerkt ist.:thinking:  “Mit Ihrem Produkt o2 DSL M erhalten Sie bis zu 1 Mbit/s im Download und bis zu 1 Mbit/s im Upload.” Laut dem Vertrag soll mir aber eine Geschwindigkeit von mindestens 16 Mbit/s zur Verfügung stehen. “Beworbene bzw. maximale Datenübertragungsrate 50 MBit/s Download und 10 MBit/s Upload. Minimale Datenübertragungsrate 16 MBit/s Download und 1,6 MBit/s Upload.” 

Besteht in diesem Fall ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht?

 

Theodor

15 Antworten

nordsee1982
Stammgast
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  • Stammgast
  • December 16, 2019

Moin @roflmao ,

 

hast du mal die Verfügbarkeit für die Adresse bei der Telekom und auch bei o2 geprüft?

Was wird denn da angezeigt?

 

Wegen Sonderkündigung müsstest du mal ins Produktdatenblatt zu deinem Vertrag schauen, was dort als Mindestdatenrate angegeben ist.

 

Gruß

nordsee1982


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 16, 2019

 @nordsee1982 Hallo,

ja, Telekom zeigt, dass bei mir bis zu 6 MBit/s im Download und bis zu 2,4 MBit/s im Upload verfügbar sind und o2, dass bei mir O2 my Home M geht, also minimal 5 MBit/s im Download und 0,7 MBit/s im Upload.

 

Habe im Moment o2 DSL M(Minimale Datenübertragungsrate 16 MBit/s Download und 1,6 MBit/s Upload.).


nordsee1982
Stammgast
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  • Stammgast
  • December 16, 2019

Warte mal ab, was ein Moderator dazu sagt.

Das mit den 1Mbit Down, 1Mbit Up, kommt mir etwas komisch vor.

 

Gruß

nordsee1982


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 16, 2019

Gut, dann warte ich mal ab.

Das Blöde an der Sache ist, dass mein Mietvertrag befristet ist und eine Tarifänderung für mich wegen Verlängerung der Laufzeit nicht in Frage kommt.


o2_Manga
  • December 28, 2019

Hallo @roflmao,

 

leider ist es mir nicht möglich herauszufinden, ob dein Welcome Letter fehlerhaft ist oder die Werte für die Adresse tatsächlich so ermittelt wurden. Falls es sich nicht um einen Druckfehler handelt, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dies dann bitte schriftlich an die Kundenbetreuung in Nürnberg richten.


Grüße


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 28, 2019

Hallo @o2_Manga ,

 

vielen Dank für die Antwort. Ist es möglich den Umzug trotzdem durchzuführen, mir aber die Umzugskosten vorerst zu erlassen ohne die Laufzeit zu verändern? Sollte ich doch mindestens 16 Mbit/s bekommen, so erkläre ich mich selbstverständlich bereit die Umzugskosten (49,99€) zu tragen.

Viele Grüße

Theodor


Bollermann
Legende
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  • December 29, 2019

Hallo @o2_Manga ,

 

vielen Dank für die Antwort. Ist es möglich den Umzug trotzdem durchzuführen, mir aber die Umzugskosten vorerst zu erlassen ohne die Laufzeit zu verändern? Sollte ich doch mindestens 16 Mbit/s bekommen, so erkläre ich mich selbstverständlich bereit die Umzugskosten (49,99€) zu tragen.

Viele Grüße

Theodor

 

Nein... Entweder Umzug ohne Gebühr mit neuer MVLZ oder Umzug mit Gebühr ohne Änderung. Das ist eine Pauschale, die ohne erneute MVLZ nicht erlassen wird. Oder du machst gleich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch. 


  • January 14, 2020

Hallo. Vielleicht hilft dir das:

​Umzug heißt nicht, dass ein Provider nicht mehr die Leistung des Vertrages erbringen muss, nur weil dort “von der Technik her” gar nichts oder nur weniger geht. - im Gegenteil laut Telekommunikationsgesetz muss die gleiche Leistung erbracht werden, sonst ist eine Kündigung möglich.

Aus dem TKG §46 Abs. 8:

“(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. […] Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.”

 

Es gibt einige Sprüche von Gerichten, dass wenn regelmäßig nur weniger als 50% Bandbreite des “maximal möglichen” (mit dem ja immer geworben wird) erreicht wird, eine (fristlose) Sonderkündigung rechtens ist.

z.B.  Amtsgericht Fürth (Az.: 340 C 3088/08 & Amtsgericht Kiel (Az.: 106 C 21/11)

 

 

Auch die Bundesnetzagentur schreibt in ihren Richtlinien:

(Mitteilung der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download gemäß Art. 4 Abs. 4 Verordnung (EU) 2015/2120 u. a. über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet)

Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Breitbandgeschwindigkeiten-node.html

"Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit i.S.d. Art. 4 Abs. 4 Verordnung (EU) 2015/2120 u. a. über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet liegt nach Ansicht der Bundesnetzagentur bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download vor, wenn 

  • 1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
  • 2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90% der Messungen erreicht wird oder
  • 3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.” - Bundesnetzagentur

 

Zur Messung / zum Belegen der Nicht-Erfüllung der Vertragspflichten seitens O2 müsst ihr natürlich erst einmal protokollieren:

Auf https://breitbandmessung.de/ (Seite der Bundesnetzagentur) findest du u.a. ein Tool für Desktop-PCs mit dem die Messung ordentlich möglich ist. Dort gibt es auch viele weitere Infos.

​Außerdem kannst du an die Bundesnetzagentur eine Anfrage stellen - die sollten dich unterstützen.

 

ABER: Vielleicht gibt es das Problem nach Umzug ja auch gar nicht ;-)


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 15, 2020

Hallo,

 

gestern wurde mein Anschluss geschaltet und ich kann leider tatsächlich nur mit ~1 Mbit/s surfen(getestet mit LAN über breitbandmessung.de und speedtest.net)… Laut Techniker sollen bei mir 8Mbit/s Download gehen. Hat die nette Mitarbeiterin, die mein Umzugsauftrag bearbeitet hat, was falsches angeklickt oder woran kann das liegen? Anbei Fritzbox Screenshot. Es werden zwar 8Mbit/s angezeigt, kommt aber nur 1Mbit/s an. :disappointed:

 


o2_Matze
  • Moderator
  • January 20, 2020

Hi @roflmao 

Da muss ein technischer Fehler vorliegen, anhand deines Screenshots (vielen Dank dafür) erkennt man, dass der lokale Netzvorleister ein festes 8Mbit Profil geschaltet hat und sich dein Router mit 

8188 kbit/s verbindet.  

Bitte melde dich an der Hotline, damit die Kollegen der Technik ein Performance Fehlerticket erstellen. 

Ich vermute, da hat sich ein 1Mbit Profil fehlerhaft auf deine Leitung geschlichen, dass muss dann seitens der Fachabteilung manuell korrigiert werden.

Beste Grüße Matze 


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 20, 2020

Hallo @o2_Matze ,

ich habe vor ein paar Tagen bereits mit dem technischen Support telefoniert und man meinte, dass bei mir nur 1 Mbit/s stabil gehen, daher auch die Limitierung auf 1 Mbit/s. Stimmt das nicht und bei mir müssen doch 8 Mbit/s funktionieren?

VG


o2_Matze
  • Moderator
  • January 20, 2020

@roflmao  Nein, das halte ich für falsch. Melde dich am besten noch mal an der Hotline, damit die Kollegen sich das noch mal anschauen und das Ticket erstellen. 

Gruß Matze 


o2_Matze
  • Moderator
  • February 5, 2020

Hi @roflmao 

Konntest du mit den Kollegen der Störungshotline zusammen den Fehler beseitigen?

Oder liegen die Einschränkungen aktuell immer noch vor? 

VG Matze 


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 11, 2020

Hallo o2_Matze,

nein, ich habe es am 24.01.2020 per Fax gekündigt(bis jetzt aber noch keine Antwort erhalten...), da ich dafür keine Zeit hatte und dringend das Internet zum Arbeiten benötigte. Habe eine Alternative gefunden.

VG


o2_Matze
  • Moderator
  • February 15, 2020

Hallo @roflmao 

Haben sich die Kollegen mittlerweile auf deine Kündigung hin bei dir  gemeldet? 

VG Matze